DiDW stand für den unkontrollierten Austausch von Meinungen, aber auch für den Handel mit illegalen Gütern. Das Forum wurde im März gebusted.
Die Tor-Adresse germanyhusicaysx.onion stand primär für einen unkontrollierten Meinungsaustausch, aber sekundär eben auch für einen Handel mit illegalen Gütern. Luckys Plattform DiDW war dabei kein Marktplatz wie Silk Road, sondern ein Diskussionsforum ohne Shops. Zwar boten viele Händler Waren an, verkauft wurde aber nicht über die Plattform selbst, sondern im direkten Kontakt mit den Interessenten. All das fand am 8. Juni 2017 mit der Verhaftung des Betreibers ein Ende, das Portal wurde für immer vom Netz genommen.
DiDW von Polizei hochgenommen
Die große, deutschsprachige Darknet-Plattform „Deutschland im DeepWeb“ (DiDW) betrieb seit März 2013 als alleiniger Administrator ein Informatikstudent aus Karlsruhe, der unter dem Pseudonym „Lucky“ agierte. Der heute 31-Jährige Alexander U. wurde im vergangenen Juni enttarnt und von der Polizei festgenommen. Vorgeworfen wird ihm unter anderem, dass er in seinem Forum Tausende Geschäfte, angefangen von Waffenhandel, wie auch jenes mit dem Münchner Amokläufer, über Drogenhandel, Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten und Falschgeld, ermöglicht haben soll. Zuletzt verfügte der Darknet Marketplace über 20.000 registrierte Mitglieder.
Doch wie kam es zu seiner Festnahme und damit einhergehend zu der Schließung des Portals? Darüber gibt die Süddeutsche Zeitung Auskunft. Angesetzt auf den Fall war Andreas May, auch bekannt als „gefährlichster Darknetjäger Deutschlands“. Der Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main äußerte sich damals bei der «re:publica» in Berlin zu den schwierigen Ermittlungen im deutschen Darknet. Er kritisierte dort, seine Ermittler kämen eigentlich kaum an die Darknet-Dealer heran. Dennoch hatte Mays Behörde die Verhaftung des Betreibers von «Deutschland im DeepWeb» eingeleitet.
Wie konnte man den Admin Lucky überführen?
Den Ermittlern ist klar, hinter „Lucky“ müsste sich ein technisch begabter IT-Experte verbergen. Dieser hat auf DiDW seinen Nutzern absolute Anonymität angeboten. Das Ausspähen soll unmöglich sein, da Server, die im Darknet stehen, ihre Adresse nicht preisgeben. Die Spuren sind nicht zurückverfolgbar, weder von den Behörden, noch vom Internetprovider. Die Ermittler begeben sich also auf eine andere Weise auf Luckys Spuren, indem sie alles mitlesen, was er im Forum schreibt. Sie bleiben an ihm dran und hoffen auf einen Fehler mit dem Wissen, dass sich Geduld auszahlen könnte. So gingen der Identifizierung des Tatverdächtigen monatelange verdeckte Ermittlungen voraus.
Über Deutschland im DeepWeb Waffe verkauft
Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, fanden die Ermittler schließlich einen Weg, um Luckys Identität zu ermitteln. Darauf folgend gingen sie mit einer Mischung aus „roher Gewalt und psychologischer List“ vor. Vor allem kam es für die Beamten darauf an, den Laptop unverschlüsselt und eingeschaltet in Besitz zu nehmen. Andernfalls gäbe es keine Beweissicherung. Es gelang ihnen, Lucky zu täuschen. Sie spiegelten ihm vor, seine Plattform DiDW weise technische Schwächen auf. Somit war garantiert, dass er sich zu der Zeit, als sich die Polizeikräfte schon vor seiner Tür mit einem Rammbock positionierten, sein Laptop an war. In der Zeit versuchte Lucky den Fehler beim DiDW zu finden. Dann kracht am Abend des 8. Juni 2017 der Rammbock in die Tür, die Hausdurchsuchung einschließlich der Festnahme folgten.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist der Betreiber, Alexander U., inzwischen allerdings auf Initiative der Staatsanwaltschaft Mannheim wieder auf freiem Fuß. Gemäß dem Medienbericht ist noch völlig offen, wie es mit Alexander U. weitergeht. Die Ermittler müssen ihm sein Wissen über das Treiben der Nutzer auf seiner Plattform nachweisen. Sein Prozess wird folglich noch auf sich warten lassen. In diesem Fall würde es sich um eine „Strafbarkeitslücke“ handeln, die erst geschlossen werden muss. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht dazu.
Waffe spielte zentrale Rolle beim Attentat
Falls Darknet-Betreiber nach geltendem Recht unter Berufung auf ihre Ahnungslosigkeit davonkämen, „werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einführen“, um „das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienstleistungen“ zu einem eigenständigen Delikt zu erklären. Vergleichsweise dazu sitzt „Dread Pirate Roberts“, der bis 2013 den Schwarzmarkt „Silk Road“ betrieb, heute eine lebenslange Gefängnisstrafe in Oklahoma ab.
Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)
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