Urheberrechtsverletzungen: Die Entwicklung künstlicher Intelligenz, insbesondere innovativer Werkzeuge wie ChatGPT steckt in einem Dilemma.
Die Entwicklung fortschrittlicher KI-Tools wie ChatGPT ist ohne Urheberrechtsverletzungen schlichtweg unmöglich, argumentiert der Betreiber von ChatGPT. OpenAI stellt nun klar: „Ohne Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material ist es unmöglich, solche Werkzeuge zu erstellen“.
ChatGPT und bildgenerierende Systeme wie Stable Diffusion werden mit umfangreichen Datenmengen aus dem Internet „trainiert“, wovon ein bedeutender Teil urheberrechtlich geschützt ist. OpenAI und andere KI-Unternehmen stehen vor rechtlichen Herausforderungen. KI-Entwickler sind auf extrem große Datenmengen aus dem Internet angewiesen, von denen jedoch ein erheblicher Teil durch das Copyright geschützt ist. OpenAI, der Schöpfer von ChatGPT, erkennt dieses Problem an und betont, dass die Entwicklung fortschrittlicher KI-Modelle das Begehen von Urheberrechtsverletzungen praktisch unmöglich ist.
Klage von New York Times und vielen mehr
Diese Problematik ist keineswegs neu, aber die rechtlichen Auseinandersetzungen nehmen zu. Kürzlich verklagte die New York Times OpenAI und Microsoft. Microsoft ist ein wichtiger Investor von OpenAI. Die Klage wirft ihnen die unrechtmäßige Nutzung von geschützten Werken vor. Das Material hat man gezielt zum Training der KI eingesetzt. OpenAI erklärte dem britischen House of Lords die Wichtigkeit dieser Inhalte. Sie seien essentiell für die Entwicklung von Sprachmodellen, insbesondere bei fortschrittlichen Modellen wie GPT-4. Doch kann man damit die begangenen Urheberrechtsverletzungen begründen oder sie sogar für legal erklären?
Die Diskussion um das Urheberrecht gestaltet sich komplex. Das Urheberrecht schützt Kreative und Inhaltsproduzenten. Es hemmt aber in diesem Fall technische Innovationen. Diese Technologien könnten der Gesellschaft nutzen. OpenAI weist auf das Problem hin. Eine Beschränkung auf gemeinfreie Daten würde unzureichende KI-Systeme ergeben. Solche Systeme würden heutigen Anforderungen nicht entsprechen.
OpenAI weist Klage wegen Urheberrechtsverletzungen zurück
In einem Blogbeitrag hat OpenAI die Klage der New York Times zurückgewiesen und bekräftigt, Journalismus und Nachrichtenorganisationen zu unterstützen. In ihrer Verteidigung berufen sich KI-Unternehmen häufig auf das Prinzip des „fair use“, das die Nutzung von Urheberrechtsmaterialen unter gewissen Bedingungen auch ohne die Zustimmung des Urhebers ermöglicht.
Außer der New York Times haben auch viele weitere Autoren und Organisationen rechtliche Maßnahmen gegen OpenAI ergriffen. Bekannte Schriftsteller wie John Grisham und George RR Martin beschuldigen OpenAI des systematischen Diebstahls in großem Umfang. Zudem klagt Getty Images, Inhaber einer der weltweit umfangreichsten Fotoarchive, gegen den Entwickler von Stable Diffusion, Stability AI, aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.
Nicht zuletzt betont OpenAI in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Sicherheit und unterstützt unabhängige Analysen seiner Sicherheitsmaßnahmen. Dies unterstreicht das Bestreben, verantwortungsvoll mit den Herausforderungen der KI-Entwicklung umzugehen und gleichzeitig innovative Lösungen zu finden, die sowohl die Rechte der Urheber als auch die Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigen.
Kommentar zum Dilemma
Die Auseinandersetzungen um das Copyright in der KI-Entwicklung werfen ein Schlaglicht auf ein zentrales Dilemma unserer Zeit. Wie sollen die KI-Unternehmen ihre Modelle trainieren, ohne Urheberrechtsverletzungen zu begehen? Und auch: Wie können wir die Rechte der Urheber schützen, ohne die Entwicklung innovativer Technologien zu behindern? In welchem Umfang sollen die Rechteinhaber dafür entlohnt werden?
OpenAI steht aufgrund seiner Popularität im Zentrum dieser Debatte. Man konfrontiert sie zunehmend mit rechtlichen Herausforderungen, die die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes unterstreichen.