Hetze, Hate Speech
Hetze, Hate Speech

Hetze: Hamburgs Justizsenator will dagegen online vorgehen

Justizsenator Till Steffen will Strafen für Hetze im Internet einführen. Zudem sollten Shitstorms mit illegalen Inhalten als «bandenmäßige Straftat» gelten.

In einem Beschlussvorschlag fordert Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) an seine Länderkollegen, dass Internetplattformen Schadenersatz an Opfer von Hetze (Hate Speech) zahlen sollen, wenn sie gemeldete Hasskommentare nicht löschen. Er will so mehr Druck auf Soziale Netzwerke ausüben, damit Facebook und Co. Hasskommentare im Internet konsequenter löschen. Zudem sollten Shitstorms mit illegalen Inhalten als «bandenmäßige Straftat» gelten, so berichtet die «Hamburger Morgenpost».

Neue Regeln beim Thema Online Hetze?

Till Steffen will beim Thema Online Hetze die härtere Regelungen bundesweit geltend machen: „Die Zeit des Nachdenkens ist vorbei. Wir müssen dem Recht auch im Internet Geltung verschaffen. Hate Speech wirkt vor allem, wenn sich viele beteiligen, und das wissen die Schreiber ganz genau. Diesen Effekt lässt das Strafrecht bisher unberücksichtigt. Hier sehe ich Handlungsbedarf, ähnlich der bandenmäßigen Begehung von Straftaten im realen Leben. So wie die Situation aktuell ist, darf sie nicht bleiben.“

Außerdem sollen laut Steffens Plänen Internetplattformen verpflichtet werden, die Zahl der Hetze («Hate-Speech»)-Beschwerden und ihre Löschquote zu veröffentlichen. Im Ausland ansässige Internetunternehmen sollten zudem einen «Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen, an den Schriftstücke zugestellt und E-Mails gesendet werden können». Bisher scheiterten Klagen daran, dass deutsche Firmenzentralen «juristisch nicht zuständig» seien.

Im Einzelnen fordert Till Steffen:

  • Unternehmen sollen den Opfern von Hasskommentaren („Hate Speech“) Schadensersatz zahlen, wenn sie deren Ansprüche auf Löschung der Hetze beharrlich ignorieren.
  • Internetplattformen will man dazu verpflichten, die Zahl der „Hate Speech“-Beschwerden und ihre Löschquote zu veröffentlichen.
  • Im Ausland ansässige Internet-Unternehmen sollen einen „Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen, an den Schriftstücke zugestellt und E-Mails gesendet werden können.“ Bisher scheitern Klagen daran, dass etwa die deutsche Facebook-Zentrale in Hamburg „juristisch nicht zuständig“ ist. Und auch sonst niemand.
  • Shitstorms mit illegalen Inhalten sollen als „bandenmäßige Straftat“ gelten.

Till Steffen wird seinen Beschlussvorschlag am 17. November bei der Justizministerkonferenz in Berlin vorstellen. Wenn die Justizminister den Hamburger Antrag unterstützen, wird er an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weitergereicht.

Hintergrund des Vorstoßes aus Hamburg:

Facebook & Co. hatten auf Druck von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ende 2015 versprochen, von Usern gemeldete, rechtswidrige Kommentare binnen 24 Stunden zu löschen. Im Sommer 2016 gab das Justizministerium einen Test der Beschwerdemechanismen in Auftrag mit dem Ergebnis: Die freiwillige Verpflichtung hat nichts an der unzureichenden Löschpraxis geändert. Auch weil die Unternehmen derzeit mit keinerlei Sanktionen rechnen müssen, wenn sie berechtigte Löschansprüche beharrlich ignorieren.

Wer als privater User jegliche Hetze, Hass-Kommentare, Hakenkreuze oder gar Holocaustleugnungen an Facebook meldet, bekommt nach wie vor stereotype Antworten vom Facebook-Team, wie

„Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, einen möglichen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards zu melden… Wir haben den von dir gemeldeten Beitrag geprüft und festgestellt, dass er nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt“

zur Antwort.

Wie schnell sie auf Löschanträge reagieren können, zeigen Facebook & Co., wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht. Sobald sich eine Firma beschwert, dass ihr Logo illegal verwendet wird, löscht man den Post sofort. Das könnte ja teuer werden.

Bildquelle: Alexas_Fotos, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.