Snoopers Charter
Snoopers Charter

Urteil: Gericht erklärt Snoopers Charter teilweise für rechtswidrig

Der Court of Appeal, das zweithöchste Gericht Englands, hat das Überwachungsgesetz Snoopers Charter größtenteils für rechtswidrig erklärt.

Gemäß einem Urteil vom Dienstag (30.01.2018) hat der Court of Appeal, das Berufungsgericht in London, Teile des Überwachungsgesetzes der britischen Regierung, bekannt auch als Snoopers Charter, teilweise für rechtswidrig erklärt. Wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und unzureichender Kontrollmechanismen der Befugnisse von Behörden wurde dem Kläger, der Bürgerrechtsorganisation Liberty, recht gegeben, berichtet der Guardian.

Snoopers Charter größtenteils einkassiert

Die zuständigen Richter urteilten, dass die fehlende Kontrolle durch unabhängige Gremien mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sei. Damit folgten sie einem Urteil des Europäischen Gerichtshof, das bereits im November 2017 Teile des britischen Gesetzes für nicht EU-Recht-konform erklärt hatte. Die Berechtigungen des Gesetzes waren weit gefasst. So hatten Polizei und andere öffentlichen Stellen einen nahezu unbegrenzten Zugriff auf vertrauliche Telefon- und Webbrowsing-Daten ohne angemessene Überprüfung der Rechtmäßigkeit.

Da die Klage bereits 2014 erhoben wurde, richtete sie sich nicht gegen die aktuelle Fassung, sondern gegen den Vorgänger, der Ende 2016 auslief. Das nunmehr gültige „Investigatory Powers Act“ ist ein Gesetz zur Internetüberwachung und Vorratsdatenspeicherung und soll der Regierung im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen helfen. Das Gesetz gestattet Polizei, Geheimdiensten und gut vierzig anderen Regierungsbehörden einen Einblick in private Internetverbindungen ohne Durchsuchungsbefehl. Es haben selbst der nationale Gesundheitsdienst, die Lebensmittelaufsicht und die Rentenkasse Zugriff auf diese Daten. Zudem besteht eine Verpflichtung für Telekommunikations- und Internetanbieter, die Daten über Online-Aktivitäten ihrer Kunden zwölf Monate lang zu speichern. Kritiker bemängeln, dass der neue Gesetzestext noch weitergehende Ermächtigungen zur Überwachung Unschuldiger enthalte. Auch gegen dieses Gesetz wurde bereits vor dem High Court Klage eingelegt.

Gesetzgebung war von Anfang an fehlerhaft

Der Kläger, der britische Oppositionspolitiker und stellvertretende Labour-Vorsitzende Tom Watson, der sich durch die Menschenrechtsorganisation Liberty vertreten ließ, meinte als Reaktion auf das Urteil zu Snoopers Charter. „Diese Gesetzgebung war von Anfang an fehlerhaft. Es wurde kurz vor der Pause ohne angemessene parlamentarische Kontrolle durch das Parlament gebracht.“ Die Regierung müsse das jetzt ändern. Er erklärte, er wäre stolz darauf, „seinen Beitrag zur Wahrung der Grundrechte der Bürger geleistet zu haben.“

Martha Spurrier, Direktorin von Liberty, begrüßte das Urteil. „Schon wieder hat ein britisches Gericht entschieden, dass die extreme Massenüberwachung durch die Regierung rechtswidrig ist. Dieses Urteil sollte Ministern unmissverständlich klarmachen, dass sie die Menschenrechte der Öffentlichkeit verletzen“. Sie sagte, kein Politiker stehe über dem Gesetz. „Wann wird die Regierung aufhören, mit Richtern zu verhandeln und ein Überwachungsgesetz entwerfen, das unsere demokratischen Freiheiten aufrechterhält?“

Snoopers Charter – TheDigitalArtist, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.