Julian Assange
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Bildquelle: BldrJanet

Julian Assange: Whistleblower bleibt weiterhin in Haft

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London hat heute den Antrag der Verteidigung abgelehnt.

Entschied sich Richterin Vanessa Baraitser noch am Montag gegen die Auslieferung von Julian Assange an die USA, so beschloss sie am Mittwoch, dass der WikiLeaks-Gründer weiterhin in Großbritannien in Haft bleibt. Damit lehnte sie den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen.

Rückschlag für Assange: Gericht lehnt Freilassung ab

Ihre erste Entscheidung hatte die Richterin mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den unzumutbaren Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. So sei zu befürchten, dass sich Assange in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Allerdings kündigten die USA eine Anfechtung des Richterspruchs an. Im zweiten Urteil gab sie an, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Das Gefängnis hätte auch die Covid-Situation unter Kontrolle. Zudem sehe sie eine Gefahr darin, dass Assange bereits schon einmal in der Vergangenheit zu fliehen versuchte. Gegen das Urteil ist es noch möglich, Berufung einzulegen.

Assanges Anwälte machten geltend, dass sich seine geistige Gesundheit verschlechtern könnte, wenn er weiterhin von seiner Partnerin und zwei kleinen Kindern getrennt würde. Weiterhin führten sie Bedenken hinsichtlich des Ausmaßes des Coronavirus in britischen Gefängnissen an. Mit ihrem Urteil wies die Bezirksrichterin Vanessa Baraitser infolge die Argumente der Anwälte von Assange zurück. „Für Herrn Assange ist dieser Fall noch nicht gewonnen … das Ergebnis dieser Berufung ist noch nicht bekannt.“, so Baraitser.

Seit April 2019 sitzt Julian Assange bereits im HMP Belmarsh in Auslieferungshaft

Snowden und Assange

Der 48-jährige Julian Assange wird nun schon seit fast zwei Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Osten Londons festgehalten. Zuvor lebte der gebürtige Australier seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London, seinem selbstgewählten Exil. Durch den Botschaftsaufenthalt wollte er allerdings einer Festnahme und der von ihm befürchteten Auslieferung an die USA entgehen.

Den Vorwurf bezüglich der Vergewaltigung mehrerer Frauen in Schweden hat die dortige Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Vor seiner Festnahme entzog die Regierung Ecuadors dann Julian Assange das diplomatische Asyl, mit der Begründung, er habe gegen Regeln verstoßen. Britische Polizeieinheiten drangen daraufhin in die ecuadorianische Botschaft ein, um den Wikileaks-Mitgründer anschließend zu verhaften. Assange sitzt in Haft, weil er sich durch seine Flucht in die Londoner Botschaft der Haftstrafe wegen Verletzung der Kautionsauflagen entzogen hat. Man verurteilte ihn zu einem knappen Jahr Gefängnis.

Ein Auslieferungsersuchen aus den USA liegt vor. Julian Assange sieht sich dem Vorwurf der US-Justiz ausgesetzt, eine Vielzahl geheimer Dokumente geleakt zu haben. Man bezichtigt ihn, er hätte der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Assange droht in der USA, als Betreiber von Wikileaks, eine lebenslange Haftstrafe.

Rebecca Vincent von Reporter ohne Grenzen gibt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an

„Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Berufung der USA Erfolg haben wird. Ich sehe nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten.“

Ihre Hoffnung setzt sie auf den gewählten amerikanische Präsident Joe Biden, dass er nach seinem Amtsantritt Assanges Strafverfolgung beilegen könnte. Biden wird am 20. Januar in den Vereinigten Staaten vereidigt.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.