Ermittlungsbehörden kennen die Namen und Adressen von ca. 10.000 Kunden sowie deren Bestellungen von diversen Drogen-Plattformen im Darknet.
Drogen-Plattformen im Darknet erfreuen sich nach wie vor einer sehr großen Beliebtheit. Und das, obwohl sie in letzter Zeit immer öfter in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Mehrere Drogen-Großverkäufer sind bereits hochgenommen worden und den ermittelnden Beamten gelang der ein oder andere Zugriff auf ihre Kundenkarteien.
Nun bekommen immer mehr Kunden von Drogen-Plattformen Post von den Behörden. Grund dafür ist aber nicht alleine die Festnahme und sichergestellte Kundenkartei des Darknet-Dealers „Big Action Man“ oder auch „Big Kush Hunter“ genannt.
Auch eine anscheinend erfolgreiche Task Force des hessischen Justizministeriums spielt eine sehr entscheidende Rolle bei den jüngsten Ermittlungserfolgen gegen Kunden, welche ihre Drogen im Darknet kaufen.
Drogen-Plattformen im Darknet: DarkMarket war erst der Anfang
Alles begann damit, dass seinerzeit Ermittler aus Koblenz und Oldenburg den „vermutlich größten illegalen Marktplatz im Darknet“ namens DarkMarket vom Netz genommen hatten.
Zum Zeitpunkt seiner Schließung am 11.01.2021 war DarkMarket, mit seinen fast 500.000 Nutzern und mehr als 2400 Verkäufern, der wohl weltweit größte Darknet-Marktplatz für Drogen und weitere illegale Güter. Insgesamt hat man mindestens 320.000 Transaktionen über den Markt abgewickelt. Dabei wechselten mehr als 4.650 Bitcoin und 12.800 Monero den Besitzer.
Tarnkappe.info
Nur wenige Monate später, im Mai 2021, ging den Ermittlern ein weiterer dicker Fisch ins Netz. Die aufgeflogene Dealer-Bande, welche unter dem Usernamen „RollsRoyce“, „picasso“ oder auch „Torrez“ auf den Darknet-Drogen-Plattformen „DarkMarket“ und „White House Market“ ihre Waren verkaufte, sollte sich für die ermittelnden Beamten als wahre Goldgrube herausstellen.
Die Ermittler konnten auch hier die IT-Verschlüsselung knacken und erhielten dadurch Zugriff auf die Kundenkartei. Ebenfalls sichergestellt wurde eine Vielzahl von „Kontoauszügen“, konkret Dokumentationen über erfolgte Transaktionen mittels Kryptowährungen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Ermittlungsbehörden liegen die offiziellen Namen und Adressen von ca. 10.000 Kunden sowie deren Bestellungen vor
Der dumme Fehler einer anderen, aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammenden Dealer-Bande, erregte bereits 2017 die Aufmerksamkeit der Justiz. Die Bande hatte damals von den täglich mehreren hundert verschickten Drogen-Päckchen einige nur unzureichend frankiert.
Als es dann 2018 zu zahlreichen Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten kam, waren rund 250 Polizeibeamte und zehn Staatsanwälte im Einsatz. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Namen und Adressen von ca. 10.000 Kunden verschiedener Darknet-Drogen-Plattformen sowie deren Bestellungen konnten den Weg für weitere erfolgreiche Ermittlungen ebnen.
Das diese Ermittlungen langsam, aber allem Anschein nach gründlich vonstattengehen, bestätigt auch die Anwaltskanzlei Brauer: „Während die Drogenhändler bereits vor zwei Jahren vom Landgericht Bonn verurteilt wurden, bekommen nun die Kunden Post von der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Der Vorwurf in dem Anhörungsschreiben: Verstoß gegen § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).„
Die „Task Force Briefermittlungen“
Eine weitere sehr entscheidende Rolle bei den jüngsten Ermittlungserfolgen gegen Kunden von Drogen-Plattformen im Darknet spielt allem Anschein nach die „Task Force Briefermittlungen“.
Diese, seit dem 01.12.2021 aktive Task Force der Staatsanwaltschaft Marburg, soll: „in enger Zusammenarbeit mit Polizei- und Zolldienststellen und der Deutschen Post DHL Group zur Bekämpfung des Handels mit Drogen und anderen inkriminierten Gütern über das Darknet, das Internet, Messengerdienste und Social-Media-Seiten beitragen.“
Bei Unzustellbarkeit würden Briefsendungen bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm zentral im Briefermittlungszentrum der Deutsche Post DHL Group in Marburg gesammelt und überprüft. Dabei würden derzeit täglich bis zu 100 Briefsendungen mit inkriminierten Inhalten festgestellt. Diese würden nun zur Identifizierung von Tatverdächtigen und Strafverfolgung an die Task Force Briefermittlungen weitergeleitet.
rsw.beck.de
Sich im Darknet seine Drogen zu kaufen, wird auch weiterhin nicht so schnell an Popularität verlieren. Die jüngsten Ermittlungserfolge belegen aber, dass neben den Dealern immer öfter die Kunden ins Visier der ermittelnden Beamten geraten.
Daher gilt Folgendes: Wer Post von einer Polizeibehörde bekommt, weil man angeblich gegen den § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verstoßen hat, sollte umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt seines Vertrauens aufnehmen. Und nicht vergessen. Reden ist Silber und Schweigen ist Gold!