Darf man mein Smartphone bei der Sicherheitskontrolle des Flughafens beschlagnahmen? Darf man mich dazu zwingen, es zu entsperren?
Viele werden sich bestimmt schon mal gefragt haben, welche Rechte sie mit ihrem Smartphone am Flughafen haben. Was darf das Bodenpersonal vor dem Abflug, was die deutschen Sicherheitsbehörden? Wer darf mein Handy beschlagnahmen? Unter welchen Voraussetzungen kann dies passieren? Darf mich jemand dazu zwingen, das Smartphone zu entsperren? Spannend auch die Frage, wie man die Hardware für die bevorstehende Reise präparieren kann, um mögliche Risiken zu begrenzen.
Smartphone am Flughafen: Was darf das Bodenpersonal der Airline innerhalb der EU?
Beschlagnahmung nur bei Sicherheitsbedenken
Die Mitarbeiter der Fluglinie haben grundsätzlich kein Recht dazu, eure Geräte zu beschlagnahmen. Wer aber einen sichtbar beschädigten oder gar stark aufgeblähten Akku mit sich führt, hat Pech. In dem Fall sieht die Rechtslage anders aus. Dann dürfen die Airline-Mitarbeiter euch wegen der Sicherheitsbedenken die Beförderung (den Flug) verweigern. Sie befürchten, das Smartphone könnte über den Wolken zu heiß werden und womöglich Feuer fangen.
Entsperren bzw. Einschalten
Bei der Sicherheitskontrolle kann man von den Passagieren im Rahmen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen verlangen, ihr elektronisches Gerät einzuschalten. Wer dies ablehnt, dem darf man den Zugang zum Sicherheitsbereich verweigern. Auch könnte es unter diesen Umständen schwierig werden, das Gerät mit an Bord zu nehmen.
Warum das Ganze? Wenn das Smartphone hochfährt, so ist dies ein recht gutes Indiz dafür, dass es sich um funktionierende Hardware handelt. Eine Attrappe, die Sprengstoff beinhaltet, würde wahrscheinlich nicht booten. Ein Sicherheitsmitarbeiter darf daraus allerdings nicht einfach das Recht ableiten, deine PIN oder dein Passwort zu verlangen.

Was dürfen die Sicherheitsbehörden (Polizei und Zoll) hierzulande?
Beschlagnahmung
Polizei und in bestimmten Fällen auch der Zoll können ein Smartphone als mögliches Beweismittel sicherstellen oder beschlagnahmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (§ 94 StPO und folgende). Eine Beschlagnahme kann insbesondere im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgen.
Sofern man das Handy freiwillig abgibt, spricht man hingegen von einer Sicherstellung. Die Unterscheidung ist wichtig, denn dann wäre gar kein richterlicher Beschluss notwendig.
Davon zu unterscheiden sind die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Sicherheitskontrolle und darüber hinaus. Dafür gelten je nach zuständiger Behörde und konkreter Situation andere Rechtsgrundlagen. Soll heißen: Von der mitgeführten Hardware müsste eine unmittelbar drohende Gefahr für die Flugsicherheit oder die Menschen am Flughafen ausgehen. Natürlich ist man dabei der „Kreativität“ der Mitarbeiter der Polizei und vom Zoll ausgesetzt, um es höflich auszudrücken.
Dazu kommt die gern genutzte Ausnahme: „Gefahr im Verzug„. Wenn im Fall einer Verzögerung Beweismittel verloren gehen würden, dann darf die Staatsanwaltschaft oder Polizisten die Beschlagnahmung vorläufig anordnen. Wer der Beschlagnahmung ausdrücklich widerspricht, dann sollen die Beamten innerhalb von drei Tagen eine richterliche Bestätigung einholen. Egal was man beschlagnahmt, die Hardware bleibt ab dem Moment des Polizeizugriffs bei den Behörden. Natürlich dreht sich alles darum, die Tatverdächtigen daran zu hindern, Beweismittel zu vernichten.
Ein Widerspruch der Beschlagnahmung ist auch bei einem späteren Gerichtsverfahren vorteilhaft. Stellt die Richterin oder der Richter fest, dass keine echte „Gefahr im Verzug“ vorlag, war die Beschlagnahme rechtswidrig. Eine rechtswidrige Beschlagnahme führt aber (leider) nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Ob rechtswidrig erlangte Daten trotzdem im Strafverfahren verwendet werden dürfen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles und der richterlichen Abwägung ab. Das klingt schwammig, keine Frage. Aber so steht es halt im Gesetz.
Preisgabe PIN / Passwort
Man darf euch nicht dazu zwingen, ihnen euren PIN-Code oder das Passwort mitzuteilen. In Deutschland muss ein Beschuldigter grundsätzlich nicht aktiv an seiner eigenen Überführung mitwirken. Gemeint ist der sogenannte Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit.
Wenn wir das Thema Kreativität der Beamten einmal aufwärmen dürfen? Entsperrt man das Smartphone mittels eures Fingerabdruckes oder Face ID, sieht die Rechtslage nämlich wieder anders aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. 2 StR 232/24) darf die Polizei unter bestimmten Umständen bei einem Ermittlungsverfahren und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Finger eines Beschuldigten gegen seinen Willen auf den Sensor legen, um das Gerät zu entsperren. Hier ein paar Tipps, wie man sich als Android-Nutzer davor schützen kann.
Die „Legalität“ bzw. die Voraussetzungen für das biometrische Entsperren mithilfe der Gesichtserkennung hat der BGH aber noch nicht festgelegt. Es ist aber hilfreich zu wissen, dass Systeme wie Apples Face ID standardmäßig prüfen, ob die Augen geöffnet sind und man direkt auf den Bildschirm blickt. Ob die Polizei einem Beschuldigten gegen seinen Willen die Augenlider öffnen darf, um eine Gesichtserkennung zu erzwingen, hat der BGH bislang auch noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Die simpelste Lösung wäre es, die Entsperrung mittels biometrischer Daten in den Einstellungen zu deaktivieren. Das geht sowohl mit Android als auch mit iOS. Und ja, das wäre nicht nur bei der Sicherheitskontrolle von Vorteil.
Smartphone am Flughafen: Wie sollte ich meine Hardware auf den Trip vorbereiten?
Die Punkte gelten bei der Sicherheitskontrolle für Mobilfunktelefone genauso, wie für tragbare PCs wie Notebooks oder Tablets:
- vorher sicherheitshalber ein vollständiges Backup erstellen, um es daheim verschlüsselt aufzubewahren. Wer seine Geräte zu Hause nicht verschlüsselt, auch wenn es erstmal Zeit kostet, öffnet Tür und Tor für Zufallsfunde.
- entferne vertrauliche Dokumente, berufliche E-Mails, Banking-Apps oder private Fotos vom Gerät. Das bloße Löschen einer Datei stellt aber keine Garantie dar, dass keinerlei Spuren mehr vorhanden sind. Wie gut der Smartphone-Forensiker gelöschte Daten rekonstruieren kann, hängt unter anderem vom Gerät, Betriebssystem, Verschlüsselungszustand und Löschverfahren ab. Ja, das klingt kompliziert, zugegeben. Aber so ist es nun einmal.
- auf jeden Fall alle Geräte verschlüsseln und einen starken PIN bzw. Passcode nutzen. Neuwertige Smartphones (ab Android 10) sind in der Regel von Haus aus verschlüsselt. Das gilt auch für iPhones. Das Notebook am besten mit Veracrypt vor dem Zugriff Dritter schützen. Hier eine Installationsanleitung.
- Wichtig, deswegen kommt der Punkt doppelt vor: Bitte unbedingt die Biometrie-Features abschalten!
- Die Nutzung von GrapheneOS ist sehr nützlich, weil es Deine Daten effektiv schützt! Nur ein Beispiel: Gibt man die vorher eingerichtete Duress-PIN beim Hochfahren statt der Geräte-PIN bzw. den Zugangsdaten ein, löscht GrapheneOS alle Daten unwiderruflich. Auch der Inhalt der installierten eSIMs ist dann weg. Die Löschung erfolgt ohne Neustart, man kann sie nicht abbrechen!
- Vor dem Check-In das verschlüsselte Gerät komplett herunterfahren
- WLAN und Bluetooth deaktivieren
- auf Reisen ein vertrauenswürdiges VPN* nutzen, um unterwegs die eigene digitale Spur zu verschleiern
- Auf Android-Geräten, die diese Funktion unterstützen, kann man ein separates Gast- oder Benutzerprofil nutzen.
Bei Flügen nach China oder in die USA
Auf jeden Fall zum eigenen Schutz ein Reise-Handy und Ersatz-Notebook benutzen. Vorsicht: In beiden Ländern sind die Befugnisse der Grenzbehörden ohne Übertreibung sehr umfangreich! Besser man tritt den Flug, egal ob Urlaub oder Geschäftsreise, nur mit einem frisch installierten Ersatzgerät an. Darauf sollte man nur das Nötigste abspeichern.
Die Washington Post hat die wichtigsten Tipps für die Einreise in die USA hier zusammengefasst. Dort schrieb die Autorin im März des Vorjahres: „Zwar haben sich die Gesetze darüber, was die (Grenzschutzbehörde) CBP tun darf, in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert, doch unter der Trump-Regierung verschieben sich die Art und Weise, wie sie ihre Befugnisse einsetzt, und die Frage, wer am stärksten gefährdet ist.“ Man braucht nicht viel Fantasie um sich zu vorzustellen, was damit gemeint ist.
Kurz gefasst: Die Mitarbeiter der CBP verstehen keinen Spaß. Sie können die Reisenden dazu zwingen, ihr Gerät zu entsperren. Wenn sich ein US-Bürger weigert, wie in diesem Fall, dem kann es passieren, dass sie/er sich deswegen vor einem Gericht verantworten muss. Ganz so einfach ist es bei Deutschen nicht.
Leider schon etwas älter aber dafür umso umfangreicher, sind die Apps und Tipps für den Alltag in China der Universität Tübingen. Wer eine ähnlich leicht verständliche wie neue Anleitung findet, kann uns gerne einen Kommentar im Forum hinterlassen. Wir ergänzen unseren Beitrag zum Thema Smartphone am Flughafen dann gerne.
Sonderfall Großbritannien: Strafe und Inhaftierung bei Verweigerung möglich!
Bei einer Kontrolle nach Schedule 7 des Terrorism Act 2000 können britische Beamte ausdrücklich die Herausgabe von PINs und Passcodes der mitgeführten elektronischen Geräte verlangen. Wer einer solchen rechtmäßigen Aufforderung vorsätzlich nicht nachkommt, kann sich sogar strafbar machen. Das gilt natürlich auch für Ausländer. Doch es geht noch weiter. Die Behörden dürfen Betroffene zudem vorübergehend festhalten, um ihre Kontrolle durchzuführen. Böse Zungen sprechen in dem Zusammenhang sogar von einer Beugehaft. Das ist zwar juristisch gesehen nicht korrekt, aber diese Zuspitzung lassen wir jetzt einfach mal zur Warnung stehen!
Smartphone am Flughafen: Nach Abschluss der Reise
Besteht der Verdacht, dass jemand das Gerät kompromittiert hat, es also von Dritten entsperrt bzw. genutzt wurde, dann sollte man wichtige Passwörter abschließend von einem vertrauenswürdigen Gerät aus ändern und gegebenenfalls aktive Sitzungen beenden.
Der letzte Schritt: Die alten Daten vom verschlüsselten Backup zurückspielen, um den alten Zustand wieder herzustellen. Wir wünschen einen guten Flug mit Air Tarnkappe und einen angenehmen Aufenthalt.
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