Schwyzer Ex-Logistikchef zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Bildquelle: Brett_Hondow

Schwyzer Ex-Logistikchef zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Das Bundesstrafgericht hat am Donnerstag den ehemaligen Logistikchef der Schwyzer Polizei zu 28 Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Schwyzer Ex-Logistikchef der Kantonspolizei, Hans P., wurde am Donnerstag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Von der Freiheitsstrafe muss der frühere Logistikchef acht Monate absitzen, wobei ihm allerdings 72 Tage Haft angerechnet werden. Eine von ihm zu zahlende bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 180 Tagessätze zu je 30 Franken. Dem 58-Jährigen wurden Widerhandlung gegen das Waffengesetz, qualifizierte Veruntreuung, Urkundenfälschung, untreue Amtsführung und Verletzung des Amtsgeheimnisses nachgewiesen. In Sachen des illegalen Darknet-Waffenhandels, stellte das Gericht das Verfahren jedoch ein, berichtet die Neue Zürcher Zeitung.

Am Donnerstag, dem 08.04.2021, war der Prozessauftakt am Strafgericht Bellinzona für das Strafverfahren gegen den Ex-Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei. Ihm wurden zunächst Darknet-Waffenhandel vorgeworfen, sowie Munition und Material im Wert von rund 180.000 Franken auf Kosten der Kantonspolizei für sich selbst bestellt und dann weiterveräußert zu haben. Die Bundesanwaltschaft (BA) forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Der 59-jährige Angeklagte wies allerdings einen großen Teil der Anschuldigungen von sich.

Hausdurchsuchung ergab umfangreiche Waffenfunde bei Schwyzer

Während 16 Jahren hat Hans P. die Logistik der Kantonspolizei Schwyz geleitet. Bei den Materialbeschaffungen für die Polizei hat er sich allerdings auch persönlich bereichert. Gemäß Anklage bestellte er Munition und Material im Wert von gut 180.000 Franken für sich selbst und zur eigenen Weiterveräußerung auf Polizeikosten. Zudem besaß er unerlaubt Waffen.

Am 22. Februar 2018 wurde der Schwyzer von der Bundesanwaltschaft verhaftet. Er verblieb anschließend für ca. zwei Monate in Untersuchungshaft. Bei einer, bei ihm in Einsiedeln durchgeführten Hausdurchsuchung, wurden die Ermittler schnell fündig und der Verdacht erhärtete sich. Sie stießen auf ein immenses unerlaubtes Waffenarsenal. So hatte die Bundesanwaltschaft bei ihm rund 80 Waffen und mehrere zehntausend Patronen sichergestellt und beschlagnahmt. Aber auch sein Büro nahmen die Ermittler genau unter die Lupe. Das rief Erstaunen bei seinen Dienstkollegen hervor, sei er doch bisher nie negativ aufgefallen. Allerdings stellte man ihn noch am selben Tag vom Dienst frei. Erwiesen ist nun, dass der Angeklagte seinen Arbeitgeber über einen Zeitraum von neun Jahren «dauernd delinquiert» und um 181.600 Schweizer Franken geschädigt hat.

Hohe kriminelle Energie des Ex-Logistikchefs führte zu Reputationsschaden

Das Gericht stufte die Schwere der Rechtsgutsverletzung einer untreuen Amtsführung als besonders hoch ein. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, der Beschuldigte habe „nicht nur seine Stellung missbraucht, sondern auch das Vertrauen seiner Vorgesetzten ausgenutzt und der Kantonspolizei Schwyz einen Reputationsschaden zugefügt. Er habe außerdem Insiderwissen benutzt und damit das Amtsgeheimnis mehrfach verletzt. Zudem habe der Schwyzer das interne Kontrollsystem der Kantonspolizei Schwyz bewusst unterlaufen“, berichtet SRF.

Damian Meier, Polizeikommandant der Kantonspolizei Schwyz, bekundet, dass seither die Auflagen in seiner Abteilung erhöht worden sind.

„Wir haben die Schrauben stark angezogen. Wir haben ein Sechs-Augen-Prinzip eingeführt, zuerst nur bei Munition und Waffen, mittlerweile bei sämtlichen Bestellungen. Auch den Abrechnungsmechanismus haben wir intensiviert, damit jetzt immer mindestens drei Personen hinschauen.“

Auch deutsche Ermittler in Fall involviert

Die Ermittlungen führten auch deutsche Beamte auf die Spur des Schwyzers. Die Bundespolizei ging bereits im Jahr 2018 Hinweisen diesbezüglich nach. In dem Zusammenhang flogen auch die illegalen Geschäfte des Schwyzer Ex-Polizeikaders auf. Bei der Verhaftung eines jungen Mannes im Jahr 2013 wurde schnell klar, dass viele der dort beschlagnahmten Waffen vom Logistikchef stammen. So besuchte der inzwischen verurteilte Deutsche den Kapo-Mitarbeiter regelmäßig in Einsiedeln. Der Deutsche belastete seinen Schweizer Partner schwer und stellt ihn als Drahtzieher dar. Somit waren auch deutsche Strafverfolgungsbehörden an diesem Fall interessiert. Sie richteten an ihre Schweizer Kollegen ein Rechtshilfebegehren. Hierbei warf man dem Schwyzer vor, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Er soll seinem deutschen Komplizen Informationen über dessen Strafverfahren zukommen lassen haben.

Das Urteil gegen den Schwyzer Ex-Logistikchef ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist innerhalb von 10 Tagen zugelassen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.