Schwyz: Freiheitsstrafe für Ex-Logistikchef der Kantonspolizei gefordert
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Schwyz: Freiheitsstrafe für Ex-Logistikchef der Kantonspolizei gefordert

Vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona muss sich der ehemalige Logistikchef der Kantonspolizei Schwyz aktuell verantworten.

Am Donnerstag, dem 08.04.2021, war der Prozessauftakt am Strafgericht Bellinzona für das Strafverfahren gegen den Ex-Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei. Ihm werden Waffen-Darknet-Verkäufe vorgeworfen, sowie Munition und Material im Wert von rund 180’000 Franken auf Kosten der Kantonspolizei für sich selbst bestellt und dann weiterveräußert zu haben. Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Der 59-jährige Angeklagte weist allerdings einen großen Teil der Anschuldigungen von sich,  berichtet die Neue Zürcher Zeitung.

Ex-Logistik-Chef der Kapo Schwyz vor Bundesgericht wegen Darknet-Waffenhandel

Mit massiven Anschuldigungen sieht sich der ehemalige Logistikchef der Kantonspolizei Schwyz Hans P. konfrontiert. Er muss sich gegen mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie mehrfache Veruntreuung, Urkundenfälschung, ungetreue Amtsführung und Verletzung des Amtsgeheimnisses verteidigen. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft besagen, der Ex-Polizist habe sein Amt dafür missbraucht, um sich über Jahre mit dubiosen Waffengeschäften zu bereichern. Der leitende Staatsanwalt des Bundes Carlo Bulletti beantragte aufgrund der Vorwürfe sowohl eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren, als auch eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken.

Ex-Logistikchef weist Anschuldigungen gegen ihn weitgehend zurück

Zwar gibt der Ex-Logistikchef der Kapo Schwyz bei der Verhandlung am ersten Prozesstag zu, Munition abgezweigt zu haben. Allerdings habe er nicht, wie in der Anklageschrift verlautet, Material im Wert von über 180’000 Franken veruntreut. Er hätte nur Munition für rund 40’000 Franken für sich bestellt. Zur Bekräftigung fügte er hinzu, dass er allein von der Art der Munition her gar keine Verwendung für alle in der Anklage aufgelisteten Patronen gehabt habe. Schließlich habe er andere Waffen gesammelt.

Bezüglich der Darknet-Waffenverkäufe beschuldigt die Anklage den Ex-Polizisten, zwischen September 2012 und November 2013, mindestens 22 Waffen illegal an mindestens drei Personen verkauft zu haben. Darunter auch an einen deutschen Komplizen, gegen den in Deutschland ein eigenes Strafverfahren lief. Über den Darknet-Account sollen beide gemäß Anklage insgesamt 63 Angebote für Waffen mitsamt Munition unter dem Darknet-Pseudonym «Clultimate» platziert haben. Die Verkäufe listet die Bundesanwaltschaft dazu in der Anklageschrift detailliert auf, wie Karabiner, Sturmgewehre, Pistolen und Revolver diverser Marken und dazugehörige Munition. Die Waffen und Munition habe der Angeklagte bei sich zu Hause „in einem Müllsack» seinem Komplizen übergeben, dieser sei damit jeweils zum vereinbarten Treffpunkt auf einem Parkplatz an einer Bergstrasse etwas ausserhalb von Einsiedeln gefahren, habe dort den Verkauf abgewickelt und die Einnahmen zurück in die Wohnung des Angeklagten gebracht, wo das Geld dann aufgeteilt worden sei“.

Waffen sollen über „Spackentreff“ veräußert worden sein

Gemäß Informationen des Tagesanzeiger.ch sollen beide im «Spackentreff» aktiv tätig gewesen sein. Das war ein illegaler Schwarzmarkt für Waffen, der zum Darknetforum „Deutschland im Deep Web“ (DiDW), gehörte, das inzwischen am 8. Juni 2017 mit der Verhaftung des Betreibers für immer vom Netz genommen wurde. Dort galt «Clultimate» als Spezialist. «So einen wie ihn gibts kein zweites Mal in der Szene», kommentierte ein anderer Händler, der sich «Rico» nannte.

Im Strafverfahren in Deutschland soll der Komplize den ehemaligen Schwyzer Logistikchef schwer belastet haben. Demgemäß sagte er aus, er sei ca. zwanzigmal in Einsiedeln zu Besuch gewesen und habe dem Schwyzer 7 Waffen abgekauft. Der Angeklage bestitt am Donnerstag die Behauptungen. Er räumte nur drei Besuche ein und bezeichnete den angeblichen Komplizen als flüchtigen Bekannten. Es komme ihm vor, als wolle dieser die Schuld auf ihn einfach abschieben. Zudem war er an keinerlei Darknet-Waffenverkäufen beteiligt. Weder habe er an den Deutschen Waffen verkauft, noch mit ihm zusammen an Dritte vertickt. Im Darknet habe er sich einige Male aus purer Neugierde aufgehalten. Seine Kenntnisse hätten nicht dafür ausgereicht, um dort einen eigenen Account anzulegen.

Auch deutsche Ermittler am Fall beteiligt

Die Ermittlungen führten auch deutsche Beamte auf die Spur des Schwyzers. Bei der Verhaftung eines jungen Mannes im Jahr 2013 wurde schnell klar, dass viele der hier beschlagnahmten Waffen vom Logistikchef stammen. So besuchte der inzwischen verurteilte Deutsche den Kapo-Mitarbeiter regelmäßig in Einsiedeln. Im Darknet agierten sie Hand in Hand, wobei der Deutsche für die Übergabe der Waffen und die Finanzen zuständig war, der Schweizer hat den Nachschub besorgt. Der Deutsche belastete seinen Schweizer Partner und stellt ihn als Drahtzieher dar. Somit waren auch deutsche Strafverfolgungsbehörden an diesem Fall interessiert. Sie richteten an ihre Schweizer Kollegen ein Rechtshilfebegehren. In dem Zusammenhang wird dem Schwyzer vorgeworfen, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Er soll seinem deutschen Komplizen Informationen über dessen Strafverfahren zukommen lassen haben.

Hausdurchsuchung ergab umfangreiche Waffenfunde bei Schwyzer

Am 22. Februar 2018 wurde der Schwyzer dann von der Bundesanwaltschaft verhaftet. Er verblieb anschließend für ca. zwei Monate in Untersuchungshaft. Bei einer bei ihm in Einsiedeln durchgeführten Hausdurchsuchung wurden die Ermittler schnell fündig und der Verdacht erhärtete sich. Sie stießen auf ein immenses Waffenarsenal. So hatte die Bundesanwaltschaft bei ihm rund 80 Waffen und mehrere zehntausend Patronen sichergestellt und beschlagnahmt. Aber auch sein Büro nahmen die Ermittler genau unter die Lupe. Das rief Erstaunen bei seinen Dienstkollegen hervor, sei er doch bisher nie negativ aufgefallen. Allerdings stellte man ihn noch am selben Tag vom Dienst frei.

Indessen dauert der Prozess am Strafgericht in Bellinzona noch an. Die Urteilsverkündung ist für den 22. April anberaumt.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.