Wir fassen an dieser Stelle noch einmal zusammen, was es hierzulande mit der Impressumspflicht auf sich hat. Wo muss es stehen? Was muss drin sein?
Jede in Deutschland betriebene Webseite muss ein vollständiges Impressum bereithalten. Doch was muss alles im gültigen Impressum drin stehen?
Der Betreiber von Xing hat endlich nachgebessert. Das Impressum ist jetzt gut sichtbar. Die Abmahngefahr ist vorerst gebannt.
Laut LG Stuttgart ist das Impressum der Xing-Profile nicht rechtskonform. Das Impressum wird zu versteckt angezeigt. Die Angabe des Links reicht nicht aus.
Bewegung bei PCFritz: Die neue Betreibergesellschaft des Online-Shops ist die Le-Na GmbH. Es soll auch einen neuen Geschäftsführer geben.
Das Kammergericht Berlin stellte in seinem Urteil klar, dass die Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum laut TMG Pflicht ist.
Wichtig für Webseitenbetreiber aber nicht weniger lästig: Was gehört eigentlich alles zu einem vollständigen Impressum? Was muss drin stehen?
Dieses Impressum ist gültig für tarnkappe.info, forum.tarnkappe.info, lars-sobiraj.de und viele Seiten mehr. Alle Angaben sind gemäß § 5 TMG.
Eine Mahnung der Delta Inkasso GmbH kann sich der Empfänger beim besten Willen nicht erklären. Wir erklären die Hintergründe.
Die Domain des Dienstes gogetsms.com, den man für temporäre Telefonnummern genutzt hat, wurde kürzlich beschlagnahmt.
Erfahre welche Szene- und Webwarez-Foren im September 2025 immer noch aktiv sind. Wo wird in Deutsch geschrieben? Und wo ist viel los?
Krypton von Crimestate hat die Konkurrenz von Black Network gehackt, um die Daten zu sichern und die Besucher auf sein Forum umzuleiten.
Das Forum von Tarnkappe.info wächst kontinuierlich. Täglich kommen bis zu 50 neue Antworten dazu, die insg. bis zu 10k Zugriffe generieren.
Folkert Knieper, der Bremer Fotograf und Mitbetreiber der Webseite Marions Kochbuch, lässt wieder Abmahnungen von einer Kanzlei verschicken.
Job-Scamming: So erkennen Sie gefälschte Stellenanzeigen, schützen Ihre Daten und vermeiden Identitätsdiebstahl bei der Arbeitssuche.
Der SparkKitty Foto-Stealer klaut heimlich eure Bilder und Krypto-Seeds über Apps aus dem Apple-App Store und dem Google-Play Store.
Ein deutscher Spieler wird nach dem Kauf eines günstigen Switch 2-DLC-Keys bei einem Drittanbieter von Nintendo dauerhaft gebannt.
Belgien Site-Blocking: 147 Websites im Visier des belgischen Wirtschaftsministeriums SPF. Die IPTV- und Streaming-Szene ist stark betroffen.
Statt der üblichen satirischen Zusammenfassung der Ereignisse des letzten Monats, präsentieren wir einen Kommentar zum Thema Medienkompetenz.
DNS-Sperre gegen NOX: die CUII will bezogen auf ein Urteil des Landgerichts (LG) Köln die illegale Plattform NOX.to sperren lassen.
Bei Wjunction ist derzeit Aufruhr, weil mehrere Rapidgator-Uploader ihrer Meinung nach zu geringe oder gar keine Auszahlungen mehr erhalten.



















