Darf die DENIC einem ehemaligen Domaininhaber 6 Jahre nach erfolgter Kündigung Verwaltungsgebühren androhen oder gar in Rechnung stellen?
Heute mal ein ganz anderes Thema als gewohnt. Es dürfte allerdings für die meisten Personen interessant sein, die aktuell oder in der Vergangenheit eine .de Domain betrieben haben. Eins vorab. Das Schreiben de Denic zeigt mal wieder: Alle wollen nur unser Bestes, unser Geld.
Denic kündigt Transitphase der eigenen Domain an
Kurz vor Weihnachten erreichte mich auf Umwegen ein Brief der DENIC, der Stelle die eben die deutschen Domains betreibt und verwaltet. Da ich schon lange nicht mehr an meinen alten Wohnort wohne, aber noch meine Familie, erreichte mich dennoch zum Glück dieses Schreiben.
Ich habe im Jahr 2006 eine deutsche Domain über eine Firma in Kombination mit Webspace direkt für mich registrieren lassen. Die Domain und den Webspace bezahlte ich eben auch bei diesem Anbieter. Ich ließ dann den Vertrag 2 Jahre später im Jahr 2008 wieder mit einer Kündigung auslaufen. So gut, so weit.
Umso mehr war ich verwundert, als mich eben über Umwege letztes Jahresende ein Brief der DENIC erreichte. Dort wird ausgeführt, dass sich meine Domain, die ich eben über eine Firma habe registrieren lassen, in einer Transitphase befinden soll. Ich könne diese Domain innerhalb von 4 Wochen transferieren (beispielsweise zu United Domains oder einem anderen Domain-Verwalter). Bei fehlendem Interesse kann ich die Domain auch löschen lassen. Ein Foto des Schreibens ist hier verfügbar.
Interessantes Geschäftsmodell
Ansonsten geht bei Untätigkeit meinerseits die Domain in die Hände der Denic über. In dem Fall soll ich dann 58 Euro Verwaltungsgebühren zahlen. Wohlgemrkt ist dann übrigens kein Webspace oder E-Mail Postfach in diesen „exklusiven“ Service enthalten. Wenn man bedenkt, dass eine .de Domain neu je nach Anbieter gerade mal zwischen 2.99 € und 9,99 € kostet, finde ich das ganz schön happig!
Zudem ist es sehr verwunderlich, dass ich als ehemaliger Domaininhaber die Kosten tragen soll, obwohl der alte Provider für die Abwicklung zuständig war. Noch merkwürdiger ist das Timing. Dass das Schreiben 6 Jahre später kommt, ist nicht zu erklären. Wenn die Adresse nicht mehr stimmt, hätte man sich nach einer aktuellen erkündigen können. Es war pures Glück, dass ich den Brief überhaupt bekommen habe. Normalerweise wäre das Schreiben unzustellbar zurück an den Absender gegangen. Dann wären die 58 Euro wahrscheinlich fällig geworden. Ob man für das Inkasso meine aktuelle Anschrift herausgefunden hätte? Wahrscheinlich schon.
Wie dem auch sei, die Domain ist jetzt zur Löschung angewiesen. Bleibt zu hoffen, dass mich der Spaß nicht später noch etwas kosten wird.
Darf man auch frühere Kunden zur Kasse bitten?
Mich würde auch mal die Meinung eines Rechtsanwalts interessieren. Falls hier einer mitliest, wäre ich sehr dankbar wenn man mir und den Lesern (in den Kommentaren) darlegen könnte, wie das deutsche Domainrecht in diesem Fall geregelt ist. Darf die DENIC die angedrohten „Verwaltungsgebühren“ tatsächlich androhen oder sogar in Rechnung stellen, obwohl ich die Domain vor vielen Jahren nachweislich gekündigt habe? Wenn die sonst mal so aktiv wären!?
Bildquelle: Tristan, thx! (CC BY 2.0)
Tarnkappe.info