Das Bezirksgericht Fukuoka hat am Mittwoch den Mangamura-Betreiber zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 650.000 USD verurteilt.
Zog Mangamura.org-Betreiber freiwillig den Stecker?
Nur wenige Tage, nachdem die Regierung in Japan Notmaßnahmen zur Sperrung von Webseiten gegen mehrere Seiten, darunter auch Mangamura, angekündigt hatte, schloss die Download-Plattform am 17.04.2018 seine Pforten. Zu diesem Zeitpunkt schien der Schritt freiwillig zu sein. Hinter den Kulissen zeichnete sich allerdings bereits ab, dass strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet wurden, die schließlich zur Verhaftung des Betreibers führten. Kodansha, ein großer japanischer Literatur- und Manga-Verlag, und weitere Verlage reichten bereits 2017 im Namen von Eichiro Oda (One Piece) und Hajime Isayama (Attack on Titan) eine Klage gegen Mangamura ein. Anschließend gaben die japanischen Behörden bekannt, dass man aktiv gegen die Betreiber ermittelt.Betreiber des Manga-Portals verhaftet
Über ein Jahr, nachdem die Seite offline ging, nahm die philippinische Polizei den Betreiber des Manga-Portals Mangamura.org fest. Behörden verhafteten am 07.07.2019 schließlich den japanisch-deutsch-israelischen, damals 28-jährigen Romi Hoshinko, am Ninoy Aquino International Airport. Hoshino hielt sich zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im Jahr 2019 in den Philippinen auf. Er wollte jedoch gerade nach Hong Kong ausreisen. Die philippinische Einwanderungsbehörde nahm ihn dann im Juli 2019 aufgrund einer Anfrage der japanischen Botschaft in Gewahrsam und lieferte ihn zwei Monate später, im September 2019, an Japan aus. Die Inhaftierung hatte die japanische Botschaft in Manila beantragt. An der Aktion war auch die japanische Polizei beteiligt.Strafmaß laut Richter angeblich angemessen
Richter Kamihara verurteilte Hoshino infolge zu drei Jahren Gefängnis und zudem zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Yen (91.146 US-Dollar). Kamihara verhängte außerdem eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 62 Millionen Yen (565.105 US$). Letzteres basiert auf den Einnahmen von 62 Millionen Yen, die Hoshino mit der Website verdient und auf ein ausländisches Bankkonto eingezahlt hat. In der Urteilsbegründung stellte der Richter fest, dass die verhängte Strafe angesichts des Ausmaßes der Straftat und der Folgen, die sich daraus ergeben, angemessen sei.„Es besteht die Gefahr, die Gewinnstruktur urheberrechtlich geschützter Werke von Grund auf zu zerstören und die Entwicklung der Kultur zu behindern. Das ist höchst illegal“.Mit der Forderung nach einer Bewährungsstrafe hatte Hoshinos Verteidigungsteam während des Prozesses argumentiert, dass seine Handlungen kein Verbrechen darstellen, da einige der auf Manga-Mura hochgeladenen Manga-Dateien bereits auf anderen Websites einsehbar waren. Hoshinos Mitstreiter – zwei Männer und eine Frau – wurden bereits verurteilt.
Verleger Shueisha begrüßt das Urteil
Ein Vertreter von Shueisha hielt nach dem Urteil eine Pressekonferenz ab. Er erklärte, dass der Verlag die Strafe für den Mangamura-Betreiber als angemessen erachtet. Er hofft, dass dies als Abschreckung dienen wird: „Wenn die Werke derjenigen, die alles gegeben haben, um sie zu schaffen, kostenlos verteilt werden, schadet das der Grundlage für die Erschaffung interessanter Werke. Die Gefängnisstrafe ist angemessen. Wir erwarten, dass es eine abschreckende Wirkung haben wird.“ Tarnkappe.info(*) Alle mit einem Stern gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Wenn Du über diese Links Produkte oder Abonnements kaufst, erhält Tarnkappe.info eine kleine Provision. Dir entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Du die Redaktion anderweitig finanziell unterstützen möchtest, schau doch mal auf unserer Spendenseite oder in unserem Online-Shop vorbei.