Musikpirat begeht Urheberrechtsverletzung
Musikpirat verletzt Urheberrecht
Bildquelle: lightsource, Lizenz

Urheberrechtsverletzung: Musikpirat drohen zwei Jahre Gefängnis

Ein 60-jähriger Tscheche teilte online ca. 1.000 kommerzielle Musikalben. Es folgte eine Anklage wegen wiederholten Urheberrechtsverletzungen.

Polizisten der Abteilung für Wirtschaftskriminalität der Territorialabteilung Karviná, einer Stadt im Osten Tschechiens, beschuldigten Ende März dieses Jahres einen 60-jährigen Mann, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Sie warfen ihm vor, in einem Zeitraum von Oktober 2013 bis November 2022 ca. 1.000 kommerzielle Musikalben zum kostenlosen Download über das Internet zur Verfügung gestellt zu haben.

Danilea Vlčková, Pressesprecherin der Polizei-Territorialabteilung Karviná, informierte in einer Pressemitteilung darüber, dass sie anlässlich einer Strafanzeige eines der geschädigten Unternehmen erste Ermittlungen aufnahmen. Es folgten umfangreiche, mehrmonatige Untersuchungen.

Dabei stellten die Beamten fest, dass der Beschuldigte im genannten Zeitraum mit seinem Computer „etwa tausend Dateien auf einem öffentlich zugänglichen Server gespeichert haben soll, auf den jeder Zugriff haben konnte“.

Dadurch soll es der Mann einem unbegrenzten Kreis von Internetnutzern ermöglicht haben, geschützte audiovisuelle Werke zu suchen und herunterzuladen. „Für die Bereitstellung der Werke im öffentlichen Internet wurde von ihm keine Provision gezahlt“, so Vlčková.

Laut der Pressemitteilung führte der Musikpirat an, die Musik einerseits hauptsächlich „für den eigenen Gebrauch heruntergeladen zu haben“. Andererseits aber auch für „andere Nutzer zum Download bereitgestellt zu haben“, was natürlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Musikliebhaber wurde Hobby zum Verhängnis

Musik-Streaming

Weiterhin sagte er aus, dass er sich bewusst sei, „dass er durch das Hochladen von Werken ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber gegen einige Rechtsnormen wie den Schutz des Urheberrechtes verstoßen habe“. Allerdings tat er dies alles „hauptsächlich, weil er Musik mag und es sein lebenslanges Hobby ist“.

Als der Mann darüber informiert wurde, dass er urheberrechtlich geschützte Inhalte öffentlich zugänglich gemacht hatte, begann er, die Dateien zu löschen. Dennoch machte die Polizei darauf aufmerksam, auch wenn er keinen finanziellen Gewinn aus der Musik-Bereitstellung gezogen hätte,

„verstoße er allein schon durch die Tatsache, dass er einer unbegrenzten Zahl von Internetnutzern die Suche und den anschließenden Download audiovisueller Werke ermöglicht hat, gegen das Gesetz“.

Urheberrechtsverletzungen können zwei Jahre Haft nach sich ziehen

Dabei beging er eine Verletzung des Urheberrechts, der Leistungsschutzrechte und der Rechte an Datenbanken nach § 270 StGB. Dort heißt es:

„Wer rechtswidrig nicht unerheblich in die gesetzlich geschützten Rechte an einem Werk, einer künstlerischen Darbietung, einer Ton- oder Bildaufzeichnung, einer Rundfunk- oder Fernsehsendung oder einer Datenbank eines Urhebers eingreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, Tätigkeitsverbot oder Vermögensbeschlagnahme bestraft.“

Wie TorrentFreak berichtete, wäre aufgrund der Urheberrechtsverletzungen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich gewesen. Allerdings hätte der Mann dafür aus der Musik-Bereitstellung Gewinne erzielen müssen. Danilea Vlčková nahm diesen Fall zum Anlass, vor der Begehung von ähnlichen Taten zu warnen:

„In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nicht nur materielle Güter, sondern auch Schöpfungen geistiger Tätigkeit ihre Besitzer haben. Die Auslassung oder Verharmlosung dieses Umstands kann erhebliche Probleme mit sich bringen, beispielsweise in Form einer strafrechtlichen Verfolgung.“

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.