Adblocker, Netzneutralität
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Netzneutralität: EU-Verbot für Internetanbieter von netzweiten Adblockern

Telekom-Konzerne dürfen künftig keine Werbung aus ihren Netzen filtern. Adblocker dürfen nicht auf Netzebene installiert werden.

Adblocker bereits auf Netzebene isntallieren, ist mit den neuen Regeln zur Netzneutralität nicht vereinbar, d.h. Telekom-Konzerne dürfen künftig keine Werbung aus ihren Netzen filtern. In Europa hatten verschiedene Provider entsprechende Technologien schon getestet. Die Drosselung von Bittorent und ähnlichen Diensten könnte jedoch zulässig sein.

Adblocker dürfen nicht auf Netzebene agieren

Die kürzlich vorgestellten neuen Richtlinien für die Netzneutralität untersagen Telekom-Konzernen, Adblocker auf Netzebene zu installieren, wie die Financial Times berichtet. Das hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek, engl. Abkürzung Berec) in seinen Richtlinien zur Netzneutralität festgelegt. Anders sieht es offenbar bei VPN oder Bittorent-Diensten aus, veröffentlichte der Standard.

In der von der europäischen Regulierungsbehörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) veröffentlichten Leitlinie, Paragraf 78, heißt es, das Provider „Werbung nicht blockieren, drosseln, verändern, beschränken oder anderweitig in die Auslieferung eingreifen sollen, wenn sie Internetzugangsdienste anbieten“. Entsprechende Pläne hatte unter anderem Drei in Großbritannien und Italien vorgestellt. Dort wollte man Adblocking als Kundendienst anbieten, um Datenvolumen zu sparen sowie um Kunden vor Tracking und möglicher Schadsoftware zu schützen.

Erste Tests in Großbritannien gelaufen

So blockierte der Provider Three bereits in den vergangenen Monaten testweise Werbung auf Netzwerkebene. Nach Angaben der Financial Times war das Unternehmen zuversichtlich, dass die Praxis mit den neuen Regeln zur Netzneutralität vereinbar sei. Allerdings werden mit dieser Leitlinie netzweite Adblocker, wie sie von Drei geplant waren, innerhalb der EU verboten. Lokal installierte Adblocker auf den Endgeräten der Nutzer sind von dieser Regelung hingegen nicht betroffen.

Der Standard berichtet, dass die Regeln es aber zulassen würden, wenn Provider sich entscheiden, VPN-Verbindungen oder Bittorent-Dienste zu verlangsamen. Dazu zitiert das Blatt ebenfalls die Berec-Richtlinien: „Der erste Subparagraph soll Internetprovider nicht daran hindern, angemessene Maßnahmen zum Trafficmanagement zu setzen. Um als ‚angemessen‘ anerkannt zu werden, müssen diese Maßnahmen transparent, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein.“

Es dürfen jedoch keine kommerziellen Absichten dahinterstehen, ein Provider dürfte also wohl nicht einen VPN-Dienst eines Konkurrenten blockieren, eine eigene Lösung aber durchlassen. Die vom Standard zitierten Passagen enthalten keinen generellen Freibrief, die eine Blockierung der Dienste ermöglichen würden. Bei einer Überlastung des Netzes dürfte es für Provider aber zulässig sein, bandbreitenhungrige Dienste wie Bittorent zu drosseln. Letztlich entscheiden werden aber wohl Gerichte darüber müssen.

Fazit

Matthew Howett, ein Analyst des Marktforschungsinstituts Ovum, meint, dass vor allem Werber und Medienunternehmen über den Paragrafen erfreut sein dürften. „Adblocking auf Netzebene, wie es von Anbietern wie Drei in Großbritannien angekündigt wurde, wäre unter diesen Regeln verboten, sofern das Volumen des Werbe-Traffics nicht so groß wäre, dass es die Leistung für alle anderen Nutzer beeinträchtigen würde“, so Howett.

Shine Technologies, ein israelischer Hersteller von Adblocking-Software, der unter anderem eng mit Drei zusammenarbeitet, kritisiert die Regelung jedoch scharf. „Europäische Bürger haben ein Recht, sich davor zu schützen, von Werbeunternehmen überwacht, in Schubladen gesteckt und gezielt mit Werbung angesprochen zu werden“, so Roi Carthy, CMO von Shine Technologies. Carthy zeigt sich zuversichtlich, dass der Paragraf vor Gericht angefechtet und fallen werde.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.