Anhand von Gutscheinkarten versuchen sich aktuell Täter mittels manipulierter Barcodes zu bereichern. Die Polizei warnt vor der neuen Masche.
Mit der neuen Masche „Gutscheinkarten-Betrug“ erwirtschaften sich Täter Geld in die eigene Tasche. Dazu verwenden sie manipulierte Barcodes und überkleben damit den Originalbarcode. Ebenjene Gutscheinkarten hinterlegen sie dann in den Läden. Beim Kauf einer solchen Karte wandern diese wie üblich durch das Kassensystem. Allerdings wird der Betrag dann nicht wie eigentlich zu erwarten beim Käufer verbucht, sondern er wird dem Betrüger gutgeschrieben.
Augen auf beim Gutscheinkarten-Kauf
Wie der MDR in einem heutigen Beitrag berichtet, warnte die Polizei Erfurt vor manipulierten Gutscheinkarten. Dabei würden „Barcodes gestohlener Karten durch andere überklebt und die so manipulierten Karten unbemerkt wieder im Verkaufsraum hinterlegt“. Zwar wird infolge der vom Käufer gewünschte Betrag auch an der Kasse aufgeladen. Nur landet die Gutscheinsumme direkt beim Täter.
Gutscheinkarten-Betrug: Außer Spesen nichts gewesen
Den Kriminellen erlaubt das einen „ungehinderten Zugang auf das Gutscheinkartenguthaben“. Der Kunde jedoch geht dabei leer aus, obwohl er dafür bezahlt hat. Für ihn ist die Karte somit völlig wertlos. Will der damit Beschenkte sein Guthaben einlösen, stellt er fest, dass es sich mit dem manipulieren Sicherheitscode nicht abrufen lässt.
Die Polizei Erfurt führte gegenüber dem MDR aus, man solle einmal in die Falle getappt, „schnell handeln und Anzeige bei der Polizei erstatten und auch den Anbieter in Kenntnis setzen, dass es zum Betrug kam.“ Die Polizei empfiehlt darum auch allgemein eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Kauf von Gutscheinkarten.
Anfragen des MDR-Magazins „Voss & Team“ ergaben, dass die neue Masche nicht nur in Thüringen kursiert. Weitere Fälle wären zudem bereits in Sachsen, Hessen und Bremen aufgetreten.
Frage nach Schadenshaftung ungeklärt
Wie der MDR informierte, gäbe es bisher noch keine Grundsatzentscheidung für diese Betrugsmasche bezüglich einer Schadenshaftung. Tatjana Halm, Referatsleiterin des Bereichs Recht und Digitales in der Verbraucherzentrale Bayern, untermauert auf Anfrage der Redaktion Wirtschaft und Ratgeber: „Leider ist der Sachverhalt nicht so klar zu beurteilen, da es auch noch nicht wirklich Urteile gibt, die eine Richtung angeben.“
Es würde hierbei auf die Frage hinauslaufen, „ob Gutscheinkarten als mangelhafte Ware oder als Bargeld angesehen werden“. Träfe ersteres zu, müsse der Händler für Ersatz sorgen, im zweiten Fall sei dem Händler Betrug geschehen. Damit müsse er seine Ansprüche gegenüber dem Betrüger geltend machen. Tatjana Halm tendiert selbst zur zweiten Variante. Sie empfiehlt für die Verbraucher, eine einvernehmliche Einigung mit dem Händler zu erzielen.
Eine weitere Meinung teilt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht, von der Verbraucherzentrale Thüringen auf MDR-Anfrage mit. Ihm gemäß sei der Händler dazu verpflichtet, den Barcode zu kontrollieren. Allerdings weist er darauf hin, dass die Kunden ausdrücklich an der Kasse um eine Überprüfung bitten sollten.
„Nach unserer Ansicht hat der Kunde das Recht, dass der Supermarktbetreiber dafür sorgt, dass das Geld auf dem Gutschein, den er gekauft hat, gutgeschrieben wird. Der Supermarktbetreiber hat eine erneute Zahlung vorzunehmen, nämlich an die korrekte Stelle (also gegebenenfalls durch Einscannen des korrekten Barcodes)“
Im Anschluss müsse der Händler dann seine Ansprüche wiederum beim Betrüger durchsetzen. Da es noch sehr wenig Betrugsfälle dieser Art gibt, beruhig der MDR mit der Mitteilung, dass sich die Händler in der Regel kulant zeigten und den entstandenen Schade ersetzen würden.