Mit einer massiven Kompetenzerweiterung einhergehend hat auch die saarländische Regierung eine Polizeigesetz-Reform in Angriff genommen.
Die saarländische Polizeigesetz-Reform soll den Behörden einen größeren Handlungsspielraum bringen, insbesondere bei Überwachungsmaßnahmen. Über den Entwurf der schwarz-roten Landesregierung berät man aktuell im saarländischen Landtag in Saarbrücken. Laut heise online stoßen die geplanten Maßnahmen auf weitreichende Kritik.
Auch das Saarland reformiert Polizeigesetz
Nach Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern zieht das Saarland bezüglich einer Reform des Polizeigesetzes nun hinterher. Mit richterlicher Genehmigung ist hier sowohl eine Fußfessel für Gefährder zwecks Feststellung ihres Aufenthaltsortes angedacht, als auch die Verwendung des Staatstrojaners als Mittel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Zudem will man die Videoüberwachung öffentlicher Räume ausdehnen, Body-Cams in Gebäuden und Wohnungen zulassen und ein KFZ-Nummernschilder-Scanning gestatten.
Die neuen Eingriffsbefugnisse vom Polizeigesetz bringen im Einzelnen:
- die elektronische Fußfessel,
- automatische Kennzeichenlesesysteme,
- die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ),
- erweiterte Befugnisse zur Videoüberwachung,
- und Datenabfragen nach dem Telemediengesetz.
Neue Befugnisse erweitern polizeiliche Kompetenzen
Mit einer elektronischen Fußfessel wird der Aufenthalt einer Person elektronisch überwacht, um Aufenthaltsverbote oder -gebote sowie Kontaktverbote durchzusetzen. Das Gerät wird dabei laut Polizeigesetz an einem der beiden Fußgelenke angebracht. Es enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation hat. Falls die Station kein Signal mehr empfängt, weil sich der Sender außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört ist, wird umgehend die zuständige Behörde alarmiert.
Das Scannen von KFZ-Nummernschildern zur anlassbezogenen, automatischen Kennzeichenfahndung soll hier nicht flächendeckend zur Anwendung kommen. Zur Vermeidung von Trugspuren (unbrauchbare oder künstlich hinzugefügte Spuren) bei einem Abgleich von Körpermerkmalen von Verdächtigen, ist die Polizei angewiesen, eine Referenzdatenbank mit DNA-Datensätzen ihrer eigenen Mitarbeiter anzulegen.
Staatliche Schadsoftware soll Überwachung gewährleisten
Mit der Einführung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird es Ermittlungsbeamten möglich, verschlüsselte Kommunikation, wie E-Mails oder Messenger-Nachrichten, nach der Entschlüsselung, bzw. vor der Verschlüsselung abzufangen. Voraussetzung dafür wäre, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut Expertenmeinung allgemein untergraben. Das Gesetz ist umstritten, weil man Datenschutz-Probleme und einen Missbrauch der Behörden bei bewusst nicht geschlossenen Sicherheitslücken befürchtet. Maßnahmen in Bezug auf Online-Durchsuchungen sind hier nicht vorgesehen.
Künftig mehr Videoüberwachung
Eine Ausdehnung der Befugnisse zur Videoüberwachung öffentlicher Räume ist für Veranstaltungen und Ansammlungen vorgesehen. Aber laut Polizeigesetz nur für solche, die mit einem „besonderes Gefährdungsrisiko“ einhergehen oder terroristischen Anschlägen ausgesetzt sein könnten. Der Kameraeinsatz soll hingegen schon möglich sein, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden“.
Saarland: Polizei soll Staatstrojaner und elektronische Fußfessel einsetzen dürfen https://t.co/oB9KbIqUzA pic.twitter.com/dQ91le4J5h
— heise online (@heise_de) March 21, 2020
Polizeigesetz: IMSI-Catcher, Jammer & Datenabfragen von Anschlussinhabern
Die Vollzugsbeamten sollen „durch den Einsatz technischer Mittel auch den Standort eines mobilen Telekommunikationsendgeräts“ mithilfe von IMSI- oder WLAN-Catchern (siehe unser Hintergrundbericht: Wie funktioniert Handy-Spionage) feststellen dürfen. Durch Datenabfragen nach dem Telemediengesetz will man zudem Nutzer von Internetseiten (z.B. beim Verdacht auf Kinderpornografie) besser identifizieren können. Erlaubt sind weiterhin Jammer, also Störsender, z.B. für Handys, die die Kommunikation gegebenenfalls gänzlich unterbinden können.
Kritik kommt insbesondere aus den Reihen der Linken. Der Linken-Innenpolitiker Dennis Lander kritisiert den Entwurf deutlich. Lander meint, mit ungenauen Formulierungen wolle man die Befugnisse der Polizei auf Kosten bürgerlicher Freiheiten ausweiten.
Foto zum Polizeigesetz von Alexas_Fotos, thx!
Tarnkappe.info