Filesharing via Sharefest wird gerne als anonym und abmahnsicher angepriesen. Stimmt das? Wie hoch ist die Gefahr von Abmahnungen?
Mancherorts wird Filesharing via Sharefest als anonym und abmahnsicher angepriesen. Sicher ist bisher nur, dass im Mai 2010 die Rechte an der Technik WebRTC von Google gekauft wurden. Die Kommunikation basiert auf einem offenen Standard. Bisher hat man sie primär für Video-Telefonie verwendet. Kann man wegen der Filesharing-Plattform Sharefest Abmahnungen erhalten?
Sharefest basiert auf HTML5
Bei GitHub wird Sharefest als Sharing-Applikation beschrieben, die ohne jeden Server auskommt. Im Gegensatz zur Sharefest-Webseite steht bei Github aber nichts davon, dass der Austausch von Dateien damit anonym und somit abmahnsicher wäre. Die Bedienung ist dabei denkbar einfach. Archiv oder Datei zum Upload angeben, den Link per E-Mail, Facebook, Twitter, G+ oder auf dem eigenen Blog ankündigen, den Browser-Tab bis zum Ende des Transfers offen lassen, fertig. Sharefest basiert auf HTML5 und funktioniert mit einer aktuellen Version vom Firefox und Chrome.
Ein zentraler Server verwaltet die Transfers untereinander. Von daher wäre es für Rechteinhaber (siehe Napster) möglich, durch Abschalten dieses zentralen Servers dem Treiben ein Ende zu setzen. Die Benutzung der Open Source Software sichert einen nicht gegen Abmahnungen ab. Wer das tun will, muss zusätzlich seine IP verschleiern, indem beispielsweise ein VPN-Anbieter in Anspruch genommen wird. In dem Fall könnte man auch auf einen regulären BitTorrent-Client zurückgreifen. Der einzige erkennbare Unterschied zwischen regulären P2P-Transfers und solchen, die per WebRTC durchgeführt werden, ist, dass der Einsatz von WebRTC für einen Dateiaustausch noch sehr neuartig ist. Von daher ist die Gefahr von Abmahnungen möglicherweise geringer, weil die Rechteinhaber (z.B. Verlage) und deren IT Dienstleister vielleicht noch nicht auf diesen Zug aufgesprungen sind.
Abmahnungen möglich
Wer meint, er müsse via Sharefest von Spiegelbest die 90 aktuellen Titel der Spiegel Bestsellerliste herunterladen, soll dies bitte auf eigene Gefahr tun. Davon kann zum jetzigen Zeitpunkt nur abgeraten werden! So lautet auch das Fazit der Diskussionsteilnehmer bei hackerboard.de. Sobald man die kritische Masse erreicht, interessieren sich bestimmt auch die ersten Rechteinhaber für diese neuartige Technik. Nur weil etwas bisher noch nicht passiert ist, heißt es nicht, dass den Nutzern auch in Zukunft keine Abmahnungen drohen.
Hoffen wir, dass Sharefest nicht dem traurigen Beispiel von Retroshare folgen wird. Retroshare galt bei vielen Anwendern so lange als sicher, bis die ersten Abmahnungen ausgesprochen und vom LG Hamburg bestätigt wurden.
Update: Ich habe letzte Woche den Programmierer von Sharefest via Twitter kontaktiert. Ich möchte von ihm wissen, ob die Transfers tatsächlich anonym sind. Leider hat er mir bisher nicht geantwortet.
Update: Offenbar hat der Macher sein Projekt wieder eingestellt.
Tarnkappe.info