Netflix, Piraten, PayPal
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LG Hamburg: PayPal muss Identität von Piraten preisgeben

Laut einem Urteil vom Landgericht Hamburg muss der Bezahlungsdienstleister PayPal muss die Identität von Piraten als Kunden preisgeben.

Das LG Hamburg hatte darüber zu urteilen, ob für sie das luxemburgische Bankgeheimnis gilt oder dieses weniger wert ist, als der Auskunftsanspruch eines Plattenlabels. Man hat PayPal dazu verpflichtet, die Identität der Betreiber einer Piratenseite zu offenbaren, die damit einen Online-Dienstleister bezahlt hatten. Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte folgte der Spur des Geldes, um die Identität der Piraten in Erfahrung zu bringen.

PayPal muss laut Urteil kooperieren

Laut der aktuellen Entscheidung des LG Hamburg (Az. 308 O 480/16) gilt das Auskunftsrecht nicht nur bei der Verletzung von Markenrechten, sondern auch bei Urheberrechtsverletzungen. Im vorliegenden Fall wurden die Besucher der Webseite allerdings nicht per PayPal zur Kasse gebeten oder zu einer Spende aufgefordert. Die Werke eines deutschen Plattenlabels waren dort kostenlos verfügbar. Die Piraten hatten den Bezahldienst dafür genutzt, um sich damit Dienstleistungen eines Unternehmens einzukaufen. Nach Ansicht der Richter gilt der Auskunftsanspruch nämlich auch im weniger direkten Zusammenhang mit der Rechtsverletzung, wie beispielsweise dem Anmieten eines Servers oder vergleichbaren Dienstleistungen.

Sie haben nichts mit der Urheberrechtsverletzung zu tun

Der klagende Rechtsanwalt Clemens Rasch vertritt in seiner Pressemitteilung die Ansicht, dass jeder an der Rechtsverletzung beteiligte Anbieter wie PayPal oder Kreditkartenfirmen dazu verpflichtet sind, bei berechtigten Anfragen von Rechteinhabern zu kooperieren. Das Bankgeheimnis müsse hinter den Interessen seine Kanzlei zurücktreten. Diese Entscheidung erleichtere es, Täter zu ermitteln, um sie haftbar zu machen. Die Kanzlei hatte bereits im Vorfeld mit einer Entscheidung aus Juli 2016 dafür gesorgt, dass Namen und Adressen von Piraten offengelegt werden mussten, die sich ihre Schwarzkopien mittels PayPal bezahlen ließen (Az. 308 O 126/16).

Im Graubereich wird PayPal trotz seiner enormen Popularität nicht so gerne genutzt. Die Betreiber von Piraterie-Seiten müssen nämlich ständig damit rechnen, dass ihre Konten und somit auch ihr Guthaben schon beim reinen Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen eingefroren werden.

Bildquelle: blackbird14, thx! (CC0 1.0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.