berufung, prozess, kim dotcom
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Kim Dotcom: Berufungsprozess gegen Auslieferung an die USA gestartet

Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat am Montag den Einspruch des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA geprüft.

In einer Anhörung vor einem neuseeländischen Berufungsgericht am Montag (12.02.2018) wird die Frage geklärt, ob Kim Dotcom und seine ehemaligen Megaupload-Mitstreiter Mathias Ortmann, Finn Batato und Bram van der Kolk nun in die USA removedausgeliefert werden, um sich wegen massiven Urheberrechtsverletzungen, Betrug und Geldwäsche zu verantworten, berichtet Torrentfreak. Das neuseeländische Bezirksgericht bejahte eine Auslieferung und im Dezember 2017 gelangte das High Court zu derselben Schlussfolgerung. Die Verteidiger der vier Angeklagten fochten die Urteile an.

Hintergrund zu Kim Dotcom

Vor mehr als sechs Jahren, im Januar 2012, wurde die Filehosting-Seite Megaupload von der Regierung der Vereinigten Staaten geschlossen und der Gründer Kim Dotcom und seine Mitarbeiter festgenommen. Was folgte, war ein epischer Rechtsstreit. Dotcom bestreitet die Vorwürfe und verweist darauf, dass Rechtsinhaber die Möglichkeit gehabt hätten, illegal hochgeladene Inhalte auf Megaupload löschen zu lassen. Er wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Das FBI stuft Kim Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein. Megaupload erzielte demnach einen Gewinn von 175 Millionen Dollar, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen.

Geheimdienst GCSB hat die Firmenbetreiber systematisch abgehört

So belegten Dokumente eine illegale Abhöraktion. Den Unterlagen zufolge hat das Government Communications Security Bureau (GCSB) unter anderem Telefonanrufe und E-Mails zwischen Dotcom und seinem Mitarbeiter Bram der Volk überwacht. Premierminister John Key räumte ein, dass die Aktion des GCSB illegal war. Eventuell könnte der illegale Lauschangriff das von den USA angestrebte Auslieferungsverfahren zum Scheitern bringen. Neuseelands damaliger Regierungschef John Key hatte sich bei Dotcom für die illegale Überwachung durch den Geheimdienst GCSB entschuldigt. Nach neuseeländischem Recht war das unzulässig, weil Dotcom seinen Wohnsitz in Neuseeland hatte.

Einer der Verteidiger nahm den illegalen Lauschangriff zum Anlass, um den Behörden aktuell am Montag vorzuwerfen, der Justiz vor der Durchsuchung von Dotcoms Anwesen und seiner Festnahme im Januar 2012 wichtige Informationen vorenthalten zu haben. Unter anderem hätte man im Haftantrag verschwiegen, dass der Geheimdienst GCSB Dotcom heimlich ausspioniert hat. Damit sei fraglich, ob Dotcoms Festnahme rechtens war.

Den Angeklagten drohen bis zu 20 Jahre Haft

Für die Verhandlung sind mehrere Tage angesetzt. Bis die drei Richter ihr Urteil fällen, können allerdings einige Monate vergehen. Dotcom selbst blieb dem Verfahren fern. Sollte er ausgeliefert und in den USA verurteilt werden, drohen ihm und den Mitangeklagten Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk bis zu 20 Jahre Haft.

Bildquelle: QuinceMedia, thx! (CC0 1.0 PD)

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.