Einige EU-Länder wollen mit Einführung der ePrivacy-Verordnung z.B. alle E-Mails und Chats von WhatsApp & Co. untersuchen lassen.
Einige EU-Länder wollen mit Einführung der ePrivacy-Verordnung z.B. alle E-Mails und Chats von WhatsApp und anderen Messengern untersuchen lassen. Offiziell dient die Analyse dem Auffinden und sogar der Zensur von terroristischen und kinderpornografischen Inhalten. Die Löschung unerwünschter Inhalte soll von den Internet-Anbietern nach eigenem Ermessen durchgeführt werden.
Eigentlich soll die ePrivacy-Verordnung (kurz ePVO) der Wahrung der Grundrechte von natürlichen und juristischen Personen innerhalb der EU in der elektronischen Kommunikation dienen. Eine Umsetzung ins deutsche Recht ist nicht erforderlich. Die ePrivacy-Verordnung wird in jedem EU-Mitgliedsstaat nach der Verabschiedung sofort gültig sein. Folglich wird es keine Übertragung ins deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) geben. Inhaltlich geht es auch um Vorgaben zu den Einstellungsmöglichkeiten zur Privatsphäre bei elektronischer Kommunikation. Und darum, wie die Anbieter die Informationen speichern bzw. in welcher Form sie sie verarbeiten und weitergeben dürfen.
WhatsApp-Nachrichten sollen überwacht und bei Bedarf zensiert werden
Mehrere Datenschutzorganisationen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schlagen Alarm. Sie warnen davor, dass mehrere EU-Regierungen die ePrivacy-Verordnung missbräuchlich nach ihren Vorstellungen erweitern wollen. EU-weit sollen dann unzählige Daten wie beispielsweise der Inhalt von E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder der Inhalt von Chats anderer Messenger, systematisch überwacht werden. Den Internet-Anbietern soll es erlaubt werden, die Kommunikation flächendeckend und anlasslos zu kontrollieren. Sie sollen dafür die durchlaufenden Daten ihrer Kunden auf bestimmte Schlüsselbegriffe untersuchen.
Sollte ein ISP kinderpornografische oder terroristische Inhalte finden, darf er sie filtern. Beim Empfänger käme dieser Inhalt dann nicht mehr an. „Das in der geplanten ePrivacy-Verordnung vorgesehene Telekommunikationsgeheimnis soll insoweit aufgehoben werden. Durch nationale Gesetze könnte die Nachrichtenzensur zudem verpflichtend eingeführt werden„, warnt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in seiner Pressemitteilung.
ePrivacy: Zensurvorhaben schwierig umzusetzen
Auch wenn es für Geheimdienste bekanntlich kein Problem darstellt, die Verschlüsselung von WhatsApp im Einzelfall zu knacken. Dennoch bleibt fraglich, wie die Internet-Anbieter die geplante Überwachung bzw. Zensur bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikationen flächendeckend durchsetzen sollen. Vielleicht kann die Ratsarbeitsgruppe ein wenig Licht ins Dunkel bringen, die sich heute mit den von Großbritannien eingebrachten Zensurplänen beschäftigt.
Vergangenen Montag trafen sich Mitglieder verschiedener Daten- und Verbraucherschutz-Organisationen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums. Sie bemängeln, in Bezug auf die geplante Verordnung habe es eine regelrechte „Prinzipienumkehr“ zu Lasten der Bürgerrechte gegeben.
Wie dem auch sei. Es bleibt abzuwarten, ob man die digitalen Bürgerrechte am Ende durch die Verordnung stärken oder weiter aufgeweichen wird.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) forderte zusammen mit diversen anderen NGOs im Vorjahr von Bundesminister Peter Altmaier, man solle die mehr als 600 Tage alte Vorlage endlich zu einem Abschluss bringen. In Zeiten von Fake-News, der ausufernden Sammlung, Analyse und Weitergabe von Daten nebst der intensiven staatlichen Überwachung, sei es nötig, die elektronische Kommunikation effektiver zu schützen.
Beitragsbild von Kristina Flour, thx! (Unsplash.com Lizenz)
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