web summit permanent record, edward snowden
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Klage zu Vernehmung Edward Snowdens abgewiesen

Eine Klage der Opposition zur Vernehmung Edward Snowdens vor dem NSA-Untersuchungsausschuss wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Der NSA-Untersuchungsausschuss soll die Spionagetätigkeit der NSA in Deutschland aufdecken. Der Opposition angehörende Ausschussmitglieder wollen durchsetzen, dazu NSA-Whistleblower Edward Snowden – der das Ausmaß der NSA-Überwachungstätigkeit erstmals deutlich machte – als Kronzeugen zu vernehmen. Dazu müsste dieser jedoch zunächst nach Deutschland einreisen dürfen und Garantien für seine persönliche Sicherheit erhalten.

Die Regierungsparteien (CDU/CSU und SPD) lehnen eine Einreise Snowdens nach Deutschland ab, da sie fürchten, das dies das Verhältnis zwischen Deutschland und den USA über Gebühr belasten würde. Sie wollen den Whistleblower in Russland – wo er derzeit Asyl in Anspruch nimmt – oder per Videokonferenz befragen. Snowden lehnt es jedoch bislang ab, einer solchen Lösung zuzustimmen.

Bundesverfassungsgericht erklärt sich für unzuständig

Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Grüne und Die Linke legten Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, um eine Vernehmung Snowdens in Deutschland durchzusetzen. Diese wurde am heutigen Freitag abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht traf jedoch keine inhaltliche Aussage zur Vernehmung Snowdens. Es erklärte sich lediglich in dieser Frage für unzuständig und verwies die Kläger an den Bundesgerichtshof (BGH).

Zur Begründung erklärten Deutschlands höchste Richter, in dieser Frage sei „kein im Grundgesetz wurzelndes Recht der Ausschussminderheit“ betroffen. Es gehe vielmehr um eine reine Verfahrensfrage. Zudem seien die Aussagen der Bundesregierung nur vorläufiger Natur gewesen und hätten sich eher auf Formalitäten – etwa die Gültigkeit von Snowdens Reisepass – bezogen. Unter diesen Umständen könne die von der Opposition kritisierte Pflichtverletzung der rot-schwarzen Ausschussmitglieder nicht festgestellt werden. Für die offenen eher formalen Fragen, die anstehende „verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen“ sei per definitionem der Bundesgerichtshof zuständig.

Opposition zeigt sich enttäuscht, Unions-Sprecher sieht sich bestätigt

Die Ausschuss-Obleute von Grünen und Linken zeigten sich enttäuscht über das heutige Urteil. „Wir werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen“, erklärten Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) gemeinsam. Die Oppositionspolitiker wollen demnach nun prüfen, ob dazu auch ein Antrag an den BGH in Frage komme. Eine Zeugenaussage Snowdens sei „angesichts der im Ausschuss bekannt gewordenen rechtwidrigen Praktiken von BND, NSA und Co. wichtiger denn je“, erklärten die beiden Obleute.

Edward Snowden, Aufkleber, digitalcourage

Demgegenüber bezeichnete der Unions-Obmann Roderich Kiesewetter die Entscheidung des Gerichts als konsequent und absehbar. „Der Antrag war an sich schon fragwürdig. Jetzt kann sich der Ausschuss endlich um seine inhaltliche Arbeit kümmern“, sagte Kiesewetter der Samstagsausgabe der „Frankfurter Rundschau“. Edward Snowden lebt weiterhin in Russland im Asyl. Ob sich daran noch etwas ändern wird?

Quelle: afp

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