Telefónica Easy Money
Telefónica Easy Money

Telefónica muss zahlen: o2-Kunde um 225.000 Euro reicher

Der Mobilfunkbetreiber Telefónica muss rund 225.000 Euro Handyguthaben nebst Zinsen an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen,

Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Urt. v. 12.12.2019, Az. 8 U 178/19) muss der Mobilfunkbetreiber Telefónica ca. 225.000 Euro Handyguthaben, zuzüglich Zinsen, an einen Kunden zahlen. Dieser nahm das Angebot „Easy Money“ des Unternehmens wörtlich und verdiente buchstäblich leichtes Geld dadurch.

Missbrauchte Kunde Werbeaktion von Telefónica?

Telefónica warb damit, bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funktion für jeden eingehenden Anruf zwei Cent gutzuschreiben. Mit dieser Aktion sollten neue Käufer gewonnen werden. Doch genau auf dieses Versprechen baute auch ein findiger Kunde. Er kaufte 508 Prepaid-Karten der Telefónica-Marke O2, um dann mit einer Wahlwiederholungs-Apps unaufhörlich sich selbst anzurufen. Im Laufe der Zeit häufte sich so ein kleines Vermögen von rund 225.000 Euro an.

Telefónica reagierte mit Karten-Sperrung und Vertrags-Kündigung

Allerdings führte der Weg zu dem Geld den Kunden zuerst über zwei Gerichtsinstanzen und durch einen mehrjährigen Gerichtsstreit, denn Telefónica reagierte mit drastischen Maßnahmen. Der Netzbetreiber verwehrte die Auszahlung, ließ im Jahr 2015 die gesamten 508 Karten sperren und kündigte schließlich noch die Verträge. Sie sahen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch diese Praxis verletzt. Sie erkannten darin zugleich einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Schließlich zielte ihre Werbeaktion nie darauf ab, die 2-Cent-Gutschrift pro Anruf für Kundschaft aufzuwenden, die sich daraufhin gleich permanent selbst anrufen würde.

Kunde beschritt Klageweg

Der Kunde suchte sein Recht nun einzuklagen. Er beantragte vor Gericht die Feststellung, dass die Kündigungen unwirksam waren. Sollte er damit keinen Erfolg haben, verlangte er ersatzweise die Auszahlung des gesamten Guthabens. Mit seinen Forderungen setzte er sich letztlich durch. Der 8. Zivilsenat des Münchner OLG ließ immerhin keine Revision zu.

OLG München beendet mehrjährigen Rechtsstreit zugunsten des Kunden

filesharing Richterhammer Waldorf Frommer

Vorsitzender Richter Herbert Lechner gab in der Urteilsbegründung an, dass sich das Gericht gar nicht erst mit der Treu und Glaubens-Frage beschäftigen musste: „Das haben wir nicht entscheiden müssen“. Die Schuld dafür trägt Telefónica selbst. Sie versäumten es, dem Gericht die erforderlichen Dokumentationen rechtzeitig darüber vorzulegen, wie die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten zustande kamen.

„Diese Aufteilung hat die Beklagte erst eine Woche vor dem Termin vorgenommen“, führte der Vorsitzende Richter aus. Das erwies sich als zu spät. Zudem ergab sich, dass zumindest eine Teilsumme des sich über 225.000 Euro belaufenden Guthabens, durch reguläres Aufladen der Karten gespeichert wurde. Diese Summe stünde dem Kunden auf alle Fälle zu. Folglich wäre das „eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen“, verdeutlicht Richter Lechner.

Zwar forderte der Kunde sogar 300.000 Euro vom Mobilfunkbetreiber, mit der Begründung, dass die Prepaid-Karten inzwischen bei Ebay eine Wertsteigerung erfuhren und ab 500 Euro aufwärts gehandelt werden. Dem kam das Gericht jedoch nicht nach. Inzwischen hat Telefónica die „Easy Money“-Tarife längst aus ihrem Angebot entfernt.

Stellungnahme von Telefónica

Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel liegt eine Stellungnahme von Telefónica vor:

„Das OLG hat die Rechtmäßigkeit unserer Kündigung der Sim-Karten bestätigt und damit die Entscheidung des Landgerichts insoweit revidiert.“

Außerdem habe das OLG die Schadenersatzforderung des Kunden abgelehnt. „Zwar hat das Oberlandesgericht entschieden, dass wir dem Kunden die Gutschriften auszahlen müssen, dies steht aber nicht unserer Auffassung entgegen, dass der konkreten Forderung missbräuchliches Verhalten zu Grunde liegt, da die Gutschriften durch Eigenanrufe über Wahlwiederholungs-Apps selbst generiert wurden.“

Foto QuinceMedia, thx!

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.