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kinox.to: Mitbetreiber der illegalen Streaming-Plattform verurteilt

Das Landgericht Leipzig verurteilte den Mitbetreiber und technischen Geschäftsführer der Raubkopier-Kinofilmseite KinoX.to zu 3 Jahren und vier Monaten Haft

Laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Leipzig einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.

Kinox.to – Mitbetreiber verurteilt

Eine gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts, mit Ausnahme einer numerischen Korrektur im Schuldspruch, als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist damit rechtskräftig.

Nach 14 Monaten U-Haft verurteilte gestern das Landgericht Leipzig den Mitbetreiber und technischen Geschäftsführer der Raubkopier-Kinofilmseite KinoX.to zu 3 Jahren und vier Monaten Haft. Der gebürtige Kasache Arvit O. (29) mit langjährigem Wohnort Timmendorfer Strand, soll nach Feststellungen des Landgerichts in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform „kino.to“ unterstützt haben. Dort wurden kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen bzw. zum Ansehen im Internet (Streaming) angeboten.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Wo sind die Selimis?

Ein Gerichtssprecher gab am Dienstag bekannt, das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit der Vereinbarung wurde der eigentlich noch bis Ende Januar mit 19 Verhandlungstagen terminierter Prozess abgekürzt. O. habe sich der „gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht“, erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen. Weiterhin soll O. daran beteiligt gewesen sein, ein Ehepaar zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen, nachdem diese möglicherweise Daten gestohlen hatten.

Hintergründe

Nachdem die von dem inzwischen verurteilten Fußbodenleger Dirk B. betriebene Seite „kino.to“ im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen am 8. Juni 2011 abgeschalten worden war, baute der Angeklagte das Nachfolgeportal „kinox.to“ auf, indem er sich laut den Ermittlern eine Sicherheitskopie von „kino.to“ beschafft hatte, und betrieb dieses zusammen mit anderen. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte weitgehend zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu – und die Betreiber konnten daraus hohe Werbeeinnahmen generieren.

Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am Dienstag sagte. Laut Landeskriminalamt Sachsen stehen die Brüder KASTRIOT und KRESHNIK Selimi im dringenden Tatverdacht, als Gründer und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Betreiben des Raubkopienportals kinoX.to, spätestens seit dem 21. Juni 2011 und ihrer Filehoster freakshare.com und bitshare.com bereits seit spätestens 2009, Straftaten, wie Räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung, begangen zu haben.

GVU als Trojaner in der Justiz

Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Die Seite „kinox.to“ ist noch immer im Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Laut GVU machte der 29-Jährige O. zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben. Stattdessen habe eine namentlich nicht benannte Person nach und nach die Kontrolle über die Seite übernommen. O. habe mit dieser Person irgendwann gebrochen, erwähnte aber während der Verhandlungen auch hier keine weiteren Details.

Die beiden Pflichtverteidiger erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft „keine Ahnung“ hätten, worum es technisch gehe. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verhalte sich wie „ein Trojaner in der Justiz“ und beeinflusse die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In einer Pressemitteilung der GVU heißt es, dies sei ein „Erheiterung auslösender Vorwurf“ gewesen. Der Industrieverband feiert die Verurteilung als Erfolg, da Streamingseiten schwer beizukommen wäre.

Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.