MPA: schärfere Grenzkontrollen im Kampf gegen Piraterie-Geräte

MPA: schärfere Grenzkontrollen im Kampf gegen Piraterie-Geräte

Nach der Verabschiedung von neuen Zoll- und Grenzschutzbestimmungen, hofft nun auch die MPA auf schärfere Kontrollen gegen Piraterie-Geräte.

Nach der Verabschiedung von neuen Zoll- und Grenzschutzbestimmungen, hofft nun auch die Motion Picture Association (MPA) auf schärfere Kontrollen im Kampf gegen xbmc- und andere Streaming-Boxen. Der Interessenverband der Filmindustrie schlägt vor, die Definition des Urheberrechtsschutzes zu erweitern. In der Folge könnte eine breitere Palette an Piraterie-Geräten an der Grenze beschlagnahmt werden. Geht der Plan für die MPA auf?

Dank MPA bald keine Android TV Boxen mehr?

Die Behörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) beschlagnahmt regelmäßig urheberrechtsverletzende Waren. Darüber hinaus werden auch Geräte festgehalten, die urheberrechtliche Schutzmaßnahmen umgehen, die gegen das DMCA-Gesetz verstoßen. Dazu gehören beispielsweise Blu-ray-Ripper oder Mod-Chips. In den letzten Jahren war die Zahl der DMCA-Beschlagnahmungen relativ gering. Im Jahr 2016 wurden nur 70 Geräte beschlagnahmt. Ein Jahr später waren es dann 297 beschlagnahmte Sendungen. Doch für die Rechteinhaber ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Das könnte sich jedoch in Zukunft ändern.

Quelle: eBay

TFTEA ändert einiges an der Beschlagnahmung von Piraterie-Geräten

Mit der Einführung des Trade Facilitation and Trade Enforcement Act (TFTEA) , soll sich einiges bei der Beschlagnahmung von Piraterie-Geräten an den US-Grenzen ändern. Derzeit ist im Gespräch, ob es nicht nur bei Geräten bleiben soll, die die Zugangskontrollen nach der DMCA umgehen. Doch die MPA will dies auf alle Geräte ausdehnen, die Kopierkontrollen laut dem DMCA umgehen.

„Um den TFTEA angemessen umzusetzen und sicherzustellen, dass eine effektive Grenzkontrolle aller Geräte durchgeführt wird, mit dem man den DMCA umgehen kann, sollte das CBP die Definition der Urheberrechtsschutzmaßnahme überarbeiten.“ – MPA Statement zu TFTEA.

Mit dieser grob gerasterten Definition hofft die von Hollywood finanzierte Gruppe, die Einfuhr von Raubkopier-Boxen zu stoppen oder zumindest einzuschränken. Derzeit werden diese Geräte nur selten – wenn überhaupt – von den Zollbeamten beschlagnahmt.

„Die MPA hofft, dass diese vorgeschlagenen Regelungen die Durchsetzung der Vorschriften an den Grenzen gegen Streaming-Geräte (auch als  „Kodi-Boxen“ bezeichnet) verbessern wird. Diese Geräte ermöglichen es den Nutzern, urheberrechtsverletzende Inhalte aus dem Internet zu streamen, herunterzuladen oder anderweitig auf sie zuzugreifen.“

Der Fokus auf diese Streaming-Geräte ist keine Überraschung. Die Piraterie mittels Kodi & Co. gilt schon seit längerer Zeit als eine neue und nicht minder große Bedrohung der Urheberrechte. Die MPA weist auch darauf hin, dass aufgrund derartiger Piraterie-Streams der nordamerikanischen Unterhaltungsindustrie bereits Verluste in Milliardenhöhe entstanden seien. Durch die Beschlagnahmung dieser Geräte an der Grenze hofft man die Problematik eindämmen zu können.

MPADual-Use-Güter: Geräte an sich nicht illegal

Ob die vorgeschlagenen Änderungen des TFTEA, mit oder ohne der Einreichung der MPA, tatsächlich zu mehr Beschlagnahmungen führen werden, ist unklar. Viele Streaming-Geräte sind an sich nicht illegal. Sie können auch zum Streamen oder für den Download legitimer Inhalte verwendet werden. Der Brief macht jedoch deutlich, dass die Filmindustrie versucht, diese Geräte aus den eigenen Landesgrenzen zu verbannen. Wenn es geht, mit Hilfe der US-Behörden. Die Kollegen von Torrentfreak stellen allen Interessierten eine Kopie des Briefes der MPA an die US-Grenzbehörde zur Verfügung.

Foto Mohamed Hassan, thx!

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