Ernährung
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Bildquelle: Vitalii Pavlyshynets, Lizenz

Mahnung von Novavitalia.de erhalten – Was tun?

Momentan tauchen im Internet vermehrt Meldungen über Mahnungen des KI-Ernährungsplananbieters Novavitalia.de aus Hongkong (China) auf.

Novavitalia bietet in Deutsch einen KI-gestützten Ernährungsplan an. Wer bereit ist, dafür im Jahr 239 Euro zu bezahlen, erhält dafür nach dem Ausfüllen eines recht kurzen Fragebogens einen individuellen Ernährungsplan, passende Rezepte, ein Ernährungstagebuch und Zugriff auf einen eigenen KI-Ernährungscoach. Es gibt in diesem Segment einige Anbieter, mit diesem Preis liegt man aber im Vergleich am oberen Ende der Fahnenstange.

Die österreichische NGO Watchlist Internet stufte das Online-Angebot novavitalia.de kürzlich als bedenklich ein. Man begründet dies damit, dass die Betreiber ihre tatsächlichen Kosten online nicht ausreichend deutlich darstellen würden. Zwar erwähnt man auch das Widerrufsrecht innerhalb der ersten 14 Tage. Unklar ist aber, ob der Anbieter dafür einen Widerrufsbutton anbietet, der dabei auch leicht auffindbar ist. Das schreibt das neue Verbraucherrecht aber in Deutschland seit dem 19. Juni 2026 zwingend vor.

Juristisch problematisch ist die Tatsache, dass die Website von einer Firma aus China betrieben wird. Das Unternehmen Margot Brands Limited gibt es aber tatsächlich, das ist kein Fake. Als einziger kostenloser Kontaktweg steht nur die E-Mail-Adresse der Firma zur Verfügung. Ansonsten gibt es eine kostenpflichtige 0900-Hotline, bei der Kosten in Höhe von 2,99 € in der Minute anfallen. Last, but not least gibt es noch die Telefonnummer in Hongkong, dessen Nutzung abhängig vom eigenen Anbieter auch nicht viel günstiger sein wird. Kostenpflichtige Hotlines sind heutzutage in dem Bereich sehr ungewöhnlich.

Novavitalia

Mahnung von Novavitalia.de erhalten?

Bei den Kollegen von Watchlist Internet sind diesbezüglich in kürzester Zeit zahlreiche Beschwerden eingegangen. In den Mahnungen per E-Mail wirft man den angeblichen Kunden vor, sie hätten ein Jahresabo abgeschlossen ohne dafür zu bezahlen. Novavitalia berechnet deswegen eine Mahngebühr von 5 Euro, obwohl die Empfänger der E-Mail nach eigenem Bekunden von diesem Unternehmen noch nie etwas gehört haben.

Wer die Forderung reklamiert, erhält zur Antwort, man habe den Abschluss „dokumentiert„. Der Kunde hätte dabei sogar freiwillig auf sein Widerrufsrecht verzichtet und dabei die AGB und die Widerrufsbelehrung des Anbieters bestätigt. Wer den Vertrag versucht zu widerrufen, dem teilt man hingegen mit, weil man ja zuvor auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe, müsse man einen „Werteersatz für die Bereitstellung des (kostenpflichtigen) Zugangs“ bezahlen. Dabei sei es unerheblich, ob man das Online-Angebot schon genutzt hätte oder nicht. Bei Personen, die von diesem Angebot noch nie etwas gehört haben, ist eine Nutzung sowieso höchst unwahrscheinlich.

Wie reagieren bei einer Mahnung?

Im Idealfall sollte man die Zahlungsaufforderung schriftlich zurückweisen. Es ist im Vorfeld kein Vertrag zustande gekommen, wenn man die Website zuvor nie besucht hat. Einen kostenpflichtigen Vertrag schließt man nur ab, wenn man sich bewusst zu Zahlungen verpflichtet. Eine nachweisbare schriftliche Zurückweisung erlaubt es den Betroffenen, weitere Zahlungserinnerungen oder Mahnungen von der Margot Brands Limited oder von beauftragten Inkassobüros zu ignorieren.

Natürlich muss man sich darauf einstellen, dass bei den Betroffenen weitere Drohungen eintreffen werden. Doch der Gang zum Amtsgericht für ein gerichtliches Inkassoverfahren ist unwahrscheinlich. Dafür müsste der Betreiber von Novavitalia zunächst nachweisen, dass man das Abo tatsächlich abgeschlossen hat. Wenn aber kein Vertrag zustande gekommen sein sollte, gibt es auch keine gültige Forderung. Gar nicht zu reagieren oder zu bezahlen, um die Sache abzuschließen, macht hingegen beides keinen Sinn.

Ein Einschreiben International mit Sendungsverfolgung ist für den Widerspruch die sinnvollste Lösung, auch wenn es etwas kostet. Außerdem ist es sinnvoll, zusätzlich den Widerruf auch per E-Mail inklusive Empfangsbestätigung zu verschicken. Die gesendete E-Mail und die Empfangsbestätigung, wenn denn eine zurückkommt, sollte man auf jeden Fall aufheben.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.