Migrantenschreck
Migrantenschreck

Migrantenschreck-Betreiber gesteht Waffenhandel und muss hinter Gitter

Der Betreiber des illegalen Online-Shops Migrantenschreck wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der, der rechten Szene in Thüringen zugeordnete, damals in Ungarn wohnhafte Betreiber des Onlineversandhandels „Migrantenschreck“, Mario R., muss wegen illegalem Waffenverkauf nach Deutschland für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, urteilte das Berliner Landgericht am Dienstag.

Als deutsche Zollfahnder im Juli 2017 bei Durchsuchungen in Berlin, Brandenburg und Thüringen 13 Schusswaffen fanden, alle bezogen über die Internetseite „Migrantenschreck“, wurden die Fahnder auf den illegalen Waffenhandel aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin erteilte daraufhin einen europäischen Haftbefehl, der im März 2018 zur Festnahme des Verurteilten in Budapest führte. R. wird nun nach neunmonatiger Untersuchungshaft bis zum Strafantritt aus dem Gefängnis, trotz Fluchtgefahr, entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten bereits Revision an, sie hatten die Einstellung des Verfahrens bzw. einen Freispruch gefordert. Gegen Mario R. laufen zudem noch weitere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Volksverhetzung.

Betreiber vom Migrantenschreck ohne Reue?

Der Vorwurf der Anklage lautete, Mario R. soll im Zeitraum von Mai bis November 2016, in 193 Fällen erlaubnispflichtige Waffen von Ungarn aus an deutsche Abnehmer zum Preis von jeweils zwischen 250 und 750 Euro verkauft haben. Für diese Waffengeschäfte erzielte er einen Erlös von 99.100 Euro, der nun eingezogen werden wird. Er hätte damit geworben, dass „60 Joule Mündungsenergie jeden Asylbewerber niederstrecken“ würden, in Deutschland sind 7,5 Joule gestattet.

Der 35-Jährige zeigte sich vor Gericht zwar geständig. Jedoch ohne Reue, als er zugab, insgesamt 167 Waffen nach Deutschland geliefert zu haben. Er sei davon ausgegangen, da er nur Waffen nach Deutschland versandt hat, die in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt seien, sich nicht strafbar gemacht zu haben. Zuvor hätte er sich in Budapest bei einem Rechtsanwalt und einem Staatsanwalt rückversichert, die seine Annahme bestätigt haben.

Migrantenschreck
Foto: geralt via pixabay

Hartgummikugeln mit möglicher tödlicher Wirkung

Der vom Gericht bestellte Sachverständige wies darauf hin, dass die von Mario R. gelieferten, in Deutschland waffenscheinpflichtigen Pistolen und Langwaffen, selbst aus fünf Meter Entfernung noch potenziell tödlich sein könnten. Und das, obwohl sie nur Hartgummikugeln verschießen. Zu den Kunden vom Migrantenschreck zählten keine Extremisten. Vielmehr seien es laut Staatsanwältin „Ärzte, Handwerker und sogar ein ehemaliger Richter eines Oberlandesgerichts“ gewesen.

Gegen die Waffenkäufer vom Migrantenschreck ermittelt man nun gesondert. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Mehrzahl der deutschen Kunden bereits verurteilt. R. verkaufte seine Waffen zudem noch nach Österreich und in die Schweiz.

Der Vorsitzende der Kammer gab in seiner mündlichen Urteilsbegründung an, die Werbung habe „volksverhetzenden Charakter“ gehabt. Im Prozess wurden u.a. auch Videos auf Youtube als Beweismittel gesichtet. In denen stellt man dar, wie mit von R. erworbenen Waffen auf Zielscheiben mit den Fotos von Angela Merkel, Joachim Gauck und Cem Özdemir geschossen wurde. So habe der Angeklagte die Ängste der Bevölkerung aufgrund des „starken Flüchtlingsstromes 2015/16“ dazu benutzt, „um seinen Umsatz an Schusswaffen in die Höhe zu treiben“, hieß es im Urteilsspruch.

Foto un-perfekt, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.