Vorratsdatenspeicherung ist für Susanne Hoffmann ein Allheilmittel

Für Susanne Hoffmann ist die Vorratsdatenspeicherung ein "wesentliches Instrument zur Verfolgung von Internetkriminalität".

Für Susanne Hoffmann (CDU), Brandenburgs Justizministerin, ist die Speicherung von Verkehrsdaten ein „wesentliches Instrument zur Verfolgung von Internetkriminalität“. Demgemäß hält sie die Vorratsdatenspeicherung  (VDS) für notwendig im Kampf gegen Cybercrime.

In einem Interview mit dem „Uckermark Kurier“ (Montag) weist Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann im Zusammenhang mit der Frage zur Internetkriminalität auf die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung als wesentliches Strafverfolgungsinstrument hin. Wie sie betont, sei die Cybercrime-Bekämpfung ein rechtspolitischer Schwerpunkt ihrer Amtszeit.

Vorratsdatenspeicherung als Erfolgs-Garant im Kampf gegen Cybercrime

„Wir müssen unsere Bemühungen beim Kampf gegen Hasskriminalität, Kinderpornographie und dem Waffen- und Betäubungsmittelhandel im Darknet intensivieren. Da braucht es nicht unbedingt einen höheren Strafrahmen, was wir brauchen, sind die richtigen Strafverfolgungsinstrumente, um überhaupt an die Täter heranzukommen. Da sind wir dann auch beim Thema Verkehrsdatenspeicherung.

Denn was nützt uns ein höherer Strafrahmen, was nützt eine bessere technische und personelle Ausstattung, wenn uns wesentliche Verfolgungsinstrumentarien in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Und die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wesentliches Instrument zur Verfolgung internetbasierter Kriminalität. Die Forderung nach einer Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Kinderpornographie und der Hasskriminalität bleibt ein politisches Lippenbekenntnis, wenn uns die nötigen Strafverfolgungsinstrumente nicht zur Verfügung gestellt werden.“ […]

„Wir werden in bestimmten Bereichen ohne dieses Instrumentarium nicht erfolgreich sein können. Wir haben mit dem Internet potentiellen Tätern einen anonymen Raum gegeben, in dem sie bei Verschleierung ihrer Identität ihren kriminellen Aktivitäten weitgehend unbehelligt nachgehen können. Und wir müssen als Ausgleich die Instrumentarien zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen schaffen. Das betrifft jede internetbasierte Kriminalität, deren effektive Verfolgung derzeit zu schnell an rechtliche Grenzen stößt.“

VDS in Deutschland vorerst ausgesetzt

Ursprünglich wären die Internet- und Telekommunikationsanbieter angehalten gewesen, spätestens ab dem 01. Juli 2017 die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nach §§ 113a-g des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erfüllen und umzusetzen. Dies hätte dann eine Speicherpflicht der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger für zehn Wochen und der Standortdaten für einen Monat zur Folge gehabt. Diese Daten hätten sie bereithalten müssen, falls Behörden darauf zugreifen wollten. Allerdings ist es dem Münchener Provider Spacenet gelungen, dies gerichtlich anzufechten. Ende September letzten Jahres hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Geklärt werden soll, ob sich die deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Regelung mit dem EU-Recht vereinbaren lässt. Bis zum EuGH-Entscheid ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auf Eis gelegt.

Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer sprach sich erst kürzlich für längere Fristen der Vorratsdatenspeicherung aus. Er forderte, Computer-IP-Adressen sechs Monate ohne Anlass auf Vorrat speichern zu lassen. Den Grund sieht er im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.