Nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz will Sachsen den dienstlichen Umgang mit Facebook zu Beginn des nächsten Schuljahres verbieten.
Nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz will Sachsen den dienstlichen Umgang mit Facebook zu Beginn des nächsten Schuljahres verbieten. Das sächsische Kultusministerium sieht die Nutzung von sozialen Netzwerken an Schulen grundsätzlich kritisch. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit Minderjähriger will das Kultusministerium so den Missbrauch persönlicher Daten verhindern.
Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Lehrer soziale Netzwerke wie Facebook mit Beginn des nächsten Schuljahres nicht mehr dienstlich nutzen. Damit will man verhindern, dass persönliche Daten von minderjährigen Schülern missbraucht oder ungehindert verbreitet werden. Die private Nutzung bleibt aber von der Regelung unberührt. Die Angelegenheit ist sowieso problematisch, weil die Daten dabei ohne Zweifel die EU verlassen.
Da unklar ist wie Facebook die personenbezogenen Daten der Nutzer verarbeitet, auswertet und weiterverwendet, bewertet das sächsische Kultusministerium derartige soziale Netzwerke in Hinblick auf den Datenschutz als sehr unsicher. Nicht immer könne von den Betroffenen nachvollzogen werden, wer alles personenbezogene Daten wie Berichte oder Fotos von Klassenfahrten einstellt und mit den Profilen der Schüler verknüpft
Das Kultusministerium schreibt in der Blitzmeldung. „Sofern Lehrer dienstlich personenbezogene Daten über Facebook einstellen wie zum Beispiel Zensuren, Fotos einer Klassenfahrt oder des Wandertages, unterstehen sie dem sächsischen Datenschutzgesetz. Deshalb müssten sie vorab immer eine Einwilligungserklärung der Schüler zum konkreten Vorhaben einholen. Dieses ist aber praktisch nicht möglich, da vollkommen unklar ist, wie Facebook nach dem Einstellen der personenbezogenen Daten mit diesen weiter verfährt.“
Zudem legt man fest, dass kein Lehrer seine Schüler zur schulischen Nutzung von Facebook zwingen darf. Sofern alle schulischen Informationen ausschließlich darüber kommuniziert werden, bestünde ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.
Tarnkappe.info