Prison Chelsea Manning
Prison Chelsea Manning

Chelsea Manning: Whistleblowerin muss in Beugehaft

Aufgrund ihrer Weigerung, Fragen bezüglich der Enthüllungsplattform Wikileaks zu beantworten, sitzt Chelsea Manning nun erneut in Haft.

Aufgrund ihrer Weigerung, Fragen bezüglich der Enthüllungsplattform Wikileaks zu beantworten, sitzt Whistleblowerin Chelsea Manning nun seit Freitag erneut in Haft. Mit dieser Strafe will ein Richter eine Aussage im Fall von Wikileaks-Gründer Julian Assange von ihr erzwingen, berichtet The Washington Post.

Chelsea Manning wurde auferlegt, Fragen einer Grand Jury, ein mit weitreichenden Ermittlungsvollmachten ausgestattetes Geschworenengremium, zu beantworten. Die Grand Jury befasst sich mit WikiLeaks und in diesem Zusammenhang auch mit Mannings Enthüllungen. Manning hatte im Jahr 2010 mit der Veröffentlichung von tausenden geheimen Dokumenten dazu beigetragen, die Öffentlichkeit über Kriegsverbrechen der USA aufzuklären. Sie verweigerte jedoch dazu jegliche Aussage, da sie die Geheimhaltung störte und gab an, bereits alles Wesentliche dazu damals vor dem Kriegsgericht ausgeführt zu haben.

Entscheidung eine Frage der Prinzipien

Nach der nicht-öffentlichen Anhörung vor einem Gericht in Alexandria, Virginia, ordnete der zuständige Richter Claude Hilton die Verhaftung der Whistleblowerin Chelsea Manning an. Der Richter erklärte, Manning werde so lange in Haft bleiben, bis sie bereit wäre, vor der Grand Jury dieses Gerichtes auszusagen oder die Arbeit abgeschlossen sei. Zwar beantragte Mannings Anwalt vor Gericht im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand Hausarrest. Dies lehnte man allerdings ab. Die Whistleblowerin wurde vergangenen Freitag in die Justizvollzugsanstalt von Alexandria gebracht.

Beugehaft für Chelsea Manning keine Überraschung

Bereits vor ihrer Inhaftierung postete Manning auf Twitter in einem Statement (siehe unten), dass sie mit einer erneuten Festnahme rechne. „Aus Solidarität mit vielen Aktivisten, die in Schwierigkeiten sind, werde ich zu meinen Prinzipien stehen“, hebt sie hervor. Zudem werde sie alle rechtlichen Mittel, die ihr zu Verfügung stehen, nutzen. Manning wurde im Jahr 2017 in einer seiner letzten Amtshandlungen durch Präsident Barack Obama nach sieben Jahren aus US-Militärhaft entlassen. Das ursprüngliche Urteil lautete auf 35 Jahre Haft, die die Whistleblowerin im Gefängnis verbringen sollte.

Beitragsbild von babawawa, thx! (pixabay Lizenz)

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.