Chatbot
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Bildquelle: phonlamai, Lizenz

Chatbot-Suche: Verlage fordern Lizenzgebühren

Die Chatbot-Nutzung von Presseinhalten in Suchmaschinen soll auf Verlagsforderung hin nur noch gegen Zahlung einer Lizenzgebühr möglich sein.

Nach einer Ankündigung von Microsoft und Google sollen neben Links in Suchmaschinen künftig hinzukommend von KI-Sprachsystemen formulierte Texte erscheinen. Dabei greift der Chatbot auch auf Medieninhalte zu.

Dagegen verwehren sich allerdings die Verlage. Sie sehen durch diese Praxis ihr Geschäftsmodell trotz des bestehenden Leistungsschutzrechts bedroht und fordern daher Lizenzgebühren. Der Tagesspiegel berichtete.

Chatbot -Verwendung in Suchmaschinen ruft Verlage auf den Plan

In einem gemeinsamen Statement kommt der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) gegenüber dem Fachdienst „Tagesspiegel Background“ (Montagsausgabe) zu dem Schluss:

„Eine Verwertung von Verlagsangeboten durch KI-Sprachmodule für die Veröffentlichung konkurrierender Inhalte ist unseres Erachtens nur mit einer Lizenz des Verlages zulässig. […] Es muss sichergestellt werden, dass die KI nicht die Leistung der Verlage und ihrer Redaktionen ausbeuten kann.“

Auch ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft Corint Media verdeutlicht: „Wenn Presseinhalte von Chatbots genutzt werden, müssen die Rechteinhaber angemessen vergütet werden.“ Ob sich auf den Fall jedoch das seit 2021 geltende Presseleistungsschutzrecht angewendet lässt, ist bisher noch fraglich. „Möglicherweise muss der Gesetzgeber entsprechend den technologischen Entwicklungen rechtzeitig nachschärfen“, präzisiert Corint Media.

In dem geplanten Konzept sehen die Medienhaus-Vertreter zudem einen möglichen Wettbewerbsverstoß. Sie vermuten eine Gefahr darin, dass Suchmaschinen-Anbieter ihren eigenen, durch KI erzeugten Inhalten gegenüber Verlagsinhalten den Vorrang geben könnten. BDZV und MVFP schlussfolgern:

„Wenn die Google-Suche eigene KI-Inhalte gegenüber konkurrierenden Verlagsinhalten in Ranking, Ausführlichkeit und Sichtbarkeit bevorzugt, ist das eine Selbstbegünstigung und Diskriminierung der Wettbewerber durch einen Monopolisten, die wie bei der Bevorzugung des nationalen Gesundheitsportals oder des eigenen Shopping-Dienstes untersagt werden muss.“

Wie Golem, sich auf Wired beziehend berichtete, so rechnen auch US-Medien damit, dass ein diesbezüglicher Chatbot-Einsatz ihr Geschäftsmodell gefährden könnte. Wie sie ausführen, könne der Bing-Chatbot „wichtige Informationen aus Artikeln abrufen, ohne dass ein Klick erforderlich ist – und untergräbt damit möglicherweise die Geschäftsmodelle der Verlage“.

Microsofts neue Bing-Schnittstelle basiert auf der Technologie von OpenAI. Der Chatbot ist dabei in der Lage „Texte zu generieren, indem er die statistischen Muster von Wörtern in Artikeln, Foren und anderen Texten aus dem Internet sowie aus anderen Quellen wie Büchern analysiert„.

Die Kritik bezog sich u. a. auch darauf, dass der Chatbot eine Möglichkeit bietet, die Bezahlschranken von Nachrichten-Websites zu umgehen. Caitlin Roulston, Kommunikationsdirektorin bei Microsoft, betont jedoch, dass „Bing nur Inhalte durchsucht, die uns die Verlage zur Verfügung stellen“. Die Suchmaschine hätte ausschließlich Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten von Verlagen, die Vereinbarungen mit Microsofts Nachrichtendienst geschlossen haben.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.