Staatstrojaner, Drogendelikte
Staatstrojaner, Drogendelikte

Staatstrojaner: Einsatz für Drogendelikte vorgesehen

Der umstrittene Staatstrojaner soll laut einem Medienbericht bei Drogendelikten eingesetzt werden. Das geht einer Analyse des BKA hervor.

Zwar hat die Große Koalition ursprünglich propagiert, dass der Einsatz des Staatstrojaners bei schwersten Straftaten erfolgen und sich zudem auf „wenige Einzelfälle“ beschränken soll. Nun jedoch hat man bekannt gegeben, dass der tatsächlich größte Bedarf für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) mit 53 Prozent auf Ermittlungen bei Rauschgiftkriminalität entfallen, so berichtet netzpolitik.org, die als Antwort auf eine Anfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes vom Bundeskriminalamt ein Analysepapier von 2014 erhalten hat, welches den entsprechenden Bedarf aufzeigt.

Staatstrojaner soll Rauschgiftkriminalität aufklären

Zusammengestellt wurde die Bedarfsanalyse beim BKA von der „Rechtstatsachensammel- und -auswertestelle“ (Retastat), die sich von den Polizeibehörden aus Bund und Ländern alle jene Ermittlungsverfahren melden ließen, die einen „polizeifachlichen Bedarf an der Überwachung und Auswertung verschlüsselter Telekommunikationsinhalte“ belegen sollen. So hat man insgesamt in den Jahren 2012 und 2013 „292 Verfahren im Bereich der Schwerkriminalität“ erfasst. Wobei neben der „Rauschgiftkriminalität“ ein weiterer Schwerpunkt auf den Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte/Betrugsdelikte/Raub/Erpressung (einschließlich Computerbetrug) mit rund 23 Prozent gemeldeter Fälle entfällt.

Neue Technik weckt Begehrlichkeiten bei den Behörden

Gemäß dem Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 22.06.2017 ist die Quellen-TKÜ nun auch bei „schweren Straftaten“ erlaubt, bei denen Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen dürfen (Paragraf 100a Strafprozessordnung). Dazu zählen neben Mord und Totschlag beispielsweise auch Steuerhinterziehung, Geldfälschung und Computerbetrug. Vorraussetzung für den Einsatz wäre, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben.

Kritik aus den eigenen Reihen

Das Gesetz ist umstritten, weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg verkündete noch zum Beschluss des Gesetzes. „Hier geht es um Straftaten wie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Um Kinderpornografie, Mord und Totschlag oder um schweren Raub mit Todesfolge.“ Netzpolitik.org stellt vor allem die Diskrepanz heraus, die sich daraus zwangsläufig ergibt. Denn diese hier erwähnten schweren Straftaten kommen in dem Dossier gar nicht vor. Damit stehen diese BKA-Zahlen „im Widerspruch zu öffentlichen Verlautbarungen, mit denen die Ausweitung von Staatstrojanern politisch begründet wurde.„, so netzpolitik.org.

Bildquelle: Couleur, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.