Roaming
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Roaming: EU-Kommission hebt Beschränkungen auf

EU-Kommission: Erarbeitung einer Vorlage, die ab Mitte 2017 kostenfreies Roaming im EU-Ausland ohne zeitliche Begrenzung ermöglicht.

Die EU-Kommission schlägt in ihrer überarbeiteten Vorlage zur Abschaffung der Roaminggebühren das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Begrenzung vor. Das gab EU-Digitalkommissar Günther Oettinger in Brüssel bekannt. Die Kommission reagierte damit auf die massive Kritik an der ursprünglich geplanten 90-Tage-Regelung.

Gebühren für Roaming sollen wegfallen

Am 9. September hatte die EU-Kommission ihre bisherigen Pläne zur Abschaffung der Roaminggebühren wieder zurückgezogen. Demnach waren nur 90 Tage kostenfreies Roaming pro Jahr im EU-Ausland garantiert. Der Vorschlag hatte zu heftigen öffentlichen Protesten geführt.

Mitte Juni 2017 sollen die Roaming-Gebühren in der Gemeinschaft grundsätzlich fallen. „Wir wollen, dass Roaming auf Dienst- und Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung ohne Zuschläge möglich ist“, sagte der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger am Mittwoch in Brüssel. Handynutzer sollen nach einem überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission ab Mitte 2017 nun ohne zeitliche Begrenzung kostenfreies Roaming im EU-Ausland nutzen können. Die Fair-Use-Klauseln sehen weder spezifische Volumen- noch Zeitbeschränkungen mehr vor.

Um einen Missbrauch dieser Regelung zu vermeiden, sieht die EU-Kommission allerdings Maßnahmen vor. So ist geplant, die Nutzung einer SIM-Karte und der damit verbundenen Roamingfreiheit grundsätzlich an den Wohnsitz zu binden. „Wir haben derzeit sehr unterschiedliche Telekommunikationspreise in der Europäischen Union“, begründete Oettinger diese einschränkende Maßnahme. „Die Telekommunikationspreise in Lettland etwa sind um ein sechseinhalbfaches niedriger als die von Irland. Also könnte geschäftsmäßig ein Missbrauch dadurch betrieben werden, dass man Sim-Karten aus Lettland in Irland vertreibt und der Ire in Dublin nach Dublin telefoniert zu Preisen, die in Lettland bestehen. Das lettische Telekom-Unternehmen wäre dann nach wenigen Tagen pleite“, sagte Oettinger. Folglich soll so verhindert werden, dass EU-Bürger billige SIM-Karten im Ausland kaufen und diese anschließend an ihrem eigentlichen Wohnort verwenden.

Missbrauch soll unterbunden werden

Um dies zu kontrollieren, dürfen Mobilfunkbetreiber künftig Nutzungsmuster ihrer Kunden erfassen. Bei vermutetem Missbrauch soll der Telekomanbieter einschreiten können: „Wenn jemand nachhaltig mit einer Sim-Karte telefoniert, ohne jemals am Ort dieses Gebührenmarktes zu sein, dann bekommen die Telekom-Company das Recht, ihn abzumahnen, ihn anzuhören, was die Gründe dafür sind“, sagte Oettinger. Dienst- und Urlaubsreisen sollen aber unbegrenzt ohne Roaming-Zuschläge möglich sein. Das gleiche trifft auch zu auf Pendler, im Ausland lebende EU-Bürger, die sich regelmäßig in ihrem Heimatland aufhalten oder auch Erasmus-Studenten.

Die EU-Kommission nennt mehrere mögliche Kriterien, anhand derer eine rechtmäßige oder eben unrechtmäßige Nutzung festgemacht werden kann. Unter anderem dürfen Provider prüfen, ob der inländische Datenverkehr im Vergleich zum Roaming-Verkehr geringer ist und ob SIM-Karten, die hauptsächlich oder sogar ausschließlich zum Roaming eingesetzt werden, über längere Zeit inaktiv sind.

Wird ein Missbrauch festgestellt, müssen die Betreiber ihre Kunden vorwarnen. Außerdem dürfen sie nur in diesen Fällen weiterhin geringe Aufschläge verlangen. Die EU-Kommission schlägt 0,04 Euro pro Minute für Anrufe, 0,01 Euro pro SMS und 0,0085 Euro pro MByte vor. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter für Streitfälle ein Beschwerdeverfahren einrichten. Auch der massenhafte An- und Weiterverkauf von SIM-Karten zur Nutzung außerhalb des Landes des Providers stellt unter Umständen einen Missbrauch dar. In solchen Fällen sieht die EU „angemessene Maßnahmen“ vor, auch in Zusammenarbeit mit der nationalen Regulierungsbehörde.

Fazit

„Die Maßnahmen der Kommission zur Abschaffung der Roaminggebühren nutzen den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaminggebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind“, sagte der für die digitale Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger.

„Die EU hält ihr Versprechen an die Nutzer“, kommentierte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Herbert Reul. Die Idee von Schutzklauseln scheine auf den ersten Blick ebenfalls sinnvoll, dürfe aber nicht dazu führen, dass Unternehmen nun zur „Roaming-Polizei“ würden.

Die Vorschläge der EU-Kommission werden nun dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) zur Prüfung vorgelegt. Am 15. Dezember sollen die Pläne zum Abschaffen der Roaminggebühren verabschiedet werden. Zuvor sind Beratungen mit der europäischen Regulierungsbehörde BEREC, den EU-Staaten und weiteren Beteiligten wie Telekom-Unternehmen geplant.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.