Europol ist in der groß angelegten Aktion "Money Mule" zwischen September und November 2019 gegen Geldwäsche vorgegangen.
Zwischen September und November 2019 fand die fünfte European Money Mule Aktion (EMMA 5) statt. Das Vorgehen gegen Geldwäsche erfolgte unter der Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden aus 31 Ländern, die Europol, Eurojust und der Europäischen Bankenverband (EBF) unterstützt hat, berichtet Europol in einer Pressemitteilung.
Aktion Money Mule war erfolgreich
In Rahmen der Maßnahme gelang es, 3.833 „Money Mules“ (Geldkuriere) zu identifizieren sowie 386 Personen, die diese Menschen rekrutiert haben sollen. 228 Personen davon nahm man in den USA, in Australien und mehreren europäischen Staaten, darunter Deutschland, in Gewahrsam. Ferner deckte man 7.520 illegale Geldtransfers bei 667 Banken und anderen Finanzinstitutionen auf. Es konnte ein Gesamtverlust von 12,9 Mio. Euro verhindert werden. 1.025 strafrechtliche Ermittlungen sind eröffnet worden, viele von ihnen dauern noch an. Allein in der Schweiz hat man 175 Personen im Zusammenhang mit Geldwäsche identifiziert. Zwei Personen nahm man fest, teilte Anne-Florence Débois, Sprecherin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) mit. Darunter wären 78 Personen, die weitere Money Mules rekrutiert hätten.
LKA Niedersachsen warnt
Erst Ende November warnte das LKA Niedersachsen davor, nicht auf diverse diesbezügliche, gerade in Umlauf befindliche E-Mails, hereinzufallen. So sei äußerste Vorsicht geboten bei unseriösen Jobangeboten. In diesen verspricht man einen schnellen Einstieg in einfache Arbeit mit hohem Nebenverdienst. Wer eine solche Arbeit annimmt, könnte als Finanz- oder Warenagent, als „Esel“ – englisch „mule“, für illegale Transaktionen zur Geldwäsche missbraucht werden. Wie das LKA weiterhin mitteilt, gehen Cyberkriminelle dabei wie folgt vor:
„Über das Zahlungsmittel Bitcoin wird hier versucht, das Geld, welches zuvor von z.B. missbräuchlich verwendeten Onlinebanking-Accounts oder aus Fakeshops stammt, zu waschen. Die Täter geben als Empfängerkonto das Bankkonto der nun neu geworbenen „Mitarbeiter“ an. Dann soll dieser Mitarbeiter das Geld in Bitcoins umwandeln und diese an die „Firma“ übermitteln. Das Geld wusch somit der Jobsuchende! Die Spur bei den polizeilichen Ermittlungen führt dann auch genau zu dieser Person, die man dadurch strafrechtlich belangen kann. Die Täter dagegen verbleiben nahezu anonym und das Geld ist weg.“
Money Mule: Opfer sind oft ahnungslos
Die Opfer wissen häufig nicht, dass das Geld, das sie senden, Teil eines ausgeklügelten Geldwäsche-Systems ist. Jedoch trifft auch hier zu: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das unabsichtliche Handeln der Money Mules kann genauso zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, wie Geldbußen, Ermittlungsverfahren, langen Haftstrafen oder Strafregistereinträgen und so weiter, führen. Die Strafverfolgungsbehörden sehen in erster Linie immer denjenigen als tatverdächtig, dessen Name auf dem Bankkonto erscheint.
Kriminelle locken Opfer mit ausgeklügelten Methoden in die Falle
Europol weist darauf hin, dass Money Mule Rekruten ausgeklügelte Methoden entwickelt haben, um ihre Kandidaten zu locken: „In diesem Jahr gab es immer mehr Fälle von romantischen Betrügereien, bei denen Kriminelle zunehmend Money Mules auf Online-Dating-Sites rekrutierten.
Im Laufe der Zeit versuchen sie die Personen davon zu überzeugen, unter dem Deckmantel des Sendens oder Empfangens von Geldern Bankkonten zu eröffnen. Kriminelle greifen auch immer häufiger auf soziale Medien zurück, um neue Komplizen durch schnelle Online-Werbung anzuheuern. Diese Technik ist besonders beliebt, wenn es darum geht, Schüler und junge Erwachsene anzusprechen.“
Aktion #DontbeaMule soll sensibilisieren
Europol macht darauf aufmerksam, dass heute eine Sensibilisierungskampagne #DontbeaMule zur Geldwäsche europaweit startet. Mit dieser Aktion möchte man Leute auf diese Art von Betrugsmasche aufmerksam machen. Mit Hilfe von Infomaterial, dass in 5 Sprachen zum Download zur Verfügung steht, klärt man über die Vorgehensweise der Kriminellen auf, wie man sich dagegen schützen kann und was man tun kann, wenn man bereits ein Opfer der Masche geworden ist.
Wenn letzteres zutrifft, so gibt das LKA Niedersachsen den Rat, sich sofort an die örtliche Polizei zu wenden! Sollten bereits auf diese Weise Geldtransfers vorgenommen worden sein, so ist zudem unverzüglich die Bank in Kenntnis zu setzen. „Gemäß § 261 Absatz 9 StGB bestraft man wegen Geldwäsche unter anderem nicht, wer die Tat – zu einem Zeitpunkt, wo die Tat noch nicht entdeckt war – freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt und man das Geld noch sichern kann.“
Informationsmaterial zu Money Mule bzw. Geldwäsche im Allgemeinen findet man in den Broschüren von Europol und in den Informationen im Ratgeber Internetkriminalität des LKA Niedersachsen.
Foto sajinka2, thx!
Tarnkappe.info