Entwicklung von KI ohne Urheberrechtsverletzungen unmöglich


Kommentare zu folgendem Beitrag: Entwicklung von KI ohne Urheberrechtsverletzungen unmöglich

Was wäre denn die logische Konsequenz daraus, dass alle „KIs“ illegal mit geklauten Daten trainiert worden sind? Es wird ja schließlich nicht möglich sein, aus den trainierten „KIs“ alles herauszulöschen, was aus urheberrechtlich geschütztem Material erlernt wurde, das wird ja nicht nachvollziehbar sein. Also wäre dann die einzige rechtlich saubere Möglichkeit, alles zu löschen und mit dem Training von vorne zu beginnen. Und das jedes einzelne Mal, wenn „ausversehen“ geschütztes Material verwendet wurde. Beziehungsweise was passiert, wenn sich das Copyright bereits genutzten Materials plötzlich ändern sollte?

An der Stelle möchte ich nicht in der Haut von OpenAI, Google oder welchem großen Tech-Konzern auch immer stecken.

vor dem klagen erstmal überlegen, ob man es nicht evtl. selber mal nutzen möchte oder womöglich sogar schon (gewinnbringend) genutzt hat?
Müssen wir uns am Ende alle fragen, ob wir jedesmal wenn wir irgendwas gelesen, angeguckt oder auch sonstwie was gesehen haben, exakte Quellenangaben machen müssen, wenn wir das irgendwo erzählen oder weitergeben bzw. mit in unseren Denkprozess einbeziehen, um nicht Gefahr zu laufen irgend ein Urheberrecht zu verletzen? Eine Ki wird mit Daten gefüttert, ebenso eie ein Gehirn. Wenn die KI dann auf die Daten zugreift, um aus allen gesammelten Daten resümierend ein Ergebniss auszugeben, wo ist da das Problem? Das könnte allen Klagenden sicher auch von nutzen sein. Dann sollen die klagenden eben die KI kostenfrei nutzen dürfen und fertig.

:thinking:
Müssten sich dann nicht auch Eltern wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen lassen, weil deren Kinder unter dem Aspekt der problemlösenden Informationsverarbeitung, intelligenter werden?! :wink:

"Eine künstliche Intelligenz kann laut Urheberrecht nicht der Urheber der erstellten Inhalte sein und keine urheberrechtlich geschützten Werke erschaffen.

Gleichzeitig erlaubt das Urheberrechtsgesetz die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken, um KI-Anwendungen zu trainieren."

https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz/

Hier im Artikel steht schon im Jahr 2018 die Lösung für das Problem :thinking:

„Die sind so zementiert in ihrer Kultur von geistigem Eigentum und der Maximierung seines wirtschaftlichen Nutzens, dass es ihnen schwerfällt, sich Geschäftsmodelle vorzustellen, die nicht auf irgendeiner Art von „Kopierschutz“ beruhen“

https://tarnkappe.info/artikel/interviews/open-streetmap-im-interview-repost-24580.html