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Megavideo wehrt sich gegen Verurteilung: 12,1 Mio. Schadenersatz

Am Freitag wurde Megavideo von einem Gericht zu 12,1 Mio. Schadenersatz verurteilt. Anwalt Ira P. Rothken weist die Anschuldigungen zurück.

Letzten Freitag wurden die Betreiber des Streaming-Dienstes Megavideo von einem Gericht in Rom zu 12,1 Millionen Schadenersatz verurteilt. Dessen Anwalt Ira P. Rothken weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Man habe damals keine URLs oder andere Spezifikationen erhalten, als der TV-Sender RTI die Ausstrahlung seines Materials verhindern wollte. Das Urteil stehe laut Rothken im Widerspruch zu gültigem EU-Recht.

Am 19. Januar 2012 wurde neben Megaupload auch der Streaming-Anbieter Megavideo vom US-Justizministerium vom Netz genommen. Neben Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) wehren sich noch immer drei weitere Mitbetreiber gegen ihre Auslieferung in die USA, um dort angeklagt zu werden.

12,1 Millionen Euro Schadensersatz für Megavideo

Das Gericht hat Megavideo letzten Freitag in Abwesenheit zur Zahlung von 12,1 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Der Vorwurf: Der Streaming-Dienst habe mehr als 266 Stunden des Fernsehprogramms des italienischen TV-Senders RTI (Reti Televisive Italiane) öffentlich verfügbar gemacht. In der Begründung führt man aus, man könne sich nicht auf das Haftungsprivileg für Provider berufen. Megavideo verkaufte Premium-Abos (siehe Screenshot im Beitragsbild) und zeigte den Nutzern Werbung an. Außerdem haben die Betreiber die Videos redaktionell bearbeitet. Ansonsten hätte man eine Verurteilung in dieser Ausprägung vermeiden können. Reine Dienstanbieter wie Internet-Provider, Hoster oder sonstige Portale könne man nicht für die Verstöße ihrer Nutzer haftbar machen, sofern sie gemeldete Inhalte zeitnah löschen und gegen die Nutzer aktiv vorgehen.

Streaming-Hoster weist Anschuldigungen zurück

Der US-amerikanische Rechtsanwalt Ira P. Rothken wehrt sich im Gespräch mit TF gegen dieses Urteil. Wer Megavideo verurteilt, müsse auch YouTube verklagen, sagt Rothken. Auch dort gäbe es unterschiedliche Kategorien und Werbung.

megavideo logoOhne diese Bestandteile sei der Betrieb einer nutzerbasierten Internet-Plattform unmöglich. Das Urteil habe zudem nicht ausgeführt, wieso RTI damals auf die Angabe der URLs verzichtet habe. In den USA haben Content-Provider das Recht, Löschaufforderungen zu ignorieren, sofern keine konkreten Links angegeben werden. Wenn nur der Titel einer Serie etc. angegeben wird, müsse das Unternehmen nicht danach suchen, um es eigenhändig ausfindig zu machen. Um die Schwarzkopie identifizieren zu können, müsste dem Portalbetreiber zudem der Original-Film vorliegen, um Vergleiche anzustellen.

Man könne nicht von den Betreibern verlangen, dass sich unzählige Mitarbeiter ohne exakte Angaben auf die Suche nach den verletzenden Werken machen müssen. Ihm mangele es im Urteil an einer belastenden Analyse und fachmännisch aufbereiteten Beweismitteln. Laut Megavideo-Anwalt Rothken stehe das Urteil somit im Widerspruch zum gültigen EU-Recht. Und zudem zu zahlreichen Verträgen, die sich im Kern mit dem Urheberrecht befassen.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.