GdP-Landeschef Grün kritisiert die Vorratsdatenspeicherung als hinderlich für Ermittlungen. Die Beschränkungen der VDS seien katastrophal.
In einem Interview mit der der Deutschen Presse-Agentur kritisiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen, Andreas Grün, die Beschränkungen in punkto Vorratsdatenspeicherung für Ermittler im Hinblick auf die Opfer von Kinderpornografie als Katastrophe, berichtet Heise.
GdP kritisiert die Vorratsdatenspeicherung
Die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung hat für Grün vor allem einen ideologischen Aspekt. „Das Verbieten der notwendigen Ermittlungen von IP-Adressen aus Vorratsdaten, ideologisch über das Leid der missbrauchten Kinder zu stellen, ist bei Licht betrachtet eine gesellschaftliche wie rechtsstaatliche Katastrophe.“ Dem Bundeskriminalamt lägen mehr als 8000 Fälle schwerer Kinderpornografie vor, bei denen eine IP-Adresse des Rechners bekannt sei. „Die Täter können aber nicht ermittelt und vor Gericht gestellt werden, weil die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland diese Ermittlungen nicht im erforderlichen Maß zulässt.”, beanstandet der Landesvorsitzende.
Andreas Grün beziffert die Anzahl der Cybercrime-Fälle im Jahr 2016 in Deutschland auf 82.649. Die Dunkelziffer läge allerdings bei 90 Prozent. Der daraus resultierende Schaden liegt bei circa 50 Milliarden Euro. Zunehmend als gewinnbringendes Feld hätte auch die organisierte Kriminalität Cybercrime für sich entdeckt. Sie gehen bestens vernetzt vor und nutzen modernste Technologien. Gerade deswegen bräuchte die Polizei auch: „die technisch und rechtlich verfügbaren Instrumente um erfolgreich arbeiten zu können. Ein negatives Beispiel dafür ist das Dilemma um die Vorratsdatenspeicherung.“, stellt Grün fest.
Einsatz von Erpressungssoftware nimmt zu
Vermehrt treten derzeit Ransomware-Fälle auf. Aber auch Crime as a service, der Kauf jeder Art von digitaler Kriminalität im Darknet, liegt voll im Trend. Nach der Terrorabwehr gefragt, gibt Grün an, es gäbe „eine große Zahl von aktuell etwa 700 Gefährdern in Deutschland, von denen weiterhin eine Gefahr für Anschläge ausgeht.“ Infolgedessen wären die Herausforderungen bei der Terrorabwehr wegen der Einschränkungen durch die Vorratsdatenspeicherung enorm. Besonders die Überwachung wäre extrem personal- und zeitintensiv.
Um für die Zukunft gerüstet zu sein, baut das BKA gegenwärtig „am Datenhaus der Polizei, welches alle verfügbaren EDV-Systeme mit Polizeizugriff regeln und in ein neues integriertes System übertragen soll. Darauf haben dann alle Polizeien in Deutschland den gleichen Zugriff. Eine ebensolche Harmonisierung der Datensysteme der Sicherheitsbehörden muss auch auf europäischer und internationaler Ebene vorangetrieben werden.
Das vorhandene Schengener Informationssystem bietet bereits eine solide Grundlage für weitere Informations- und Auskunftsplattformen, um die Vernetzung der Polizei in Europa voranzutreiben.“ Als Abschlusswort gibt Grün noch zu bedenken. „Innere Sicherheit ist ein hohes Gut und darf nicht zum Spielball von Haushaltsplänen missbraucht werden.“ Infolge dessen sollte die Personalstärke der Polizei stets den aktuellen Erfordernissen angepasst sein. Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung geht weiter.
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