web summit permanent record, edward snowden
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Freies Geleit: Edward Snowden scheitert mit Klage in Norwegen

NSA-Whistleblower Edward Snowden ist mit einer Klage auf freies Geleit gegen eine Auslieferung an die USA vor einem norwegischen Gericht gescheitert.

NSA-Whistleblower Edward Snowden hat in Norwegen einen Menschenrechts-Preis gewonnen. Um diesen persönlich entgegen nehmen zu können, klagte er bei den Norwegern auf eine Zusicherung, dass sie ihn nicht an die USA ausliefern würden. Mit dieser Klage scheiterte Snowden jedoch am heutigen Montag, wie die Nachrichtenagantur Reuters berichtet.

Meinungsfreiheits-Preis für Edward Snowden

Die norwegische Ortsgruppe der Schriftsteller-Vereinigung „PEN International“ hat dem Whistleblower einen renommierten Preis verliehen, der seine Verdienste um die Meinungsfreiheit würdigen soll. Snowden ist eingeladen, den Preis persönlich entgegen zu nehmen. Das allerdings könnte für den Whistleblower gefährlich werden: Sein Heimatland, die USA, will ihm wegen Geheimnisverrat den Prozess machen. Snowden harrt derzeit als Asylant in Russland aus. Das sichert ihm zwar den Schutz vor Strafverfolgung und ermöglicht ihm eine Beteiligung an der politischen Diskussion. Er geht sogar einer festen Arbeit als IT-Berater nach und lebt mit seiner Freundin zusammen. Seine Freiheit ist allerdings deutlich eingeschränkt, da er nicht reisen kann – und auch Russland nicht unbedingt eine Bastion von Menschenrechten und Meinungsfreiheit ist.

Derzeit liegt kein Auslieferungsantrag der USA gegen Edward Snowden vor. Snowdens Unterstützer und Anwälte gehen aber davon aus, dass ein solcher gestellt werden würde, sobald Snowden Russland verlassen würde.

Klage auf freies Geleit

Um den PEN-Preis in Norwegen persönlich entgegen nehmen zu können, klagte Snowden bereits im April vor einem norwegischen Gericht auf die Zusicherung freien Geleits. Womöglich erhoffte er sich auch eine dauerhafte Zukunft in dem skandinavischen Land, das in Sachen Pressefreiheit stets gute Bewertungen bekommt. Das norwegische Justizministerium verzichtete auf eine offizielle Stellungnahme und überließ die Entscheidung dem Gericht.

Niederlage für Snowden vor Gericht

Mit seiner Klage ist Edward Snowden nun vor dem zuständigen Osloer Gericht gescheitert. „Das Osloer Bezirksgericht hat entschieden, dass die Klage von Edward Snowden gegen den Staat bezüglich Auslieferung abgewiesen werden sollte,“ heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts. Snowden soll nun außerdem als Verlierer des Prozesses Gerichtskosten in Höhe von 7.000 Norwegischen Kronen (umgerechnet rund 740 Euro) zahlen.

Zur Urteilsbegründung erklärten die zuständigen Juristen, das norwegische Auslieferungsrecht gelte nur für Personebm, die sich bereits im Land befinden. Dementsprechend könne nicht vom Justizministerium verlang werden, sich zum Aufenthaltsstatus einer Person zu äußern, die im Ausland lebe und sich nicht in Norwegen befinde. Snowdens Anwaltsteam kritisierte diese Entscheidung in einer Stellungnahme als „zu formalistisch„.

Snowden und seine Anwälte haben nun einige Tage lang Gelegenheit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ob sie von diesem Recht Gebrauch machen, ist derzeit noch unklar.

Tarnkappe.info