Darknet Drogen
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Darknet: Drogen leichtsinnig bestellt, aber nie erhalten

Ein 20- jähriger Mann aus dem Tiroler Unterland, bestellte sich Drogen über das Darknet. Allerdings hat er sie nie erhalten.

Ein 20- jähriger Mann aus dem Tiroler Unterland, bestellte sich Drogen über das Darknet. Allerdings hat er sie nie erhalten, da das Zollfahndungsamt von Vorarlberg das Päckchen abfing.

Das Darknet ist ein geheimnisvoller und mysteriöser Ort. Das dachte sich zumindestens der 20-jährige Tiroler, als er eine Bestellung aus „Neugier“ aufgab. So kaufte er sich eine Kryptowährung (vermutlich Bitcoin) im Wert von 100 Euro. Anschließend bestellte er aus Neugier von dem Geld 521 Gramm Amphetamin und 25 LSD-Trips. Insgesamt vier Bestellungen gab der junge Mann auf, in der Hoffnung, dass sie bei ihm ankommen würden.

Zollfahndungsamt fing die Darknet-Bestellungen ab

So leicht und einfach wie es ihm auch vorkam, war es anscheinend nicht. Entsprechende Präventivmaßnahmen führte er wohl nicht durch. So gab er leichtsinnig statt einer anonymisierten Packstation seine richtige Adresse an, in der Hoffnung, dass die Drogen wohl unbemerkt bei ihm ankommen würden. Doch die Rechnung ging nicht auf, da er nicht mit den Mitarbeitern des österreichischen Zollfahndungsamts gerechnet hatte.

Leichtsinnigkeit und Neugier wurden ihm zum Verhängnis

„Ich wollte wissen, ob bei mir wirklich was ankommt, wenn man dort etwas bestellt“, so der Angeklagte.

darknet stefan meyLaut dem 20-Jährigen, handelte er nur aus reiner Wissbegierde und wollte testen, ob die Waren wirklich eintrudeln. Dafür büßt er wahrscheinlich mit einer zehnmonatigen Haftstrafe und einer Geldstrafe für die erste Bestellung im Darknet. Für die restlichen drei Bestellungen, muss er mit einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro rechnen.

Angeklagter nur neugierig?

„Mein Mandant war wirklich nur neugierig, wollte es ausprobieren und bereut, was er gemacht hat“, kommentierte sein Verteidiger den Vorfall.

Die Richterin vom Landesgericht Feldkirch im Bundesland Vorarlberg berücksichtigte sein Geständnis. Dazu kam die schlechte Qualität der bestellten Drogen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Immerhin kann sich der Angeklagte jetzt sicher sein, dass im Darknet auch wirklich das ankommt, was man bestellt. Zumindest meistens.

Beitragsbild von freestocks.org, thx!

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