Netzneutralität
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Netzneutralität in Europa: Überholspuren werden verboten

Am 30.08.2016 haben die Regulierungsbehörden die neuen Leitlinien zur Umsetzung von Netzneutralität veröffentlicht. Überholspuren verboten!

Am Dienstag (30.08.2016) haben die Regulierungsbehörden die neuen Leitlinien zur Umsetzung von Netzneutralität veröffentlicht und darin ganz klar Überholspuren im Netz verboten. Netzaktivisten feiern diese Tatsache als Erfolg.

Netzneutralität soll gewahrt bleiben

Europa hat seit dem 30.08.2016 neue Leitlinien für die Netzneutralität. Diese wurden von den europäischen Regulierungsbehörden BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) nach einer mehrwöchigen Konsultationsphase, bei der Bürger, Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit hatten sich einzubringen, festgelegt und am Dienstag in Brüssel offiziell präsentiert.

Netzneutralität beschreibt das Prinzip, dass jeglicher Datenverkehr im Internet gleich zu behandeln ist. Und dies ohne einzelne Verbindungen zu blockieren oder zu drosseln. Noch im Sommer diesen Jahres hatten 17 Telekom-Konzerne gemeinsam versucht, die neuen Leitlinien zur Netzneutralität industriefreundlich zu beeinflussen. Gleichzeitig wollte man mit 5G Geld verdienen. Die Telekom-Industrie hatte mit einem „5G Manifesto“ ein entsprechendes Papier veröffentlicht, in dem sie davor gewarnt hatte, dass die neuen Regeln innovationshemmend sein sollen. Sie drohten damit, dass man den Ausbau der Netze verzögert, wenn die Regulierungsbehörden nicht die Regeln für 5G lockern.

Aufgrund dieser neuen Leitlinien gibt es nun keinen Spielraum mehr für Telekommunikationsunternehmen. Sie können im Rahmen von sogenannten „Spezialdiensten“ keine kostenpflichtigen Überholspuren im Netz schaffen. „Wir gratulieren den zuständigen Personen bei BEREC zu ihrer sorgfältigen Arbeit, zu ihrem Fachwissen. Und vor allem dazu, dass sie sich nicht dem unverhältnismäßigen Druck gebeugt haben, den die Lobby der großen Telekommunikationsunternehmen ausgeübt hat“, erklärte Joe McNamee, Direktor der Bürgerrechtsorganisation Europan Digital Rights (EDRi). Problematisch ist laut der Digitalen Gesellschaft jedoch, dass national unterschiedliche Auslegungen drohen. Diesbezüglich müssen möglicherweise die nationalen Regulierungsbehörden aktiv werden. Einem gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt komme man so nicht näher, zudem würden Rechtsstreitigkeiten drohen. BEREC will jetzt die Umsetzung der Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten genau überprüfen. Es sei nicht das Ende der Diskussion der Netzneutralität, sondern ein Startpunkt, meinten sie dazu.

Das Internet soll offen bleiben

Die neuen Leitlinien, die die EU-Verordnung präzisieren, legen Rechte für Endnutzer in Bezug auf das offene Internet fest. Diese Rechte sollen laut BEREC aber nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Firmen, die Internetzugangsdienste nutzen, gelten. Internetzugangsdienste sind „öffentliche zugängliche elektronische Kommunikationsdienste“. Eine neue Klausel in den Leitlinien verweist auf den Verbraucher- und Datenschutz. Dazu die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Nichtdiskriminierungsgebot sowie die Freiheit der Geschäftsausübung.

Geregelt wird aber auch, wie man in Europa künftig mit sogenannten „Zero-Rating“-Diensten umgehen wird. Darunter versteht man das Nichtanrechnen des Datenverbrauchs bestimmter Dienste auf das gebuchte Datenvolumen. Solchen Geschäftsmodellen verschafft man dadurch einen besseren Marktzugang. Die neuen Leitlinien von BEREC legen sich bei sogenannten „Zero-Rating“-Diensten nicht klar fest. So bleibt die Frage offen, in welchem Umfang sogenannte Zero-Rating-Angebote möglich sein werden. Laut Leitlinie ist Zero-Rating zum Beispiel dann zu verbieten, wenn nach Erreichen der Volumengrenze ein bestimmter Streaming-Dienst weiter mit voller Leistung gestreamt wird. Und dies, während alle anderen Internetangebote blockiert sind oder gedrosselt werden. Zulässig bleibt Zero-Rating aber dann, wenn es für alle Musik-Streaming-Dienste gleichermaßen gilt. Denn dann bevormundeet man den Kunden nicht, einen bestimmten Musikdienst zu wählen. Am Ende werden die nationalen Regulierungsbehörden der verschiedenen Ländern im Einzelfall entscheiden, ob gewisse Angebote erlaubt sein werden oder nicht.

Fazit

Laut Netzaktivisten der Kampagne SaveTheInternet.eu, die mehr als eine halbe Million Bürger dazu bewegen konnte, sich bei der Konsultation zu beteiligen, bleibt „Zero Rating“ der einzige Wermutstropfen bei den neuen Regeln. Denn bei den weiteren heiklen und strittigen Punkten, wie Verkehrsmanagement oder Spezialdienste sollen die Regulierungsbehörden bei ihren Formulierungen weitgehend den Empfehlungen der europäischen Bürgerrechtsorganisationen gefolgt sein, wie aus einer Pressemitteilung von SaveTheInternet.eu hervorgeht. „Die Netzneutralität ist in Europa mit den neuen Leitlinien so gut abgesichert wie nie zuvor. Dies ist ein großer Erfolg für die digitale Bürgerrechtsbewegung in Europa. Nach einem langen Kampf, den eine halbe Million Menschen unterstützt haben, werden die Prinzipien, die das Internet zu einer offenen Plattform für gesellschaftlichen Austausch, Freiheit und Wohlstand gemacht haben, in der EU gefestigt“, sagt Thomas Lohninger von SaveTheInternet.eu

Öffentliche Reaktionen

SaveTheInternet.eu schreibt dazu auf ihrer Internetseite: „Diesen Sommer haben sich hunderttausende Internetnutzerinnen und -nutzer gemeinsam für den Erhalt eines offenen und freien Netzes stark gemacht. Gemeinsam haben wir eine laute und klare Botschaft an BEREC, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation gesendet: Schützt die Netzneutralität! Die endgültigen Umsetzungsrichtlinen von BEREC, die am 30. August 2016 veröffentlicht wurden, enthalten mit die die stärksten Schutzvorschriften für Netzneutralität, die wir uns hätten wünschen können. Solange diese neuen Regeln von den nationalen Regulierungsbehörden konsequent angewendet werden, repräsentieren sie einen durchschlagenden Sieg für die Netzneutralität. Die europäische Öffentlichkeit hat klar gemacht, dass sie die Zukunft ihres offenen digitalen Raumes nicht den großen Telekommunikations-Lobbyisten überlassen, sondern selbst darüber bestimmen will.

Um dies zukünftig zu garantieren, muss die Zivilgesellschaft wachsam bleiben und die Telekom-Anbieter aufmerksam beobachten, damit sie diese Prinzipen nicht verletzen. Diese Konsultation war der letzte Schritt eines Gesetzgebungsprozesses, der im September 2013 gestartet wurde. In diesen drei Jahren hat die Koalition SaveTheInternet.eu eine erfolgreiche Kampagne zur Verordnung für Netzneutralität und zu der jetzt beendeten Konsultation über die darauf basierenden Umsetzungsregeln durchgeführt.“

Michel Reimon, Europaabgeordneter der Grünen, teilt diese optimistische Auffassung jedoch nicht so ganz. „BEREC hat gute Arbeit geleistet – allerdings nur soweit es in dem vorgegebenen Rahmen möglich war. Industrie-Lobbyist Oettinger hat sich als stiller Akteur im Hintergrund mit Zero-Rating in der Kommission durchgesetzt. Oettinger bevorzugt Großunternehmen, die sich das leisten können. Dies schwächt aber die Rechtssicherheit und verankert die Machtstellung der Telekom-Konzerne in jedem einzelnen Mitgliedsstaat.

Dennoch steht eines wohl fest: Die Netzneutralität bleibt in der Europäischen Union hiermit gesichert. Somit hat sich der Einsatz von 510.385 Menschen am Ende bezahlt gemacht und ihnen zu einem Sieg verholfen, indem sie sich erfolgreich mit ihren Forderungen gegen die Lobby der großen Telekommunikationsunternehmen durchgesetzt haben.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.