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Swisscom in Liebefeld Quelle

Init7 gewinnt im Peering Verfahren gegen Swisscom

Im seit 2013 laufenden IP-Interkonnektions-Verfahren von Init7 gegen Swisscom hat das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid gefällt.

Im seit 2013 laufenden IP-Interkonnektions-Verfahren («Peering») von Init7 gegen Swisscom hat das Bundesverwaltungsgericht BVGER am 22. April 2020 einen wegweisenden Entscheid gefällt. Es gibt der Beschwerdeführerin Init7 recht.

Init7 verlangte von Swisscom gerichtlich die Fortführung eines 2011 geschlossenen Peering- Vertrags auf Zero-Settlement-Basis (d.h. jeder Partner trägt seine eigenen Kosten). Swisscom hatte diesen Vertrag 2012 gekündigt und unter Aushebelung des Verursacherprinzips und der fernmelderechtlichen Pflicht zur Gewährung kostenorientierter Preise von Init7 massiv überhöhte Entschädigungen für das Peering verlangt. Dagegen hatte sich Init7 zur Wehr gesetzt. 

Das BVGER ist im Urteil gestützt auf mehrere Gutachten der Wettbewerbskommission WEKO und zum Schluss gekommen, dass Swisscom marktbeherrschend sei:

«Die Beschwerdegegnerin besitzt ein technisches Monopol für den Zugang zu ihren Endkunden».

Das Gericht stösst damit den Entscheid der Vorinstanz ComCom um und gibt Init7 Recht. Die Comcom muss nun den kostenorientierten Preis für Peering festlegen. 

Wie auch schon bei der Voice-Interkonnektion wird dieser Preis für Peering bei Null oder nahezu Null liegen. Damit ist eine Nachforderung von Swisscom über CHF 550’000 an Init7 vom Tisch. Init7 spart sich zudem die ihr von der Vorinstanz noch auferlegten Verfahrenskosten in Höhe von CHF 126’400. 

Init7: Kartell mit der Telekom

Relevant für die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts ist vor allem ein illegales Kartell, das Swisscom zusammen mit der Deutschen Telekom (DTAG) bis Januar 2016 unterhielt. Es wurde dank dem Verfahren von Init7 auf Druck der WEKO nach einer Voruntersuchung beendet. Das Kartell ermöglichte Swisscom, an der durch DTAG verkauften IP-Transit- Kapazität finanziell zu partizipieren (Revenue Share). 

Das Urteil hat aber noch eine weitergehende Wirkung: Es wird marktmächtigen Providern mit vielen Breitbandkunden künftig nicht mehr möglich sein, IP-Interkonnektion durch Wettbewerbsabsprachen künstlich zu verteuern und kleineren Anbietern den Zugang zu ihrer Kundenbasis zu erschweren. Das Urteil ist deshalb bedeutend im Kampf für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet und dürfte über die Schweiz hinaus seine Wirkung zeigen. Dies auch, weil es den Telekom-Regulatoren einmal mehr vor Augen führt, dass ihre Laisser-Faire-Haltung gegenüber marktmächtigen Providern im Bereich Peering fehl am Platz ist. 

Das Urteil im Wortlaut kann hier heruntergeladen werden (PDF, 42 Seiten, 31,7 MByte). 

Quelle: Pressemitteilung von init7

Tarnkappe.info