Mitbetreiber der illegalen Plattform „Kinox.to“ verurteilt

Kommentare zu folgendem Beitrag: kinox.to: Mitbetreiber der illegalen Streaming-Plattform verurteilt

Kommentar von Metal_Warrior:
Hallo Antonia,
wie kommst du eigentlich dazu, Klarnamen von Personen inklusive Anschriften zu veröffentlichen? Das mit dem Datenschutz hat dir wohl noch niemand erklärt, oder?

Kommentar von Ewald:
Ein Scherz?

https://www.polizei.sachsen.de/de/32456.htm

Da hast du sogar die Anschrift. Wie soll denn Datenschutz bei Gesuchten funktionieren?

Kommentar von Itsy Bitsy Spider:
Vielleicht ist sie der Meinung, dass ein Verurteilter Raubmordkopierer kein Recht mehr auf Datenschutz hat. Achso, die Gebrüder S. sind ja noch gar nicht verurteilt… dann hat halt niemand Recht auf Datenschutz, der eventuell was Böses getan hat.

Die Hausnummer und Telefonnummer vom Fließenleger fehlt noch. Außerdem die Namen von dem Ehepaar, denen der Laptop weggenommen wurde, und der Nachname vom Autor dieses Beitrags…

Kommentar von Ewald:
Doch doch, Datenschutz muss sein.

Fahndungsaufruf: Die Staatsanwaltschaft Dresden sucht zwei Personen.
Wir können leider weder sagen, wie sie heißen, wie alt sie sind, noch wie sie aussehen.
Leider auch nicht, woher sie kommen.
Sie werden aber Verbrechen beschuldigt, die wir hier leider nicht nennen können.
Wer Hinweise auf die beiden hat, möge sich bitte melden, am besten anonym.

Kommentar von michel:
3-400 millionen euro schaden?
so ein schwachsinn!
es sind natürlich 3-4.000 MILLIARDEN, also minimum…

Kommentar von Itsy Bitsy Spider:
Ach stimmt… letzte Woche kam ein junger Mann in meinen Laden, wollte eine Schachtel Kippen und stellte sich als K. (Vorname bekannt) Selimi aus Lübeck vor. Würde es diesen Artikel auf Tarnkappe von der anonymen Antonia nicht geben, wüsste ich gar nicht, wer da vor mir stand…

Namen auf einer offiziellen Behördenseite oder in einem im direkten Zusammenhang stehendem Artikel kann man zähneknirschend durchgehen lassen, aber in einem Artikel, der mit den beiden und dem bereits Verurteiltem nichts zutun hat, haben Namen und Anschriften nichts zu suchen, weil nicht zielführend.

Um wieder zu meinem ersten Satz zu kommen: Täter stellen sich nicht namentlich vor. Der Name spielt bei einer Fahndung über die Öffentlichkeit schlichtweg keine Rolle.

Die Fahndung mit Video- und Bildmaterial begrüße ich sehr, aber Namen sollten dabei keine Rolle spielen, denn sie tragen nichts zum Erfolg bei, sondern belasten die Angehörigen nur unnötig.

Die Gebrüder S. sind derweil länger unerkannt unterwegs, als der ein oder andere U-Bahn-Schläger. Letztere waren niemals namentlich bekannt, als sie ihre unehrenhaften Taten begangen haben und wurden mit einem Großaufgebot dennoch gefunden.

Wenn du ein Bild von einem Täter siehst, was nützt dir der Name, das Alter oder die Herkunft und/oder der Wohnort?

Kommentar von Ewald:
Das Thema der beiden Brüder wurde nicht exklusiv auf Tarnkappe behandelt.
Du hättest als wacher Mensch gute Chancen, mehr über die beiden zu erfahren, auch außerhalb der Tarnkappe.
Für eine Fahndung braucht es eine richterliche Entscheidung. Und der Richter wird sich die Punkte des Staatsanwalts sehr genau angesehen haben.
Die Fahndung kommt also nicht aus Lust und Laune, sie ist Folge bestimmter rechtsstaatlichen Vorgänge.
In dem Ausgenblick wo es so eine Entscheidung gibt, wiegt das Interesse an der Ergreifung mehr als möglicher Datenschutz.
Es ist auch unzweifelhaft, dass mehr Daten über denjenigen die Chancen zur Ergreifung nicht schmälern sondern verbessern.
Lasst das Datenschutz Thema besser stecken bei Fahndung.