Nach eigener Aussage plant die EU-Kommission vorerst keine Neuauflage der kontroversen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Entgegen einem Bericht aus dem Dezember 2014 plant die EU-Kommission nach eigener Aussage keine Neuauflage der nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Frühjahr 2014 auf Eis gelegten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Vielmehr will man den Mitgliedsländern überlassen, ob und wie sie Telekommunikationsdaten speichern.
Allerdings will die EU-Kommission die nationalen Umsetzungen der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme Vorratsdatenspeicherung im Auge behalten.
Eine Sprecherin der EU-Kommission berichtete am heutigen Montag gegenüber dem IT-Newsportal heise online, es habe letzte Woche Besprechungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung gegeben. Dies sei im Rahmen einer sogenannten Orientierungsdebatte zur europäischen Sicherheitsagenda geschehen.
Einstimmig sei bei dieser Debatte der Beschluss gefasst worden, „dass es den Mitgliedsstaaten überlassen bleibe, ihre bestehenden Systeme zur Vorratsdatenspeicherung beizubehalten oder neue einzurichten“, berichtet heise. Dies lässt den EU-Mitgliedern einige Freiheiten – sofern sie sich an die strengen Vorgaben des EuGH halten. Dieser forderte vor allem eine strenge Kontrolle des Zugriffs auf die Vorratsdaten und Nachbesserungen im Bereich der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit. Auch an allgemeine EU-rechtliche Vorgaben, insbesondere Datenschutz-Gesetze, müssen sich die Mitgliedsländer halten.
Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe?
An Gerüchten, denen zufolge bereits im kommenden Frühjahr ein neuer Entwurf für die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt werden soll, sei nichts dran. Dies betont die Sprecherin noch einmal ausdrücklich. In keinem der zuständigen Gremien gebe es derzeit entsprechende Pläne oder Vorbereitungen. Auch wenn einige zuständige Politiker dies zeitweise erwogen hätten.
Die Initiative liegt somit bei den einzelnen EU-Mitgliedsländern. Die allermeisten EU-Länder speichern ohnehin und werden dies wahrscheinlich auch beibehalten (werden allerdings womöglich ihre nationalen Gesetze an die Vorgaben des EuGH anpassen müssen). Für Deutschland gilt dies allerdings nicht; hier ist die Vorratsdatenspeicherung bereits seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 auf Eis gelegt. Für eine Wiedereinführung gab es bislang keine politische Mehrheit. Diskutiert wird diese allerdings immer wieder, gerade auch im Umfeld der Pariser Terroranschläge. Vor dem Hintergrund der relativen Freiheit, die die EU den nationalen Regierungen nun lässt, dürften diese Diskussionen sicher nicht weniger kontrovers und spannend werden. Allerdings können Befürworter künftig nicht mehr – wie zeitweise häufig geschehen – mit Deutschlands Verpflichtung, sich an EU-Recht zu halten, argumentieren.
Tarnkappe.info