Thomas de Maizière
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Thomas de Maizière: Ein „Super-Grundrecht“ Datenschutz gibt es nicht

Bundesinnenminister Thomas de Maizière äußerte sich am 16. Februar 2017 bei der ersten Ausgabe der "Data Debates" zum Thema Freiheit und Privatsphäre.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte sich am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, bei der ersten Ausgabe der „Data Debates“ von Tagesspiegel und Telefónica Basecamp in Berlin zum Thema Freiheit und Privatsphäre.

Er meinte, „einige zweifelhafte Grundannahmen“, würden die öffentliche Debatte über Datenschutz und Privatsphäre „vernebeln“. Ein „Supergrundrecht“ Datenschutz dürfe es nicht geben, berichtet heise online.

Thomas de Maizière: Niemand hat das alleinige Recht auf seine Daten

Da in der heutigen Zeit Daten zu attraktiven Wirtschaftsgütern geworden sind, wäre für viele der Gedanke, die „eigenen“ Daten zu monetarisieren, verlockend, auch Teile der Wirtschaft würden Eigentumsrechte an Daten fordern.

Thomas de Maizières Absicht war es, einige „zweifelhafte Grundannahmen“ zu widerlegen und seine eigene Sichtweise darzulegen. Eine dieser Annahmen lautet: „Meine Daten gehören mir“. Einst wurde diese Losung gegen die Volkszählung 1983 verwandt, sie ist aber auch heute immer noch als Eigentumsanspruch sehr aktuell und würde benutzt um „Stimmung zu machen“.

Jedoch, so führte er weiter aus, könne es kein Eigentum an Daten geben, rein rechtlich betrachtet, weil der „Einzelne kein „Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über ‚seine‘ Daten“ hat. Daten wären keine Gegenstände, die „weggenommen oder zurückgeholt werden können.“ Daten wären auch Informationen, Ideen, Wissen und Meinungen, deren freier Fluss Teil der marktwirtschaftlichen und demokratischen Ordnung sei.

Sie wären die Grundlage der Wissensgesellschaft. Daten sollten nicht kommerzialisiert werden, denn wenn jeder „seine“ Daten veräußern könne, „besteht die Gefahr des Ausverkaufs der Privatsphäre“. Dann seien nur noch Wohlhabende fähig, sich Zurückhaltung zu leisten, warnte der Minister.

Datenschutz darf kein Selbstzweck sein

Eine weitere „zweifelhafte Grundannahmen“ wäre, dass „Datenschutz Daten schützt“. Wenn dies zuträfe, würde Datenschutz „zu einem Supergrundrecht aufwachsen“. Datenschutz sei kein Selbstzweck. Man müsse vielmehr vor allem die Privatsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützen. Allerdings könne durch missbräuchliche Verwendung von Daten auch Schaden entstehen. Es müsse deshalb in der neuen Datenwelt Sanktionen gegen Missbrauch geben, etwa Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Eine perfekte Regel sei aber schwer zu finden. Thomas de Maizière weiter. Zudem hat er sich später gegen Backdoors in Verschlüsselungs-Tools ausgesprochen.

„Daten an sich sind weder gut noch schlecht, es kommt auf ihre Verwendung an“, resümierte er, wobei das Internet „mitnichten ein rechts- oder grenzfreier Raum ist. In einem geordneten Rahmen kann und soll durch Transparenz und Selbstverantwortung der mündige Bürger am digitalen Verkehr teilhaben und teilhaben können.“

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.