polizeiaufgabengesetz
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Polizeiaufgabengesetz bringt weitreichendere Überwachungs-Befugnisse

In Bayern wird das Polizeiaufgabengesetz reformiert, wodurch die dortige Polizei die bislang weitreichendsten Befugnisse erhalten soll.

Auf ihrer Kabinettssitzung am 30. Januar hat die bayerische Staatsregierung eine Änderung des Poizeirechts beschlossen. Der Entwurf steht kurz vor dem Beschluss und tritt voraussichtlich bereits im Sommer in Kraft. Der Beschluss durch die CSU-Mehrheit im Landtag gilt als sicher. Das Polizeiaufgabengesetz kommt in Bayern.

Polizeiaufgabengesetz in Bayern abgenickt

Weitreichendere Überwachungs-Befugnisse der Polizei legitimieren einen künftigen Einsatz von Bodycams, der derzeit von der bayerischen Polizei in einem Pilotprojekt getestet wird. Zudem dürfen die Beamten in Ausnahmefällen Handgranaten einsetzen, Post von Verdächtigen beschlagnahmen, IT-Systeme durchsuchen sowie V-Leuten einsetzen. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz gestattet es künftig, unbekannte Verdächtige aufgrund ihrer DNA-Spuren zur Fahndung ausschreiben zu können und DNA-Spuren schon auf Verdacht hin zu sichern, zu speichern und zu verarbeiten, auch wenn sie nicht Personen zugeordnet werden können.

So muss keine konkrete Gefahr mehr nachgewiesen werden, um gegen Bürger vorgehen zu können. Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis dürfe bereits präventiv bei „drohender Gefahr“ von der Polizei angewandt werden. Diese Maßnahmen umfassen Zugriffe auf den Computer, das Smartphone und die Cloud. Die Daten dürften durchsucht, gespeichert, gelöscht und sogar verändert werden, einschließlich der Kommunikationsdaten einer E-Mail. Geplant ist die Einrichtung einer „zentralen Datenprüfstelle“.

Post- und Telekommunikationsgeheimnis will man aushebeln

Hier sollen IT-Spezialisten die gespeicherten Daten aus der Online-Durchsuchung oder aus der „Quellen-TKÜ“ daraufhin überprüfen, ob sie zum Kernbereich der privaten Lebensführung gehören und danach löschen. Ferner werden der Polizei auch bei friedlichen Demonstrationen ein Einsatz von Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung gestattet. Die Voraussetzung liefert hierfür der bereits beschlossene zentrale Zugriff auf Bilddaten über das künftige Bund-Länder-Polizeisystem.

Präventiv als Gefährder eingestufte Personen darf die Polizei künftig bei konkretem Verdacht für zunächst drei Monate, mit richterlicher Genehmigung für unbegrenzte Zeit in Vorbeugehaft nehmen. Es reicht dafür aus, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Person in überschaubarer Zukunft eine Straftat begehen wird. Dabei geht es nicht nur um Terror, sondern um normale Kriminalität. Vor Gericht steht solchen Leuten kein Pflichtverteidiger zu. Für das bayerische Innenministerium sind diese Maßnahmen „bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität“.

Aber auch solche Befugnisse, wie sie bisher nur in den Verfassungsschutz fielen, sieht der bayerische Gesetzentwurf vor. Demnach dürfen laut Polizeiaufgabengesetz Polizisten Bodycams nun nicht nur auf Straßen und Plätzen, sondern auch in Wohnungen einsetzen können, Drohnen bei offenen oder verdeckten Ermittlungen nutzen, Wohnungen sowohl heimlich abhören, als auch filmen, verdeckte Ermittler können unter falschem Namen in fremden Wohnungen ebenso aktiv werden, wie in Chats als Kommunikationspartner mit Verdächtigen, dazu sei auch ein Einsatz von Privatpersonen als V-Männer möglich. Richterliche Genehmigungen werden nur noch dann gebraucht, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet.

Bereits im Vorfeld regt sich heftige Kritik am geplanten Polizeiaufgabengesetz. Besonders auch, weil zu befürchten wäre, dass Bayerns Polizeigesetz unter Bundesinnenminister Horst Seehofer bald für ganz Deutschland zum Vorbild werden könnte. Die am Mittwoch im bayerischen Landtag angehörten Experten verwiesen dabei auf diverse Bestandteile, die vermutlich verfassungswidrig sind. Der Strafrechtsexperte Hartmut Wächtler wies vor dem Innenausschuss darauf hin, dass man damit „die größte und umfassendste Kontrollkompetenz“ für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus im Jahr 1945 schaffen würde.

Polizeiaufgabengesetz: Kritik von allen Seiten

Für Norbert Hoffmann, Generalsekretär der FDP Bayern, ist es. „Schlicht bizarr, dass wir die millionenfache Überwachung unbescholtener Bürger angeblich brauchen, es gleichzeitig aber nicht möglich ist, die wirklich bedrohlichen Gefährder lückenlos zu überwachen“.

Thomas Petri, bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter, kritisiert den Gesetzentwurf als eine „konsequente Herabsenkung der Einschreitschwellen“. Die zahlreichen neuen polizeilichen Datenverarbeitungsbefugnisse seien „unter Freiheitsaspekten problematisch“ und deren Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben „nicht geklärt“.

Ein neuer Überwachungsstaat im Anmarsch?

Für Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, ist der Gesetzentwurf schlichtweg die „Ermöglichung eines Überwachungsstaates“. Für die Grünen gehe die massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse zu weit. Eine Warnung kommt auch von der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Claudia Stamm: „George Orwell ist nichts dagegen. Der Umbau der bayerischen Polizei zu einer potenziellen Geheimpolizei findet jetzt seine Fortsetzung.“

Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt beim Polizeiaufgabengesetz zu dem Schluss, dass die geplanten Regelungen verfassungs- und europarechtswidrig sind, da Gendaten vom europäischen Gesetzgeber als „besonders schutzbedürftig“ eingestuft werden. Es gebe ein hohes Diskriminierungsrisiko, ohne dass ein Schutz dagegen vorgesehen sei. Auch erkläre die Gesetzesbegründung nicht, warum die Verwendung der DNA-Daten überhaupt für die Abwehr von Gefahren erforderlich ist.

Foto fsHH, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.