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Digitale Gesellschaft Schweiz klagt gegen Vorratsdatenspeicherung

Die Organisation Digitale Gesellschaft geht mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz vor das höchste Gericht.

Die gemeinnützige Organisation Digitale Gesellschaft geht mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz vor das höchste Gericht. Zuvor hatte am 9. 11. das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen die Klage abgewiesen.

Im Urteil wurde festgestellt, dass die VDS schwerwiegend in die Grundrechte der Schweizer Bürger eingreift. Man ist entschlossen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Digitale Gesellschaft Schweiz wehrt sich vor Gericht

Die Vorratsdatenspeicherung der Schweiz umfasst eine Speicherung für mindestens ein halbes Jahr wann, wo, wie und mit wem ein Schweizer kommuniziert hat. Ausnahmslos für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, werde ohne Grund und ohne Verdacht ein detailliertes Profil erstellt. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung Deutschlands ist die Schweizerische agressiver gestrickt. In der Pressemitteilung heißt es: „Sie nimmt auch keine Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und den Quellenschutz von Journalisten. Jede Person in der Schweiz steht Tag und Nacht unter Verdacht.

Beschwerde abgewiesen

Zuvor hatte am 9. November das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft abgewiesen. Gleichzeitig wurde ein schwerer Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. „Das Gericht blendete aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung.

In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union hätten die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte für unzulässig erklärt, betonen die Initiatoren der Digitalen Gesellschaft. „Die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisten diese Grund- und Menschenrechte auch für die Schweiz.“

Foto: Digitale Gesellschaft
Weg der Klage bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Foto: Digitale Gesellschaft

Finanzierung ungewiss

Die juristischen Schritte gegen die Vorratsdatenspeicherung sind kostspielig. Derzeit sind Kosten in Höhe von 23.000 Franken gedeckt. Jedoch rechnet die Digitale Gesellschaft mit mindestens 35.000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten. Daher bittet die NGO um finanzielle Unterstützung. Spendenkonto Digitale Gesellschaft:

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