Aktuell machen sich Phishing-Betrüger Entlastungspakete der Bundesregierung inkl. der Energiepauschale zunutze, um an Geld der Opfer zu kommen
Betrüger benutzen derzeit wieder vermehrt ihre altbewährten Phishing-Methoden, dieses Mal allerdings für aktuell-politische Schwerpunktthemen, wie Entlastungspakete und Energiepauschale. Wie die Verbraucherzentrale Bayern warnt, kommt der Betrug dabei gleich auf drei verschiedenen Wegen, nämlich „per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten“.
Phishing-Mails kommen im Namen der Sparkasse oder Banken
Bereits seit Anfang Dezember kursieren Phishing-Mails mit Sparkasse-Logo. Darin versuchen Kriminelle an personenbezogene Daten zu gelangen. Sie behaupten, als Geldinstitut würden sie „eine von der Regierung beschlossene Energiepauschale in Höhe von 500 Euro auszahlen, um den kommenden Winter und die damit einhergehenden Kosten gut zu überstehen“.
Jedoch knüpfen die Täter daran eine Bedingung, indem sie behaupten, persönliche Daten der Empfänger abgleichen zu wollen. Konkret schreiben sie u.a.: „Um eine Auszahlung der Pauschale sicherstellen zu können, bitten wir Sie nun um eine Bestätigung ihrer angegebenen Daten. Gleichzeitig halten wir so Ihre Angaben aktuell und bereiten Sie auf die baldige Abschaltung unseres bisherigen Anmeldeverfahrens vor.“
Hierbei wollen die Betrüger die E-Mail-Empfänger zum Aklicken auf einen Link verleiten. Dieser führt auf eine der Sparkasse täuschend echt nachgemachte Phishing-Site. In der E-Mail heißt es: „Um Ihre Identität sowie den Anspruch auf eine Auszahlung feststellen zu können, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer bereits angegebenen Daten bei der Erstellung Ihres Girokontos in einer unserer Filialen.“ Wäre dies erfolgt, solle es „in den nächsten vier Wochen Ihre Auszahlung der Energiepauschale“ geben.
Die Verbraucherzentrale warnt bezüglich der Phishing-Mails:
„Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein! Keine Bank oder Sparkasse muss Daten zur Auszahlung der Energiepauschale prüfen. Die Auszahlung erfolgte im September über Ihren Lohn oder Ihr Gehalt. Die Hilfe beim Heizkostenabschlag für Dezember 2022 erhalten Sie direkt vom Energielieferanten oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung (falls Sie zur Miete wohnen).“
Gefälschte-Internetseiten erscheinen im Namen der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur weist aktuell auf Phishing-Internetseiten in ihrem Namen hin, die nicht von ihr stammen, sondern von Kriminellen betrieben werden. Auch diese werben mit einem neuen staatlichen Förderprogramm und versprechen besispielsweise einen günstigeren Gaspreis. Keinesfalls sollte man sich davon locken lassen und persönliche Daten, wie Kontodaten oder Kreditkartennummern angeben. Mit den Daten könnten die Täter direkt an das Geld ihrer Opfer gelangen. Vorsicht ist infolge geboten.
Betrügerische SMS erfolgen im Namen des „Bundesministeriums der Finanzen“
Auch per Smishing locken die Betrüger mit der Mitteilung, dass eine baldige Zahlung inform der Energiepauschale der Bundesregierung ins Haus stehen könnte. Auch hier bestehen sie auf einer Verifizierung, um an persönliche Daten zu gelangen, ehe die Zahlung angeblich angewiesen werden kann. Gemäß Verbraucherzentrale kann die SMS beispielsweise wie folgt lauten: „(Bundesministerium der Finanzen) Sie müssen noch einen Betrag von 254,33 erhalten. Verifizieren Sie sich und erhalten Sie den Betrag per: https:// ruckkehr .biz/index5.php“
Diesbezüglich warnt die Verbraucherzentrale: „Schützen Sie sich vor Phishing-Betrug!“
- Wenn Sie eine Nachricht erhalten, über die Sie Ihre Daten zur Auszahlung der Energiepauschale angeben sollen, folgen Sie keinem darin enthaltenen Link!
- Antworten Sie nicht auf die Nachricht!
- Kennzeichnen Sie solche E-Mails als Spam oder verschieben Sie sie in den Spam-Ordner!
Wenn Sie eine vergleichbare Aufforderung per SMS bekommen, ignorieren Sie sie und sperren Sie die Absendernummer.
Haben Sie doch Ihre Daten auf einer verlinkten Internetseite eingegeben, ist nicht abzuschätzen, was die Kriminellen damit anstellen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Identitätsdiebstahl. Diese reichen von einfachen Internet-Bestellungen auf Ihre Rechnung bis zu kriminellen Geschäften in Ihrem Namen. Vorsorglich sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten – vor allem, wenn Sie ungewöhnliche Geld-Abbuchungen feststellen oder Rechnungen für nicht bestellte Waren und Dienstleistungen erhalten. In solchen Fällen können Ihnen auch die Fachleute Ihrer Verbraucherzentrale in einer Beratung helfen.