Kürzlich trafen vermehrt Briefe bei Kunden von PC Fritz auf. Das Zollfahndungsamt Dresden teilt ihnen mit, dass die bestellten Waren beschlagnahmt wurden.
In den letzten Tagen sind vermehrt Briefe bei Kunden des Online-Stores PC Fritz eingetroffen. Darin wird den Empfängern durch das Zollfahndungsamt Dresden mitgeteilt, dass die bestellten Waren auf dem Postweg beschlagnahmt wurden. Nach einer Begutachtung durch Microsoft entscheidet die Staatsanwaltschaft Halle, ob die Kunden ihre Waren erhalten werden.
Bei uns sind in den letzten zwei Wochen häufiger E-Mails von wütenden Kunden eingetroffen. Sie hatten Waren bestellt und bezahlt, die bestellten Waren trafen aber nicht bei ihnen ein. Der Grund dafür könnten umfangreiche Beschlagnahmungen der Warensendungen sein. Die ersten Besteller erhielten in den letzten Tagen eine schriftliche Nachricht vom Zollfahndungsamt Dresden. Im Brief wird ihnen mitgeteilt, dass die Postsendungen der PCFritz.de Onlinestore GmbH wegen des Verdachts des bandenmäßigen, gewerblichen Betrugs und Verstoßes gegen das Markengesetz auf Beschluss des Amtsgerichts Halle/Salle beschlagnahmt wurden.
Ob es sich bei den Waren um Fälschungen handelt, sollen in den nächsten Wochen Mitarbeiter von Microsoft überprüfen. Der Scan des gleichen Briefes tauchte auch vor wenigen Tagen im Forum von ComputerBase.de auf. Gegen die Beschlagnahmung kann Beschwerde eingelegt werden. Diese dürfte aber nur wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Leider ist nicht bekannt, ob ausschließlich Sendungen mit Windows 7 Professional 64-Bit oder grundsätzlich alle Pakete und Päckchen von PC Fritz von der Beschlagnahmung betroffen sind.