Filmpalast.to ist seit gestern bei T-Online gesperrt. Weitere Sperren folgen. Die Sitzung der CUII fand bereits im März diesen Jahres statt.
Warum den Autoren von Tarnkappe.info zu Weihnachten nicht etwas zukommen lassen? Sie arbeiten auch an Feiertagen und Wochenenden für euch.
Laut einem aktuellen Urteil vom OLG Köln haftet Cloudflare zwar als Content Delivery Network (CDN), nicht aber als DNS-Resolver.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe findet im August 2023 die fortführende Verhandlung in Sachen Cyberbunker statt.
Wie bereits zuvor vor dem LG Hamburg unterlag der Schweizer DNS-Resolver Quad9 erneut Sony Music Entertainment aktuell vor dem LG Leipzig.
Heute konkretisierte der BGH die Voraussetzung für Netzsperren Demgemäß müssen Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel vorher ausgeschöpft haben
Gemäß dem heutigen BGH-Urteil dürfen Facebook-User, die bereits vor dem 25. Mai 2018 angemeldet waren, weiterhin anonym bleiben.
Das Landgericht Trier wirft den acht Beschuldigten vor, das Datencenter Cyberbunker im Auftrag ihrer kriminellen Kunden betrieben zu haben.
Im Cyberbunker-Prozess forderte der Oberstaatsanwalt mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Unser Monatsrückblick findet nun wieder mit unserer aktuellen Glosse statt. Diesmal wieder mit einem kuriosen Themenmix.
Das LG Köln verurteilte die über 70-jährige Mutter eines Freifunkers ohne eigenen PC auch in zweiter Instanz wegen Filesharing.
Update: Aufgrund des anhaltenden gesundheitlichen Zustands meines Kompagnons, müssen wir den geplanten VPN-Dienst HoRst zu den Akten legen.
Wegen Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast wurde ein Berliner Freifunker in einem Filesharing-Fall für schuldig befunden.
Cookies auf Internetseiten bedürfen einer aktive Zustimmung des Nutzers. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Nach Recherchen des NDR und vom Spiegel durfte sich die verfassungsfeindliche "Identitäre Bewegung" zum Sonderpreis im Cyberbunker einmieten.
Die Bundesregierung hat umstrittene Pläne aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 entfernt. An den neuen Befugnissen fürs BSI hat man festgehalten.
Über Cookies hat bald der BGH zu entscheiden. Zu klären ist, wie eine User-Einwilligung bei Cookie-Verwendung erteilt werden muss.
Mit einer massiven Kompetenzerweiterung einhergehend hat auch die saarländische Regierung eine Polizeigesetz-Reform in Angriff genommen.
Florian Post sieht in einem Gesetzesentwurf, der die Pflicht zur Passwortherausgabe beinhaltet, eine „klare rechtsstaatliche Verbesserung".
Ein Gesetzesentwurf, der das NetzDG erweitern soll, sieht künftig vor im Kampf gegen "Rechtsextremismus" die Daten an Behörden herauszugeben.
Die MPA fordert die Pirateriebekämpfung 2.0. Beiträge mit Copyright-Verletzungen sollen wie Hasskommentare behandelt & sofort gelöscht werden.