EU-Kommission gefährdet Linkfreiheit: neues Leistungsschutzrecht geplant

Linkfreiheit adé? Teile des heute veröffentichten Entwurfs der EU-Kommisssion zum Urheberrecht wirken wie ein Leistungsschutzrecht reloaded.

Die EU-Kommission hat heute ihre Pläne zur Modernisierung des europäischen Urheberrechts präsentiert. Dabei soll eine Art Leistungsschutzrecht reloaded eingeführt werden. Das reine Verlinken oder Einbetten von Inhalten will man grundsätzlich unter den Urheberrechtsschutz stellen. Alle Links auf kommerzielle Inhalte wären dann ausnahmslos kosten- und genehmigungspflichtig. Ein Internet, wie es heute existiert, wäre dann in Europa nicht mehr denkbar. Linkfreiheit adé?

Das war es mit der Linkfreiheit?

Die Vorschläge beinhalten aber auch einige positive Aspekte. So soll der grenzüberschreitende Zugang zu kreativen Inhalten verbessert und das jetzige Geoblocking abgeschafft werden. Zudem soll eine faire Beteiligung von Kreativschaffenden an der Wertschöpfung im Online-Bereich sichergestellt werden. Im vorgestellten Entwurf setzt sich die Kommission intensiv mit der Frage auseinander, wie die Entwicklung eines fairen digitalen Binnenmarkts für digitale Werke gelingen kann, bei dem vor allem die Akteure am Anfang der Wertschöpfungskette angemessen beteiligt werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Rolle und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen diskutiert. Kein Wunder, dass die GEMA dies offiziell begrüßt.

Doch die Mitteilung der EU-Kommission zur Modernisierung des Urheberrechts geht weit darüber hinaus. Kritiker wie Julia Reda bemängeln, mit dem Entwurf habe die EU-Kommission ihren Frontalangriff auf den Hyperlink angekündigt. Wer auf Inhalte Dritter verlinkt, soll künftig dafür bezahlen und natürlich zuvor um Erlaubnis fragen. Dies steht im völligen Gegensatz zu allen Regelungen, wie das Internet bislang aufgebaut wurde. Links könnten so zu einer juristischen Tretmine werden, Abmahnungen drohen schon beim bloßen Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Von wegen Linkfreiheit.

Künftig auch dann, sofern diese legaler Natur sind. Bislang muss man nur für Links auf illegale Inhalte haften. Die EU-Kommission nahm sich das (in Deutschland und anderen Ländern gescheiterte) Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Vorbild. Das neue Papier ist nichts weiter als ein Leistungschutzrecht reloaded. Die Exklusivrechte der Verlage sollen nun EU-weit festgelegt werden. Digitalkommissar Oettinger (CDU) hat in den letzten Monaten kein Geheimnis daraus gemacht, dass ihm ein „Instrument“ auf EU-Ebene“ vorschwebt, um der schwächelnden Presse unter die Arme zu greifen. Auch Europaparlamentspräsident Martin Schulz (SPD) sagte kürzlich, die EU müsse „das Verhältnis zwischen Presseverlagen und digitalen Plattformen urheberrechtlich klären“.

Freies Internet adé?

Für Autoren oder Webmaster ist es weder möglich noch zumutbar, in kurzen Abständen jeden verlinkten Text, jedes eingebettete Video, angezeigte Bild oder jede einzelne Grafik auf den rechtlichen Status zu überprüfen. Wenn das Urheberrecht aber in der geplanten Form kommen wird, drohen genau solche Prüfpflichten. Wer sich daran nicht halten wird, dem drohen Abmahnungen. Auch würde man damit das Prinzip des Webs komplett auf den Kopf stellen. Bislang war es von Vorteil seine Quellen zu nennen und diese aus Fairness mit einem Link zu versehen. Das dürfte sich nächstes Jahr ändern.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.