Marco Verch hat Fotos bei der deutsch- und englischsprachigen Wikipedia unter einer CC-Lizenz eingestellt. Dafür hagelt es nun Abmahnungen.
Der Fotograf Marco Verch hat diverse eigene Fotos bei der deutsch- und englischsprachigen Wikipedia unter einer CC-Lizenz eingestellt. Laut Rechtsanwalt Markus Kompa verschickt Verch diverse Schreiben, in denen er für die Nutzung der Fotos mitunter über 600 Euro einfordert. Wer die Bilder rechtskonform nutzen will, muss den vollständigen Namen des Urhebers nebst der korrekten Creative Commons-Lizenz angeben. Das ist bei den Empfängern der kostenpflichtigen Schreiben nicht geschehen.
Grundsatzentscheidung: keine Abmahnungen für CC-lizenzierte Werke
Gemäß eines Blogeintrags von Rechtsanwalt Markus Kompa hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln kürzlich in einer Grundsatzentscheidung (Az. 6 U 131/17) dahingehend geurteilt, dass eine Person, die ein Bild unter einer Creative Commons-Lizenz nutzt und dabei nicht die korrekten Nutzungsbedingungen einhält, nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden kann. Als Grund dafür wird angegeben, dass solche Bilder, die kostenlos unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden, keinen wirtschaftlichen Wert besitzen. Wenn man das Urteil auf einen Satz verkürzen will, würde dieser lauten: Man kann aus einem kostenlosen Gut keine kostenpflichtige Rechnung generieren.
Verschenkte Werke dürfen keine Grundlage für Klagen sein
Denn der Rechteinhaber muss vor Gericht die Höhe seines Schadens beweisen oder eine brauchbare Grundlage für eine richterliche Schätzung bieten. Wer aber seine Fotos per CC-Lizenz verschenkt, dem entsteht folglich kein Lizenzschaden. Selbst dann nicht, wenn man bei sich auf der Webseite aus Versehen vergessen hat, den Namen des Fotografen zu nennen. Kompa bezeichnet das Vorgehen des Marco Verch als „Geschäftsmodell„, das er durch eine Serie von Musterprozessen torpediert hat. Für RA Kompa war die Verhandlung vor dem OLG Köln schon deswegen „kurios“, weil dieses eigentlich nur weitaus größere Fälle annimmt. Hierbei wurde aber nicht einmal der Streitwert von 100 Euro überschritten. Offenbar wollte das OLG Köln die Angelegenheit ein für allemal klären.
Marco Verch lernt zählen: 3x 0 = 0.
Und das obwohl das gleiche Gericht in ähnlicher Sache schon im Jahr 2016 nahezu das gleiche Urteil gesprochen hat. Auch damals hieß es: „Der „objektive Wert“ der Nutzung eines unter einer Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts (hier Lichtbild) ist mit Null anzusetzen.“ Dies gelte auch für den Fall, dass die Nennung der CC-Lizenz oder des Urhebers falsch oder unvollständig sei. Da dem Fotografen bei einem Werk, was er sowieso verschenken wollte, kein finanzieller Schaden entstanden ist, könne er diesen auch nicht nachträglich einfordern. OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016 – AZ 6 W 72/16. In Köln würde man sagen oder singen: „Dreimol Null es Null es Null“.
Marco Verch in der englischsprachigen Wikipedia gesperrt
Der Account von Marco Verch in der englischsprachigen Wikipedia wurde gesperrt. Er hat dort über 10.000 Fotos hochgeladen. Laut Kompa, um die Chance auf noch mehr Schriftverkehr zu erhöhen. In einem Interview bei den Kollegen von Basic Thinking stellt sich Verch als Kölner „Produktentwickler“ vor, der das Startup Plaghunter gegründet hat. Plaghunter ist auf der Suche nach unrechtmäßig genutzten Fotos im Internet, was auch sonst? Die Sache scheint sich für Unternehmen und Urheber gleichermaßen zu lohnen. Im Gespräch erzählte Verch, dass ihm einige Nutzer von fünfstelligen Beträgen pro Monat berichten, die sie in Rechnung stellen würden. Bei zahlreichen Treffern der Rückwärts-Bildersuche und einigen Hundert Euro Lizenzgebühren pro Bild kommt laut Verch „schnell eine größere Summe zusammen“.
Wer die Webseite unter www.plaghunter.com besucht, dem wird recht schnell ein Fenster geöffnet. Dort wird den Besuchern angeboten, vom Anbieter 100 statt 5 Bilder online überwachen zu lassen. Wer das nicht will, muss auf das Feld „NEIN, DANKE. BILDERKLAU IST MIR EGAL!“ klicken. Plakativer geht es kaum.
Fazit: Abmahnungen zerstören das Internet!
Abmahnungen verändern das Internet stark zum Nachteil. Wir verzichten mittlerweile wegen solcher kostenpflichtiger Schreiben, die von diversen Wikpedia-„Fotografen“ verschickt werden, komplett auf die Nutzung von CC-lizenzierten Bildern. Ehrlich gesagt ist uns das einfach zu heikel. Das ist auch der Grund, warum wir sogar die Quelle gemeinfreier Beitragsbilder mit der Lizenz CC0 1.0 unter dem Artikel verlinken, obwohl wir das nicht müssten. Sollte wider Erwarten doch mal unerwünschte Post kommen, müssen wir nicht hektisch nach dem Ort suchen, von wo wir das Foto kopiert haben. Marco Verch ist ja nicht der einzige Fotograf, der Abmahnungen verschicken lässt, da gibt es noch viele andere…
Das alles ist sehr schade, weil solche Abmahnungen die Funktion von hilfreichen Seiten wie Flickr.com im Besonderen und den CC-Lizenzen im Allgemeinen völlig zerstört haben. Es traut sich kaum noch jemand Fotos zu nutzen, die er nicht entweder gekauft oder von einer Seite mit ausschließlich gemeinfreien Bildern genommen hat. So hat sich Professor Lawrence Lessig, der Erfinder der Creative Commons, das sicher nicht vorgestellt. Er wollte nicht für mehr Abmahnungen, sondern für mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von digitalen Werken sorgen.
Tarnkappe.info